Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kind ab Sept. in Ausbildung - wie/wann bei AA angeben?
Hallo,
eines meiner fünf Kinder ( 17 Jahre) hat das Glück und darf ab 1. Sept. eine Berufsausbildung beginnen.
Ich selbst bin getrennt lebend und erhalte ALG II (Regelsatz) + Mehrbedarf für insgesamt vier Kinder, mein Ältester (macht 2006 Abitur) erhält wegen seiner Volljährigkeit sein eigenes ALG II. Kindesunterhalt wird bisher nicht gezahlt (wird demnächst aber tituliert) - Trennungsunterhalt bekomme ich nicht.
Ab spätestens wann muss ich der ARGE Bescheid über die Änderung wegen der Ausbildung geben? Und wie am besten? Wollen die den Ausbildungsvertrag sehen oder die erste Gehaltsabrechnung (Anfang Okt. dann) meines Sohnes?
Wieviel am gesamten ALG II wird mir durch die Ausbildungsvergütung abgezogen (1. Lehrjahr - 615,- brutto). Dürfen die mir auch an den Unterkunftskosten noch was abziehen?
Fragen über Fragen einer Mama, der das Wasser schon lange bis über die Haarspitzen steht...
Hoffe ihr Lieben könnt mir etwas auf die Sprünge helfen. DANKE!
Grüße
Loreley
StephanK
23.08.2005, 16:48
Hallo Loreley,
da sind ja erst mal zwei erfreuliche Dinge zu würdigen, nämlich der Ausbildungsplatz für Deinen Sohnemann und zweitens, dass Du Dich offensichtlich inzwischen ziemlich sachkundig gemacht hast. :Respekt:
Mit 17 zählt er noch zur Bedarfsgemeinschaft (bis zum 18. Geburtstag), also wird sein Einkommen auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft angerechnet, aber nur auf die Regelleistung, nicht auf die Unterkunftskosten. Ihr werdet also die einigermaßen absurde Situation bekommen, dass er mit seiner Azubi-Vergütung einen wesentlichen Teil zum Familieneinkommen beiträgt...
Denkt daran, dass (1) davon aber seine Werbungskosten abgehen (nähereres dazu im ALG II-Info (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#16)) und (2) ab 1. Oktober die Freibeträge für Erwerbseinkommen höher werden (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#28). Letzteres muss von Amts wegen berücksichtigt werden, aber vorsichtshalber solltet Ihr darauf achten, ob das auch wirklich geschieht.
Wenn Du das mittlerweile wohl halbwegs entspannte Verhältnis zum Amt pflegen möchtest, denke ich, wäre Ende August oder Anfang September der richtige Zeitraum, diese Veränderung mitzuteilen. Dabei nicht vergessen: es kommt nicht auf den Tag an, an dem das Ausbildungsverhältnis beginnt, sondern auf den Tag, an dem die Ausbildungsvergütung erstmalig gezahlt wird - erst ab dann wird die Bedürftigkeit geringer bzw. kann dieses Einkommen auch angerechnet werden.
Mit seinem 18. Geburtstag ändert sich dann wieder einiges, weil er dann seine eigene 1-Mann-Bedarfsgemeinschaft darstellt. Also für Papierkrieg wird in den nächsten Monaten noch genug gesorgt sein...
Da das Rheinwasser in den nächsten Tagen weiter steigen wird, solltest Du besser wieder auf Deinen Felsen klettern! :lol:
Da das Rheinwasser in den nächsten Tagen weiter steigen wird, solltest Du besser wieder auf Deinen Felsen klettern! Laughing
Hi StephanK,
ich werde deinen Rat wohl befolgen müssen, sonst sauf ich noch ganz ab (und ich möchte doch nicht, dass die ARGE mich auf diese hässliche Art und Weise los kriegt).
Und was den Papierkrieg anbelangt:
Mittlerweile bin ich zartes Wesen schon abgehärtet (steh ja so nebenbei noch mitten im Scheidungskampf mit einem absoluten Ignoranten) :-x
Äähm - soll ich mal versuchen, meine verschwendeten Druckerpatronen und das Papier mitanzugeben? Könnt ja schließich sein, dass denen im Amt mal was "durchgeht" bei der Bewilliung... :lol:
Danke noch für die Glückwünsche - gebe sie sofort an meinen Sohnemann weiter!
Grüße
Loreley
detweb10
24.08.2005, 19:26
Hallo Loreley,
schön für Deinen Sohn, endlich etwas Positives. Aber wie so oft beschert einem die ARGE dann die negativen Dinge im Anschluß. Nun zu Deiner Frage zur Information der ARGE. In einem Schreiben der ARGE lese ich so: "Eine Mitteilung im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht, der ARGE jede Änderung, die für die Leistungserbringung erheblich ist, unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen, ist bislang nicht erfolgt. ...."
Informiere die ARGE sofort um Nachteile zu vermeiden. Was versprichst Du dir von einer Verzögerung?
Gruß
Detlev
Hallo detweb 10,
Was versprichst Du dir von einer Verzögerung?
habe ich dahingehend etwas in meinem Posting erwähnt, dass ich was verzögern möchte? Ich glaube nicht!
Informiere die ARGE sofort um Nachteile zu vermeiden
Eben darum habe ich hier nachgefragt über das WIE und WANN, damit ich keine Nachteile habe und mich die ARGE nicht im Nachhinein zur Rechenschaft zieht.
Gruß
Loreley
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