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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit von 12 Wochen wegen Krankheit???


Alex K
22.01.2010, 13:22
Hallo alle zusammen, ich habe ein Problem und weiß nicht mehr weiter.

Hoffe, dass mir vielleicht irgendwer helfen kann. Danke
Hatte in einer Leihfirma als Schlosser angefangen.
Nach einen Monat habe ich mich während meiner Freizeit stark am Rücken verletzt.
Darauf hin habe ich mich krankgemeldet und Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung meinem Arbeitgeber zugeschickt und auch telefonisch informiert.
Da meine Rückenprobleme noch schlimmer geworden sind, habe ich mich noch mal am Montag bis Freitag krankschreiben lassen. Da ich meinen Arbeitgeber nach paar Anrufen nicht telefonisch erreichen konnte, habe ich meine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung unverzüglich meinem Arbeitgeber zugeschickt.
Am nächsten Montag erhielt ich eine Abmahnung und am Dienstag eine Kündigung.Nach der Bearbeitung meiner Unterlagen hat mir die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt.

Da mein Früherer Arbeitgeber behauptet keine Krankmeldung für die zweite Woche erhalten zu haben und dann sei ich weder telefonisch noch persönlich zu erreichen.
Ich war immer erreichbar außer ich bei einem Atzt war oder eine Behandlung hatte.
Habe auch einen Wiederspruch geschrieben und hatte meine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen beigelegt, die ich vorher bei der Krankenkasse als Kopie angefordert hatte.

Der Wiederspruch wurde abgelehnt mit der Begründung, dass meine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen erst zwei Wochen nach der Kündigung bei der Krankenkasse eingegangen sind.
Dass war natürlich ein Fehler von mir, dass ich die so spät abgeschickt hatte, aber spiel es eine Rolle???
Bin jetzt total durcheinander, denn ich wollte eine Klage bei den Sozialgericht einreichen.
Habe ich überhaupt eine Chance den Rechtsstreit zu gewinnen???
Vielen Dank im Voraus.
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Step
22.01.2010, 14:38
Am nächsten Montag erhielt ich eine Abmahnung und am Dienstag eine Kündigung.Nach der Bearbeitung meiner Unterlagen hat mir die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt.
Hast Du die Abmahnung und Kündigung einfach so hingenommen oder läuft ein Kündigungsschutzverfahren? Ich denke mal nicht, da Du ja schreibst, daß die Sperrzeit schon verhängt wurde.

Da mein Früherer Arbeitgeber behauptet keine Krankmeldung für die zweite Woche erhalten zu haben und dann sei ich weder telefonisch noch persönlich zu erreichen.Ist klar. Da läßt sich leider schwer das Gegenteil beweisen, wenn Du die Krankmeldung nicht mit Nachweis übersendet hast.

Der Wiederspruch wurde abgelehnt mit der Begründung, dass meine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen erst zwei Wochen nach der Kündigung bei der Krankenkasse eingegangen sind. Wenn die Krankheit noch nicht ausgeheilt ist und noch weitere Krankschreibungen zu erwarten sind, kannst Du m.E. solange warten, bis Du alle Krankschreibungsbelege zusammen hast. Es ist ja schließlich Dein Porto.

Bin jetzt total durcheinander, denn ich wollte eine Klage bei den Sozialgericht einreichen.Das wäre die einzige Möglichkeit, aber die Erfolgschancen können nach jetzigen Infos eher als gering eingeschätzt werden.
Habe ich überhaupt eine Chance den Rechtsstreit zu gewinnen???Das käme darauf an, ob Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht wurde. Dies muß innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung erfolgen.

Du solltest schnellstmöglich versuchen, noch diesen Monat Wohngeld zu beantragen und gleich einen ALG2-Antrag für die 12 Wochen zu stellen. Da wird wahrscheinlich die Regelleistung auch gekürzt werden, aber zumindest bekommst Du dann die angemessenen Wohnkosten und Heizung bezahlt, wenn Deine Bedürftigkeit festgestellt wurde.

Seebarsch
22.01.2010, 17:16
Hallo,
zunächst einmal ist die Sperrzeit nicht wegen der Krankheit eingetreten, sondern wegen des "vermutlichen" vetragswidrigen Verhalten durch das unterstellte Nichtanzeigen der AU.
Hier hat m.E. die Agentur völlig unverhältnismässig und entgegen der eigenen Weisungen reagiert.
1) Wann die AU-Bescheinigungen an die Krankenkasse gesandt wurden, interessiert niemanden und ist für die Entscheidung zur Sperrzeit völlig unrelevant.
2) Stehen sich hier die Aussagen, dass die AU übersandt wurde und dass sie nicht eingegangen ist, gegenüber.
Hier hat die Agentur dann den Sachverhalt zu ermitteln. Die Aussage des Arbeitnehmers, dass er die AU übersandt hat, hat genau sowviel Gewicht wie die Aussage des Arbeitgebers, dass er sie nicht erhalten hat.
Wenn hier Aussage gegen Aussage steht und die Richtigkeit nicht ermittelt werden kann, kann die Agentur ein vertragswidriges Verhalten nicht beweisen. Kein Beweis, keine Sperrzeit!
Da hier das Widerspruchsverfahren schon gelaufen ist, kann die Sperrzeit nur mit Klage vor dem Sozialgericht angefochten werden!
M.E. stehen da die Chancen bei einer Klage sehr gut!!!
:razz:

Pharao
22.01.2010, 17:44
Siehste Alex K, öffentlich ist doch besser als privat :)

Aber wie auch "Seebarsch" der Meinung ist und ich dir es ja auch schon so geschrieben habe, ich denke auch nicht das Interessant ist wann die Krankmeldung bei der Krankenkasse angekommen, sonder wann die Krankmeldung ausgestellt worden ist vom Arzt.

Das einzige was man dir Anlasten könnte, wäre das du nicht in den nächsten darauf folgenden Tagen noch versucht hast den AG zu erreichen.

Step
22.01.2010, 18:16
@Seebarsch und Pharao

Sicherlich war es nicht richtig vom AA, die Sperrzeit mit einem späten Eingang der Krankmeldungen bei der Krankenkasse zu begründen.

Leider weiß ich nicht, was zu diesem Problem außerhalb dieses Forums von Euch geraten wurde. Es ist ungünstig, wenn sowas zweigleisig läuft, das kommt Doppelpostings gleich! :?

Tatsache ist doch aber, daß es nachweislich eine Abmahnung gab und dann verhaltensbedingt gekündigt wurde. Dies würde das Gericht bei einer Klage auch feststellen und die Sperre aufrecht erhalten, da an den Vorwürfen nichts mehr zu ändern ist, da die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage verstrichen ist. Deshalb sehe ich die Erfolgschancen einer Klage nicht so optimistisch wie ihr.

Pharao
22.01.2010, 19:47
Leider weiß ich nicht, was zu diesem Problem außerhalb dieses Forums von Euch geraten wurde. Es ist ungünstig, wenn sowas zweigleisig läuft, das kommt Doppelpostings gleich! :-?

..... Deshalb sehe ich die Erfolgschancen einer Klage nicht so optimistisch wie ihr.
Hi Step,

nein, ich habe Alex K eigentlich nicht mehr geschrieben als hier jetzt auch genannt worden ist. Ob eine Klage sich lohnt oder nicht, dazu habe ich mich per PN nicht geäußert und das werde ich hier auch nicht.

Lediglich habe ich Ihn aufgefordert das evtl lieber öffentlich zu schreiben als private Nachrichten an einzelne User zu senden und dem ist er ja nun auch nach gekommen. Von demher hast du allso nix verpasst :)


Tatsache ist doch aber, daß es nachweislich eine Abmahnung gab und dann verhaltensbedingt gekündigt wurde. Dies würde das Gericht bei einer Klage auch feststellen und die Sperre aufrecht erhalten, da an den Vorwürfen nichts mehr zu ändern ist, da die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage verstrichen ist.

Naja, gegen die Kündigung ansich hätte er doch eh nix machen können, da er sich doch sehr wahrscheinlich noch in der Probezeit befunden hatte.
Hatte in einer Leihfirma als Schlosser angefangen.
Nach einen Monat habe ich ...

Step
22.01.2010, 20:39
Naja, gegen die Kündigung ansich hätte er doch eh nix machen können, da er sich doch sehr wahrscheinlich noch in der Probezeit befunden hatte.Das kommt auf den Kündigungsgrund an. In der Probezeit muß die Kündigung dem Arbeitnehmer gegenüber zwar nicht begründet werden, dem Arbeitsamt gegenüber jedoch schon. Das würde in der Arbeitsbescheinigung stehen und danach entscheidet das Arbeitsamt über eine Sperrzeit.

Man hätte also Kündigungsschutzklage einreichen und gerichtlich feststellen lassen können, daß nicht verhaltensbedingt gekündigt wurde, dann hätte das Arbeitsamt keinen Anlaß für eine Sperrzeit gehabt. Vielleicht ist ja jetzt auch noch eine Feststellungsklage möglich, die gewöhnlich nicht unbedingt an Fristen gebunden ist.

Pharao
22.01.2010, 21:05
Man hätte also Kündigungsschutzklage einreichen und gerichtlich feststellen lassen können, daß nicht verhaltensbedingt gekündigt wurde, dann hätte das Arbeitsamt keinen Anlaß für eine Sperrzeit gehabt.
Hmm ? Aber wenn auf der Kündigung kein Grund angeben ist, was in der Probezeit ja ok wäre + dann noch die Kündigungsfrist eingehalten wird und bis dann das Amt einen sagt warum man eine Sperre bekommen hat, dann ist doch die Frist von 3 Wochen nach Zugang schon längst Abgelaufen für`s einreichen der Klage. Und vorher konnte der AN ja garnet wissen warum ihm gekündigt wird, oder ?

Zudem dachte ich immer das man erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsschutzklage einreichen kann, aber da verwechel ich glaube ich jetzt was ........

Step
22.01.2010, 21:39
Hmm ? Aber wenn auf der Kündigung kein Grund angeben ist, was in der Probezeit ja ok wäre
Auch nach der Probezeit steht auf der Kündigung kein Grund. Das Arbeitsverhältnis wird fristgerecht gekündigt zum xx.xx.20xx.

+ dann noch die Kündigungsfrist eingehalten wird und bis dann das Amt einen sagt warum man eine Sperre bekommen hat, dann ist doch die Frist von 3 Wochen nach Zugang schon längst Abgelaufen für`s einreichen der Klage. Und vorher konnte der AN ja garnet wissen warum ihm gekündigt wird, oder ?Hier wurde zuvor eine Abmahnung erteilt und da liegt der Verdacht einer verhaltensbedingten Kündigung nahe, weswegen eine Sperrzeit droht. Zu diesem Zeitpunkt hätte vorsorglich Klage eingereicht werden können, in der beantragt wird, den Arbeitgeber aufzufordern, den Grund der Kündigung zu benennen oder hilfsweise zu versichern, daß die Kündigung nicht verhaltensbedingt und nicht aus sonstigem Grund erfolgte, der ihm Nachteile bei der Agentur für Arbeit einbringt.

Zudem dachte ich immer das man erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsschutzklage einreichen kann, aber da verwechel ich glaube ich jetzt was ........Kündigungsschutzklage kann man immer einreichen. Ob ihr stattgegeben wird, ist eine andere Sache. Eine Kündigungsschutzklage innerhalb der Probezeit kann man zumindest nicht damit begründen, daß z.B. keine Sozialauswahl etc. getroffen wurde und eine Abfindung auszuhandeln wird sicher auch nicht gehen.

Ich habe mal nachgeschaut. Mir wurde auch einmal innerhalb der Probezeit gekündigt. Ich hatte nach 3 Monaten Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, allerdings nicht gegen die Kündigung, sondern wegen der Feststellung noch ausstehender Lohnzahlungen und wegen eines Arbeitszeugnisses. Deshalb meine Idee, daß Alex K jetzt auch noch Klage erheben könnte, um den Kündigungsgrund zu erfahren bzw. wenn der Grund aufgrund der Arbeitsbescheinigung schon bekannt ist, auf eine Richtigstellung klagen, sofern das bewiesen werden kann. Natürlich müßte parallel gegen den ALG-Bescheid Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden, damit er nicht rechtskräftig wird, denn sonst nützt eine Klage vor dem Arbeitsgericht auch nichts.

Vielleicht reicht aber auch eine einzelne Klage gegen den Widerspruchsbescheid vor dem Sozialgericht, bei der auch der Arbeitgeber zur Kündigung angehört werden kann. Das können andere hier aber vielleicht besser beurteilen.

Pharao
22.01.2010, 22:41
Hier wurde zuvor eine Abmahnung erteilt und da liegt der Verdacht einer verhaltensbedingten Kündigung nahe....
Hi,

was wäre noch der zweite Punkt der mir etwas unklar wäre. Denn eine Abmahnung ist ja eine gewisse Aufforderung irgendwas zu unterlassen,was nicht richtig ist und stellt evt auch die Folgen da was bei erneutem Vergehen passieren kann zB die Kündigung.

Nun ist es ja nicht erneut passier und deswegen wäre ich jetzt hier der Meinung das der Kündigunggrund nicht gleich der Abmahnungsgrund seinen kann bzw die Angabe beim Amt als Grund für die Kündigung, den dafür gab es ja schon die Abmahnung. Für mich wäre das wie 2x das gleiche zu bestrafen.

Und das was "Seebarsch" gesagt hat, leuchtet mir schon ein, das ja erstmal Aussage gegen Aussage steht und keine Beweise da sind, die Belegen das die Krankmeldung zu spät eingereicht wurde. Lediglich kann man den Fragestelle anlasten das er es nicht erneut probiert hat den AG per Telefon zu erreichen.

Und somit wäre ich auch zu Schluß gekommen das die Sperrzeit nicht gerechtfertig war/wäre, den der Fragesteller hat ja eigentlich nix falsch gemacht.

Step
22.01.2010, 23:14
was wäre noch der zweite Punkt der mir etwas unklar wäre. Denn eine Abmahnung ist ja eine gewisse Aufforderung irgendwas zu unterlassen,was nicht richtig ist und stellt evt auch die Folgen da was bei erneutem Vergehen passieren kann zB die Kündigung. Nur bei demselben Fehlverhalten wäre eine verhaltensbedingte Kündigung begründet. Bei einem anderen Fehlverhalten ist zunächst wieder abzumahnen.

Nun ist es ja nicht erneut passierWoher weißt Du das?

Am nächsten Montag erhielt ich eine Abmahnung und am Dienstag eine Kündigung.

Irgendwie sehe ich in dieser Aussage nicht, daß Abmahnungs- und Kündigungsgrund einen Bezug zueinander haben könnten. Außer wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter beschäftigen wollte, denn warum mahnt er ihn vorher erst ab, wenn er das zur Kündigung gar nicht müßte?

und deswegen wäre ich jetzt hier der Meinung das der Kündigunggrund nicht gleich der Abmahnungsgrund seinen kannIch glaube, darüber können wir nur spekulieren, wenn der Fragesteller hier nicht mehr antwortet.
bzw die Angabe beim Amt als Grund für die Kündigung, den dafür gab es ja schon die Abmahnung. Für mich wäre das wie 2x das gleiche zu bestrafen.Wenn Abmahnungs- und Kündigungsgrund dieselben wären, dann wären es zwei Bestrafungen. Einmal die Abmahnung und einmal die Kündigung. Daß das Arbeitsamt hier zusätzlich nochmal mit einer Sperre "bestraft", ist gesetzlich so geregelt und führt zwangsläufig zu einer Doppelbestrafung.

Und das was "Seebarsch" gesagt hat, leuchtet mir schon ein, das ja erstmal Aussage gegen Aussage steht und keine Beweise da sind, die Belegen das die Krankmeldung zu spät eingereicht wurde.Da stimme ich ja auch voll und ganz zu. Der Widerspruch hätte nicht so begründet werden dürfen und damit würde man vor Gericht vielleicht auch Recht bekommen. Nur wird dann trotzdem weitergeforscht, warum die Sperre vielleicht doch berechtigt sein könnte und da landet man, je nachdem was in der Arbeitsbescheinigung angegeben wurde, ggf. schnell bei der Abmahnung.
Lediglich kann man den Fragestelle anlasten das er es nicht erneut probiert hat den AG per Telefon zu erreichen.Nicht unbedingt. Wenn er es mehrmals am Tag probiert, dann ist er dem Versuch der unverzüglichen Meldung nachgekommen. Einen Tag später ist in meinen Augen nicht mehr unverzüglich, denn schließlich sollte spätestens am Tag darauf die Karnkmeldung per Post ankommen. Außerdem hat auch der Arbeitgeber eine gewisse Fürsorgepflicht und hätte auch versuchen können, den Arbeitnehmer anzurufen, um zu erfahren, was los ist, auch wenn er dazu nicht verpflichtet ist. Das alles deutet darauf hin, daß er den Arbeitnehmer sowiso nicht weiter beschäftigen wollte.

Und somit wäre ich auch zu Schluß gekommen das die Sperrzeit nicht gerechtfertig war/wäre, den der Fragesteller hat ja eigentlich nix falsch gemacht.Wie gesagt, wir können nur spekulieren. Wenn nicht aufgrund vorheriger Abmahnung, also verhaltensbedingt gekündigt wurde und dies auch beweisbar ist, dann hat er in der Tat nichts falsch gemacht.

stummelbeinchen
23.01.2010, 10:53
Ich dachte immer, dass erst 2 Abmahnungen zum selben Sachverhalt eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen.

Und die Kündigung am Tag nach der Abmahnung in AU ist in meinen Augen in keinster Weise gerechtfertigt gewesen, muss man doch dem Arbeitnehmer die Gelegenheit geben das geänderte Verhalten zu zeigen.

Dass er nicht gegen die Kündigung geklagt hat, ist in meinen Augen eine falsche Entscheidung gewesen und wahrscheinlich der Grund für die Sperrzeit.

Blöd gelaufen - von allen 3 Seiten

Step
23.01.2010, 11:14
Ich dachte immer, dass erst 2 Abmahnungen zum selben Sachverhalt eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen.
Die zweite Abmahnung wäre dann die Kündigung. Grundsätzlich ist die Gleichartigkeit von Abmahnung und Kündigung zu beachten. Eine Abmahnung ist sozusagen ein Schuß vor den Bug zum Wachrütteln.

Und die Kündigung am Tag nach der Abmahnung in AU ist in meinen Augen in keinster Weise gerechtfertigt gewesen, muss man doch dem Arbeitnehmer die Gelegenheit geben das geänderte Verhalten zu zeigen.Wir wissen doch nun immer noch nicht, ob Kündigung und Abmahnung einen Bezug zueinander haben....

Dass er nicht gegen die Kündigung geklagt hat, ist in meinen Augen eine falsche Entscheidung gewesen und wahrscheinlich der Grund für die Sperrzeit.Das glaube ich nicht. Sicher war es ein Fehler, alles so hinzunehmen, aber das Arbeitsamt kann niemandem eine Sperrzeit verhängen, nur weil er keine Kündigungsschutzklage einreicht. Das Arbeitsamt könnte dies höchstens empfehlen und darauf hinweisen, daß zum derzeitigen Zeitpunkt eine Sperrzeit geprüft wird, die mit einer Richtigstellung des Kündigungsgrundes abgewendet werden könnte. Eine Richtigstellung ist meist nur auf dem Klageweg möglich.

Alex K
23.01.2010, 11:38
Hallo alle zusammen, vielen Dank für eure Hilfe.
Was die Kündigung angeht wollte ich erst gar nicht klagen, denn ich hatte größere Sorgen als das. Habe mich zu sehr an der Wirbelsäule verletzt und könnte meine linke Hand sowie meine Finger nicht spüren somit auch nicht bewegen. (Wollte vorher nicht darüber schreiben deswegen, habe ich im Forum nur Rückenschmerzen als Grund angegeben.)
Befinde mich nach meiner Kündigung immer noch in der Behandlung. Deswegen meinte ich vorher ich habe andere Sorgen.
Außerdem habe ich mich in anderen Forums im Kassel umgehört und die Leihfirma Rand***** ist dafür bekannt die Leute zu betrügen wenn`s um Geld geht oder wenn die Krank sind sofort eine Kündigung einzureichen.
Nach den Motto keine Leistung, keine Geld keine Arbeit .
Vielen Dank für eure hilfsreiche Diskussionen.

Alex K
23.01.2010, 11:57
Hallo alle zusammen . Nun was der Kündigungsgrund war stand nicht in meiner Kündigung drin. Nach der Aussage meiner Leihfirma habe die Abmahnung wegen meines Vertragswidrigen Verhaltens erhalten, da die kein Krankenschein von mir erhalten haben und mich angeblich nicht erreichen konnten????? Ich war jede Zeit erreichbar

Step
23.01.2010, 12:11
Hallo alle zusammen . Nun was der Kündigungsgrund war stand nicht in meiner Kündigung drin.Zum Grund müßte aber etwas in der Arbeitsbescheinigung gestanden haben. Uns würde einfach nur interessieren, ob Abmahnung und Kündigung einen Bezug zueinander haben, denn wenn das so ist, dann wäre die Kündigung u.U. nicht rechtens gewesen. Denn warum mahnt man Dich erst ab und kündigt Dir erst tags darauf?

Nach der Aussage meiner Leihfirma habe die Abmahnung wegen meines Vertragswidrigen Verhaltens erhalten,Was heißt "nach der Aussage"? In der Abmahnung muß das Fehlverhalten genau schriftlich fixiert sein. Oder war das nur eine mündliche Abmahnung?

da die kein Krankenschein von mir erhalten haben und mich angeblich nicht erreichen konnten????? Ich war jede Zeit erreichbarAlso das müßten die schon irgendwie beweisen. Auch wenn hierfür zunächst Zeugen benannt werden können, so sagt die Erfahrung, daß diese spätestens "eingeknickt" wären, wenn vom Gericht die Ladung zur Aussage vor Gericht gekommen wäre.

Alex K
24.01.2010, 20:03
Hallo Leute. Schreibe jetzt ganz genau ab was in meiner Kündigung steht.

Wir kündigen Ihnen das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum.......
Der Bertiebsrat wurde gemäß § 102 BertVG zur Kündigung ordnungsgemäß angehört.
Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet,sich unverzüglich nach Erhalt dieser Kündigung persönlich bei der Agentur für Arbrit arbeitsuchend zu melden.

So dass was, mehr stand nicht drin.

Grüß
Alex K

Alex K
24.01.2010, 20:08
Was heißt "nach der Aussage"? In der Abmahnung muß das Fehlverhalten genau schriftlich fixiert sein. Oder war das nur eine mündliche Abmahnung?

Sorry habe mich falsch ausgedruckt. Habe die Abmahnung in schriftlicher Form erhalten.

Step
24.01.2010, 21:03
Hallo Leute. Schreibe jetzt ganz genau ab was in meiner Kündigung steht.

Wir kündigen Ihnen das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum.......
Der Bertiebsrat wurde gemäß § 102 BertVG zur Kündigung ordnungsgemäß angehört.
Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet,sich unverzüglich nach Erhalt dieser Kündigung persönlich bei der Agentur für Arbrit arbeitsuchend zu melden.

So dass was, mehr stand nicht drin.

Grüß
Alex K

Das bringt und nicht weiter. Du hattest bereits geschrieben, daß in der Kündigung kein Grund stand. Ob ein Bezug zu der Abmahnung bestand, geht aus der Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt hervor, die Dein Arbeitgeber ausfüllen muß, damit Du Arbeitslosengeld beantragen kannst. Was hat er denn da zum Kündigungsgrund eingetragen?