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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darlehn für Mietsicherheit


lady01
12.10.2006, 20:38
Hallo und Guten Abend alle zusammen. Großes Lob an diese Forum.
Mein Problem:
Bevor ich Arbeitslos geworden bin haben wir ein kleines Haus 90qm für 3 Personen gemietet. Dafür sollen wir jetzt 570.-Kalt bezahlen dieses könen wir uns nicht Leisten.
Nun haben wir eine Wohnung gefunden für 3 Personen 80qm 590.-€ all inclusive. 40.-€ müßten wir selber bezahlen das können wir auch.
Nun sollen wir eine Mietsicherheit in höhe von 900.-€ leisten und die Wohnung muß Komplett Renoviert werden.

Heute war ich bei der ARGE .Der SB hat sich nicht einmal meine Unterlagen angesehen und meine Erklärungen angehört ihm Interessiert auch nicht das mein Mann 74 Jahre alt und 40% Behindert ist ( Bandscheibe & Wirbelsäule)
er sagte mir nur " es gibt kein darlehn für eine Mietsicherheit und für einen Umzug oder Renovierung -Sie müssen in eine unserer Sozialwohnungen ziehen "

Meine Frage: muss ich mir das gefallen lassen ? haben ich keine Rechte mehr ?
Darf die ARGE ein darlehn ablehnen ?

Herzlichen Lieben Dank für Eure Antworten

Die Ägypter
12.10.2006, 21:28
Hallo Lady01,

Wurde euch zu irgendeiner Zeit ein Schreiben zugesandt, in dem ihr aufgefordert wurdet eure Wohnungskosten zu senken?

..und/oder...

Habt ihr die ArGe vor euren Umzugsplänen gefragt, ob die ArGe den Umzug für "notwendig" hält... falls ja - liegt euch etwas schriftliches hierzu vor?

... und 3. Frage...

Habt ihr die Wohnung lediglich in Aussicht oder habt ihr bereits den Mietvertrag unterschrieben ohne die ArGe um Zusicherung für diese Wohnung zu bitten?

Von all diesen Faktoren hängt im Grunde ab, ob die Kaution auf Darlehensbasis übernommen wird - ob der Umzug teils oder auch vollumfänglich übernommen wird, ob ggf. Renovierungskosten übernommen werden.

Dann gibt es zu all diesen Punkten ein Antragserfordernis - also Antrag auf Erteilung der Notwendigkeit des Umzuges, Antrag auf schriftliche Zusicherung der ArGe, das die anzumietende Wohnung "angemessen" ist und die ArGe die Miete im Rahmen der KDU (Miete) übernimmt - und das eben vor Unterschrift unter den Mietvertrag - und bei diesem Antrag ist dann eben auch bekanntzugeben: dass Kaution und Renovierung erforderlich ist = und dann auch das zu beantragen.

Wenn das alles "glatt" abgelaufen ist - muss die ArGe bei bestimmten Anträgen euren Einzelfall und mithin die Bedingungen deines Ehemannes bewerten und auch begründen, warum wieso und weshalb Kosten nicht übernommen werden und Darlehen nicht erteilt werden. Und dagegen wiederum ist Widerspruch zulässig...

Aber dafür ist dieser Weg erforderlich:

Antragstellung (formlos/nachweisbar) - Bescheid - ggf. Widerspruch - ggf. Einstweilige Anordnung - Widerspruchsbescheid - Klage

Wenn ihr da alles weitgehend mündlich regelt, sind Sachverhalte nicht beweisbar und eben auch nicht, dass der Sachbearbeiter euren Einzelfall unzureichend bewertet hat.

lady01
13.10.2006, 19:48
Hallo Kirstin,

lieben dank für deine antwort zu deinen fragen.

1. die arge hat uns nicht aufgefordert eine andere wohnung zu suchen

da wir eine räumungsklage wegen eigenbedarf haben und die kosten zu hoch sind haben wir uns dieses überlegt

2.wir haben über einen eventuellen umzug mit dem sb der arge darüber gesprochen und die wissen auch bescheid

( nur mein sb ist in urlaub , die vertretung ist krank ) und bei dem sb wo wir waren der war dafür nicht zuständig,

3. der vermieter hält uns die wohnung für 14 tage frei, unterschrieben haben wir noch nichts

4. wir haben einen ordentlichen antrag gestellt, 4 angebote für umzüge vorgelegt, und eine liste für die notwendigen sachen zur renovierung

weißt du zufällig ob ich diese sachen zur renovierung beantragen kann weil ich dieses in meinen antrag getan habe

farbe, füllmasse,pinsel, lampen,gardienenstangen/leisten, arbeitsplatte und spüle

danke für deine antwort

lieben gruss lady01