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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was kann man als Werbungskosten aufführen?


psporting
25.01.2010, 19:23
Hallo!

Ich bsuche derzeit ein 1-jähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife! Nun hab ich das folgende Problem, das ich um 97 € die Einkommensteuergrenze übrschritten hab. Es handelt sich im Endeffeekt um 3 Monate Kindergeld, da ich dann 25 war/bin und ein Anspruch auf Kindergeld nicht mehr besteht!

Nun meine Frage:

Ich kann da sogenannte Werbungskosten aufführen!
Kann ich da auch meine Kosten für die Fahrt mit meinem Auto zu Schule aufführen? Wenn ja, wie muss ich da rechnen? Es sind 17 KM einfach und besuchen muss ich die Schule jeden Tag!

Was kann ich da sonst noch aufführen?

Gruß und Danke schonmals für antworten

Marsleuchte
25.01.2010, 19:27
Hallo,

man sollte schon wissen wo Du das aufführen willst, ich als Außenstehender würde sofort an eine Steuererklärung denken und ich denke anderen wird es gleich ergehen.


MfG
Marslicht

wodchuk
25.01.2010, 19:31
Da müsste man schon etwas mehr wissen.
Von wann bis wann besuchst du die Schule?
Für welchen Zeitraum besteht Anspruch auf Kindergeld? Zeitpunkt der Bewerbung bis Vollendung 25. Lebensjahr.
Mit welchem Einkommen überschreitest du den Grenzbetrag?

psporting
25.01.2010, 19:40
Da müsste man schon etwas mehr wissen.
Von wann bis wann besuchst du die Schule?
Für welchen Zeitraum besteht Anspruch auf Kindergeld? Zeitpunkt der Bewerbung bis Vollendung 25. Lebensjahr.
Mit welchem Einkommen überschreitest du den Grenzbetrag?

Hab doch shon recht viel reingepackt aber ich versuche natürlich alle Fragen euch zu beantworten!

Ich besuch die Schule seit diesem Schuljahr und sie geht jeden Tag von morgens um 7.50 Uhr bis Mittags um 13.00 Uhr. Insgesamt geht sie wie der Name schon verrät ein Jahr. Also im Endeffekt hab ich mih zu Spät beworben und hab damit nur Anspuch auf den Monat Oktober und bis zu meinem 25 Geb. der 27. November!

Überschreiten tue ich den Betrag mit ALG und BAfÖG.

Da es sich um nur um weniger als 100 € handelt werde ich die ja wohl ohne eine Steuerklärung übertreffen, oder? z.B wie in meinem Startthread beschrieben über die Aufwendung zu Fahrtkosten oder dergleichen!

PS: Eine Steuerklärung ist derzeit aufgrund des knackigen Jahres nicht möglich!

GUDSFEA

wodchuk
25.01.2010, 21:44
Also im Endeffekt hab ich mih zu Spät beworben und hab damit nur Anspuch auf den Monat Oktober und bis zu meinem 25 Geb. der 27. November!
Überschreiten tue ich den Betrag mit ALG und BAfÖG.

ALG II?
ALG II und BAföG werden im November anteilig mit 26/30 angerechnet.
Von den Bezügen kannst du die Kostenpauschale von mind. 15 € im Monat abziehen. Hattest du nicht in allen Monaten im Jahr Bezüge, kann sich die anteilige Kostenpauschale auch erhöhen.

Besondere Ausbildungskosten sind z.B. Fahrten zur Schule.

psporting
25.01.2010, 23:48
ALG II?
ALG II und BAföG werden im November anteilig mit 26/30 angerechnet.
Von den Bezügen kannst du die Kostenpauschale von mind. 15 € im Monat abziehen. Hattest du nicht in allen Monaten im Jahr Bezüge, kann sich die anteilige Kostenpauschale auch erhöhen.

nene, ALG I...

Besondere Ausbildungskosten sind z.B. Fahrten zur Schule.

genau das versuch ich ja schon seit meinem TS rauszufinden! Was bekomm ich für die Fahrt zu meiner Schule (nochmal die Eckdaten: 17 KM einfach also doppelt 34! Jeden Tag von morgens 7.50 Uhr bis 13 Uhr! Seit anfang des Schuljahres!)

GUDSFEA

wodchuk
26.01.2010, 00:05
ALG I + BAföG? Naja, die Ämter werden schon wissen, was sie tun.

Was bekomm ich für die Fahrt zu meiner Schule (nochmal die Eckdaten: 17 KM einfach also doppelt 34!

Einfache Entfernung x 0,30 €

psporting
26.01.2010, 00:13
ALG I + BAföG? Naja, die Ämter werden schon wissen, was sie tun.

Ne so war es nicht gemeint... Ich hatte bis Schulanfang ALG I und jetzt BaföG...

Einfache Entfernung x 0,30 €

Das wären dann wen ich richtig errechnet habe 0,3 € * 17 KM = 5,1 € und mindestens 35ig Schultage ~ 135 €.

---> Dann hab ich ja schon mein Ziel erreicht

wodchuk
26.01.2010, 18:55
Ne so war es nicht gemeint... Ich hatte bis Schulanfang ALG I und jetzt BaföG...

Ach so. Noch ein Hinweis: Beim BAföG wird nur der Zuschuss-Anteil berücksichtigt.

psporting
08.02.2010, 11:39
Hallo!

Das Problem hat sich weiter ausgeweitet! Ich muss einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 766,67 € überschreiten.

Was kann man da alles aufführen, oder wie könnte ich da vorgehen?

Gruss und Danke schonmals

ela1953
08.02.2010, 13:40
Ich kann dir jetzt nur aufschreiben, wie das bei Bezug von Ausbildungsvergütung und Kindergeld ist. Bei Kindergeld gelten nicht die Angaben aus der Steuererklärung.

Von dem Bruttoeinnahmen werden erst mal die Sozialversicherungsbeiträge abgesetzt.

Meine Älteste hatte viel zu viel Vergütung, aber auch sehr viele Werbungskosten. (öffentl.Dienst mit Studium)

Fahrten zur Schule, Fahrten zu Arbeitsgruppen für Gemeinschaftsarbeiten, Tagesfahrten für Besichtigungen; o.ä.

Jedes Heft, jeder Bleistift, die Schulbücher

PC, weil er für die Anfertigung der "Hausaufgaben" benötigt wurde

Jahresgebühr für die Stadtbücherei - wurde nur für die Ausleihe von Fachbüchern eingetreten -

wodchuk
08.02.2010, 19:20
Das Problem hat sich weiter ausgeweitet! Ich muss einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 766,67 € überschreiten.

Ich glaub da muss man weiter ausholen. Hat hier die Familienkasse keine Ahnung oder sammelst du erstmal allein?

Ich geb dir mal ein Beispiel und du kannst es dann den tatsächlichen Verhältnisssen anpassen.

Arbeitsverhältnis Januar 2009 bis Juli 2009 monatlich 1.000 €
Beginn Kindergeld-Anspruch/Zeitpunkt der Bewerbung Juni 2009

Juni und Juli 2009
2 x 1.000 €
abzgl. SV-Beiträge
abzgl. Pauschbetrag (2/7) 262,86 €

August bis November 2009
4 x BAföG
abzgl. Kostenpauschale (4/5) 144 €
(November müsste noch anteilig aufgesplittet werden!)

Ich weiss, dass enspricht nicht dem tatsächlichen Sachverhalt (da war ja auch noch irgendwo ALG I), aber um hier konkret helfen zu können fehlt einfach zu viel.

Pauschbetrag/Kostenpauschale: sind zeitanteilig auf die Monate zu verteilen, in denen entsprechende Einnahmen/Bezüge erzielt wurden (BFH vom 1.7.2003)

Werbungskosten sind Aufwendungen, wenn sie im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen (z. B. aus einem Ausbildungsdienstverhältnis) entstehen. Besteht kein Zusammenhang sind die Aufwendungen (z.B. Fahrten zur Schule) besondere Ausbildungskosten. Diese können zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag geltend gemacht werden.

psporting
08.02.2010, 19:33
Ja darf ich Teile des Schreibens per Scan hier veröffentlichen? natürlich persönliche Dinge geschwärzt...

Gruss

Step
09.02.2010, 11:54
Ja darf ich Teile des Schreibens per Scan hier veröffentlichen? natürlich persönliche Dinge geschwärzt...
Ja, kannst Du machen. Aber bitte alles Persönliche unkenntlich machen.

Grüße,

Step

psporting
09.02.2010, 12:04
Naja ich machs jetzt einfach mal all zu lange Zeit hab ich ja nichtmehr...

hier das Schrieben --> Anlage 1


angefügt war ein Formular mit Namen: Erklärung zu den Werbungskosten eines über 18 jahre alten Kindes. Dieses ist 3 Seiten lang wo man sämtliches eintragen kann.

@woodchuck
"Hat hier die Familienkasse keine Ahnung oder sammelst du erstmal allein?"
wie muss ich das verstehen?

ich hab mal noch das letzte Blatt mit den Berechnungen der Einkünfte und Bezüge angefügt ---> Anlage 2

wodchuk
09.02.2010, 19:25
Da hat man dir anscheinend ein Standartschreiben geschickt. Wieso solltest du den Pauschbetrag von 766,67 € überbieten, wenn dieser nichtmal zum Abzug gebracht wird?

DA 63.4.2.3.1 Abs. 4 Satz 2 DA-FamEStG: Zusätzlich hierzu ist ein bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht ausgeschöpfter Arbeitnehmer-Pauschbetrag von Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen bis Null abzuziehen.

psporting
09.02.2010, 20:25
Da hat man dir anscheinend ein Standartschreiben geschickt. Wieso solltest du den Pauschbetrag von 766,67 € überbieten, wenn dieser nichtmal zum Abzug gebracht wird?

DA 63.4.2.3.1 Abs. 4 Satz 2 DA-FamEStG: Zusätzlich hierzu ist ein bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht ausgeschöpfter Arbeitnehmer-Pauschbetrag von Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen bis Null abzuziehen.


Also ich glaub ich muss diesen Pauschbetrag wegen der Überschreitung der Einkommensgrenze von 6400 € nun jetzt überschreiten. Die Einkommensgrenz hab ich ja aufgrund von ~ 97 € überschriten.

Deine Frage versteh ich nicht ganz...

Gruß und Danke

ela1953
09.02.2010, 21:26
Hast du beim Bezug von Arbeitslosengeld auch das Kindergeld bekommen?

Laut Bescheid hast du doch nur 97 Euro zu viel Einkommen. Das müsste doch zu schaffen sein.

wodchuk
09.02.2010, 22:01
Die Familienkasse muss den Pauschbetrag (920 €) von deinem Arbeitslosengeld I abziehen (siehe zitierte Dienstanweisung). Das hat sie laut deinem eingestellten Brief nicht getan.
Gibt deiner Familienkasse mal den Tipp und schon dürfte es reichen.

PS: Der zitierte Passus ist in der neuen DA-FamEStG (Stand Januar 2009, veröffentlicht aber erst im September 2009) neu enthalten. Vermutlich sind da die meisten Sachbearbeiter noch gar nicht drüber gestolpert.

wodchuk
09.02.2010, 22:07
@woodchuck
"Hat hier die Familienkasse keine Ahnung oder sammelst du erstmal allein?"
wie muss ich das verstehen?

Ich hatte mich gewundert, dass die Pauschbetrag gezwölftelt wurde, da ich davon ausgegangen war, dass du Anfang des Jahres erwerbstätig warst.
Mit der Berechnung wird der ganze Fall erstmal richtig klar.

Inzwischen wundere ich mich mehr, wie ALG I + BAFöG geht?
Siehe Seite 2 des Schreibens? Oder ist hier ein Fehler der Familienkasse?
Reich der Familienkasse am besten eine Kopie der Entgeltbescheinigung/Leistungsnachweis ein, denn du zum Ende des ALG I-Bezugs erhalten haben müsstest.

psporting
10.02.2010, 02:28
Hallo!

Wie gesagt ich hab erst ALG I bekommen und dann dannach BAFÖG, dass ich noch immer bekomme!


wie soll ich das jetzt verstehen?
"Die Familienkasse muss den Pauschbetrag (920 €) von deinem Arbeitslosengeld I abziehen (siehe zitierte Dienstanweisung). Das hat sie laut deinem eingestellten Brief nicht getan.
Gibt deiner Familienkasse mal den Tipp und schon dürfte es reichen."

Das hat sich doch dann erledigt weil es ja nicht so ist das ich ALG und BAFÖG gleichzeitig bekomme, oder?

psporting
11.02.2010, 01:08
ist das nun so??

PS: Sollte das schreiben demnächst zurücksenden...

wodchuk
11.02.2010, 17:23
ist das nun so??

Was ist noch unklar?:confused:

ALG I
213 Tage x 21,22 € = 4.519,86 €
BAföG
01.10.-31.10. 459 €
01.11.-27.11. 413,10 €

abzgl. Kostenpauschale (10/12) -150 €
abzgl. Arbeitnehmer-Pauschbetrag (8/9) -817,78 € (allerdings nur, sofern du im Januar/Februar nicht erwerbstätig warst)

Summe Einkommen 4.424,18 €
Grenzbetrag (10/12) 6.400 €

psporting
11.02.2010, 19:29
Was ist noch unklar?:confused:

ALG I
213 Tage x 21,22 € = 4.519,86 €
BAföG
01.10.-31.10. 459 €
01.11.-27.11. 413,10 €

abzgl. Kostenpauschale (10/12) -150 €
abzgl. Arbeitnehmer-Pauschbetrag (8/9) -817,78 € (allerdings nur, sofern du im Januar/Februar nicht erwerbstätig warst)

Summe Einkommen 4.424,18 €
Grenzbetrag (10/12) 6.400 €

Es ist noch unklar ob der Fall von mir überhaupt richtig gelesen wurde. Weil ich erst arbeitslos und dann BaföG erhalten habe. Hier wird die ganze Zeit von BaföG und ALG I gleichzeitig geredet.

Also soll ich das Amt jetzt darrauf hinweisen, dass sie den Pauchbetrag von meinem ALG I abziehen sollen?

Gruß und Danke schonmals über weiter antworten bin ich erfreut

wodchuk
11.02.2010, 20:46
Es ist noch unklar ob der Fall von mir überhaupt richtig gelesen wurde. Weil ich erst arbeitslos und dann BaföG erhalten habe. Hier wird die ganze Zeit von BaföG und ALG I gleichzeitig geredet.

Hast du das Schreiben der Familienkasse, insbesondere Seite 2, mal genau gelesen? Oder meine Beiträge?
Ich versuche dir seit 2 Tage zu erklären, da nicht wir hier im Forum, das mit dem ALG I falsch verstanden haben, sondern die Familienkasse. Selbst meine Berechnung heute hat nicht geholfen. :seufz:

Also soll ich das Amt jetzt darrauf hinweisen, dass sie den Pauchbetrag von meinem ALG I abziehen sollen?

Genau. Ausserdem kannst du die Familienkasse darauf hinweisen, dass sie das ALG II nur bis zum 30.09. und nicht bis zum 27.11. berücksichtigen dürfen.

psporting
11.02.2010, 20:57
Hast du das Schreiben der Familienkasse, insbesondere Seite 2, mal genau gelesen? Oder meine Beiträge?
Ich versuche dir seit 2 Tage zu erklären, da nicht wir hier im Forum, das mit dem ALG I falsch verstanden haben, sondern die Familienkasse. Selbst meine Berechnung heute hat nicht geholfen. :seufz:



Genau. Ausserdem kannst du die Familienkasse darauf hinweisen, dass sie das ALG II nur bis zum 30.09. und nicht bis zum 27.11. berücksichtigen dürfen.

Ich hatte doch gar nie ALG II...

Ja ok, dann ruf ich morgen an und sage das die das abziehen sollen und nicht noch mir das dann zur Auflage machen... oder?

wodchuk
11.02.2010, 21:24
Ich hatte doch gar nie ALG II...

Okay, dass war ein Schreibfehler. Ich meinte ALG I.

Aber ich geb dir den Tipp, gib die Sachen deinen Eltern oder einer anderen Person - geh notfalls zum Steuerberater.

Entweder willst du uns hier veräppeln oder du verstehst es wirklich nicht.

wodchuk
11.02.2010, 21:29
PS: Anrufen bringt gar nicht, da du nur im Call-Center landest. Da es hier eine Frist gibt, mach es unbedingt schriftlich.

psporting
11.02.2010, 23:22
Okay, dass war ein Schreibfehler. Ich meinte ALG I.

Aber ich geb dir den Tipp, gib die Sachen deinen Eltern oder einer anderen Person - geh notfalls zum Steuerberater.

Entweder willst du uns hier veräppeln oder du verstehst es wirklich nicht.

Also ich will euch defintiv nicht veräppeln, ich bin mir bloss nicht sicher ob ihr überhaupt versteht was das Arbeitsamt von mir will...

Warum sollte ich zum Steuerberater oder meinen Eltern?

Gruß

wodchuk
12.02.2010, 16:38
Also ich will euch defintiv nicht veräppeln, ich bin mir bloss nicht sicher ob ihr überhaupt versteht was das Arbeitsamt von mir will...

Ich schon, aber ich hab ehrlich gesagt den Eindruck du nicht.

Warum sollte ich zum Steuerberater oder meinen Eltern?

Weil ich den Eindruck bekommen habe, du bist mit der Sache überfordert. Ich lass mich aber gern eines besseren belehren :-P

psporting
12.02.2010, 19:43
Naja ich bin halt ein Mensch der besser 3 mal nachfragt bevor er irgendetwas falsch macht... Manche Aussagen waren auch nicht deutlichsten! Gut vielleicht bin ich auch ein wenig auf dem Schlauch gestanden...

Nun ja jetzt hab ich mal mein Schreiben das ich nach Beendigung des ALG bekommen habe rausgekrammt und ein Schreiben aufgefasst. Ich poste beides hier mal im Anhang.

Wer Verbesserungen meines Schreibens hat kann sie gerne hier veröffentlichen.

PS: Muss ich die "Erklärung zu den Werbungskosten" nun trotzdem ausfüllen?

@woodchuck
Jetzt wird mir auch klar was du die ganze Zeit wolltest.

Gruß und Danke

Dirk_.
12.02.2010, 21:27
Wer Verbesserungen meines Schreibens hat kann sie gerne hier veröffentlichen.





Hallo psporting,

nur eins!
Ich würde evtl. die Namen nicht im Internet Klar schreiben.
:)

Gruß
Dirk

ela1953
12.02.2010, 21:29
Bei dem einen klickt es früher, bei dem anderen eben später. Besser als wenn es nie klicken würde.

Jetzt hast du auch bemerkt, dass die Familienkasse andere Bezugszeiten für das Arbeitslosengeld angenommen hat.

psporting
13.02.2010, 12:16
Hallo psporting,

nur eins!
Ich würde evtl. die Namen nicht im Internet Klar schreiben.
:)

Gruß
Dirk

Wieso? steht doch gar kein volständiger Name dran, oder?

Kann ich das Schreiben so versenden? Muss ich die Erklärung zu den Werbungskosten trotzdem ausfüllen und zurücksenden?

psporting
14.02.2010, 12:07
kann mir niemand mehr noch meine 2 letzten fragen beantworten?

ela1953
14.02.2010, 13:23
hier steht der Name Posch

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/attachment.php?attachmentid=419&d=1265713390

und in dem Schreiben, das du verschicken willst, werden die Namen Daniel und Rudolf erwähnt

Das Schreiben an sich kannst du so verschicken.

Allerdings ist mir aufgefallen, dass zwischen der Zahlung von Arbeitslosengeld und Bafög eine Zahlungslücke ist.

Und warum bekommst du Bafög als Zuschuss?

psporting
14.02.2010, 13:36
hier steht der Name Posch

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/attachment.php?attachmentid=419&d=1265713390

und in dem Schreiben, das du verschicken willst, werden die Namen Daniel und Rudolf erwähnt

Das Schreiben an sich kannst du so verschicken.

Allerdings ist mir aufgefallen, dass zwischen der Zahlung von Arbeitslosengeld und Bafög eine Zahlungslücke ist.

Und warum bekommst du Bafög als Zuschuss?

Hallo!

Ok jetzt hab ichs auch gemerkt... Naja allzu viel kann man da ja auch nicht unbedingt mit anfangen... Aber war ein Fehler meinerseits!

Die Lücke kommt zustande, da ich meinen Antrag zu Spät gesendet hatte...

Das Werbungskostenformular hat sich somit ja wohl dann auch erledigt! Ein Bekannter von mir meinte, dass müsste ich trotzdem ausfüllen und senden. Da sie mir ja es auch gesendet hatten! Stimmt das wirklich? Muss ich das Ding jetzt auch noch ausfüllen?

Gruß und Danke schonmals

ela1953
14.02.2010, 15:24
Du schreibst denen doch jetzt, dass du nicht zuviel Einkommen hattest. Also bruachst du auch nichts abzusetzen.

Erst wenn tatsächlich zu viel Einkommen vorhanden ist, muss man das durch die Werbungskosten reduzieren.