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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wichtig,Alg1,Grundungszuschuss,Nebengewerbe


Marijo
25.01.2010, 09:37
Guten Morgen,@All
Da dies mein erster Beitrag ist möchte ich zuerst ALLE Grüssen und hoffen das mir geholfen wird!
Zuerst einige Infos über mich.
-Arbeitgeber hat mich gekündigt zum 31.12.2009 Beschäftigungszeit 19Jahre
-Nebenberuflich tätig seit Februar 2009 bis heute
-Geplant hauptberufliche gewerbliche Tätigkeit
- Geplant Gründungszuschuss zu beantragen Mitte Februar
-Heute ALG1 Antrag abgegeben

Ich möchte vorweg sagen das ich kein schmarotzer bin und einen Betrieb aufbauen will mit mehreren Beschäftigeten.
Das Problem sind die Kosten und ich benötige jede erdenkliche finanzielle Unterstützung.

Das Problem beginnt mit dem ALG1 Antrag nach Aussage der Sachbearbeiterin werden meine Nebeneinkünfte abzüglich 165,- Euro VOLL angerechnet !
Die zweite Aussage der Sachbearbeiterin ,wäre ich 12 Monate anstatt meiner 11 Monate (Februar 2009) nebenberuflich tätig gewesen hätte es keine Abzüge gegeben!
Die dritte Aussage ,falls der Gründungszuschuss genehmigt wird werden dort ebenfalls Abzüge stattfinden !

Meine Einkünfte schwanken stark von 800-2500 Euro die Sozialversicherungen noch NICHT abgezogen.
Mein vorläufiges Ergebnis Dezember Gewinn 1400,-Euro (ohne Sozi)
Kumuliertes Ergebnis auf das Jahr gerechnet minus 4500,-Euro
Noch nicht mit eingerechnet ist der Kredit für das Geschäft in Höhe von 20000,- euro.

Jetzt ist die Frage was soll ich machen :
Wenn der Kredit in die Gewinnrechnung angerechnet wird hätte ich wahrscheinlich den vollen Anspruch.
Falls nicht würde ich nur 165,- bekommen .
Ein weiterer Gedanke ist mich nach dem Bewilligungsbescheid abzumelden um den ALG1 Anspruch falls ich Pleite gehen zu behalten ,zumindest in den nächsten vier Jahren ,wenn ich richtig liege .
Wie gesagt ich brauche für mein Vorhaben einen Betrieb zu Gründen jede Unterstützung die ich bekommen kann .
Leider läßt der Vater Staat Gründer wie mich im Regen stehen so wie das aussieht !
Noch etwas ich arbeite schon 27 Jahre und war noch nie Arbeitslos oder ALG2 Anwärter !
Danke für alle Tips!

Grüsse Marijo

Seebarsch
25.01.2010, 17:46
Hallo marijo,
:welcome:
Aussage 1 stimmt teilweise. Von den erzielten Einnahmen sind noch die Werbungskosten, Steuern etc abzuziehen. Die Nettoerlöse werden dann nach Abzug des Freibetrages von 165,00 € auf das Arbeitslosengeld angerechnet!
Aussage 2 stimmt!
Aussage 3 stimmt auch!
Danach wird der Gründungszuschuss in Höhe des letzten Monatsbetrages des gezahlten Alg vor Selbständigkeit gezahlt!
:?