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Hallo,
mein Leistungsbezug von ALG1 läuft zum 30.10.2006 aus.
Hatte vorige Woche einen Termin bei der Arbeitsagentur, wo auch eine Person einer Personaldienstleistungsfirma anwesend war.
Diese Person unterbreitete mir in Anwesenheit der zuständigen Sachbearbeiterin von der Arbeitsagentur folgendes Angebot. Ich solle nächste Woche in seiner Firma erscheinen, mit meiner Bewerbungsmappe und er könnte mir direkt einen Job vermitteln, damit ich nicht in Hartz4( Arbeitslosengeld 2) rutsche. Guter Zug von diesem Mann oder ????????.
Er erklärte mir, daß ich zwar mit Abstrichen rechnen muß, er aber eine Summe von 1100 Netto in den Raum stellte. Ich bin der Meinung der Mann verwechselt Netto mit Brutto, somal es sich um Jobs handelt wie Gartenbauhelfer,Botenfahrer,Metallhilfsarbeiter. Ich erwähnte in diesem Gespräch auch, daß ich keinen weiteren Anträge(Arbeitslosengeld2) stellen würde. Noch zu erwähnen ist, bei den Firmen handelt es sich um Freunde von ihm. Von meiner Seite aus bin auch ich bemüht, einen Job in Eigeninitiative zu erlangen.
Die ganze Sache kommt mir etwas Suspekt vor.
Was haltet Ihr von der Sache. Ist es legal, und ist dieses Angebot mit Vorsicht zu geniesen.
Kann man eventuell dieses Jobangebot ablehnen(weil es unter dem Betrag
des ALG1 Bezuges liegt).
Oder muß man es annehmen, wenn der Vertrag auf den Monat November datiert ist, nach auslaufen von ALG1.
Da ich ja keinen Antrag auf ALG2 gestellt habe, könnte ich doch wenn
es sich um einen Sklavenjob handelt einfach ablehnen????????.
Gibt es irgend etwas zu beachten, was mir eventuell Probleme mit der Arbeitsagentur bringen könnte.
Da ich nach Ende von ALG1 Bezug keine weiteren Anträge stellen will, wäre ich gerne aus den Mühlen der Arbeitsagentur drausen.
Was ist, wenn ich den Job annehme und eine Kündigung erfolgt, von Seiten des Arbeitgebers oder von mir. Hat das Folgen oder Auswirkungen
gegenüber des Personaldienstleisters oder der Arbeitsagentur.
Danke für Informationen.
Die Ägypter
12.10.2006, 21:19
Hallo Bernd,
wenn du schon eine gewisse Zeit im ALG I-Bezug stehst bist du verpflichtet in Höhe von ALG I einen gleichbezahlten Job anzunehmen.
Die Argumentation, du beziehst kein ALG II, weil du keinen Antrag stellst ist nicht allein ausschlaggebend, denn du würdest bei Nichtannahme auch ohne Leistungsbezug "als Arbeitssuchender" abgemeldet und hast rentenrechtliche Nachteile...
Davon ab - die Weigerung würde ja jetzt unmittelbar erfolgen und rechtfertigt dann auch jetzt eine Sperre des ALG I-Bezuges.
Seebarsch
12.10.2006, 22:04
Hallo Bernd,
:welcome:
Was es so nicht alles gibt im Müllerland.
War übrigens eine Zeit zum Studium da und zwar in St.Ingbert.
Schönes Land, klasse Essen und tolle Kneipen !
Aber mal zur Sache !
So wie ich das verstehe, wurdest Du eingeladen und das Angebot zur Arbeit wurde Dir mündlich durch den "Privatmann" nicht durch die Arbeitsvermittlerin angeboten.
Wenn es so ist, kann nichts passieren, da Sanktionen bei nicht Annehmen der Stelle nur dann eintreten können, wenn das Arbeitsangebot offiziell von der Agentur für Arbeit kommt.
Also ganz relaxt bleiben.
Der Hintergrund der "späten" Bemühungen liegt darin, dass die Agentur für jeden Arbeitslosen, den sie bis zum Ablauf des Anspruchs nicht vermittelt, einen "Aussteuerungbetrag" von ca. 11.000 € an den Bund zahlen muss.
Das allein ist der Hintergrund des Ansinnens.
Wie gesagt, ruhig bleiben und ein Karlsberg geniessen !
Allerdings kannst Du ja zu der Firma mal ganz ungeniert Kontakt aufnehmen und abklopfen, ob es da nicht wirklich was interessantes an Arbeit gibt.
Sieh es erst einmal positiv. Du bist ja in einer guten Lage, da Du ja eh kein Alg 2 beantragen willst und ab November mit der Agentur erst einmal nichts zu tun hast !
:p :lol:
Die Ägypter
12.10.2006, 22:20
So wie ich das verstehe, wurdest Du eingeladen und das Angebot zur Arbeit wurde Dir mündlich durch den "Privatmann" nicht durch die Arbeitsvermittlerin angeboten.
Wenn es so ist, kann nichts passieren, da Sanktionen bei nicht Annehmen der Stelle nur dann eintreten können, wenn das Arbeitsangebot offiziell von der Agentur für Arbeit kommt.
Also ganz relaxt bleiben.
Ähem... Seebarsch - üblicherweise wird dann ganz schnell ein sog. Arbeitsangebot von der/dem SB "erstellt" und der Betreffende bekommt dann einen Ausdruck mit - und schon stellt es sich ganz anders dar....
Außerdem - "renten-melde-rechtlich" hat Bernd m.E. weiterhin mit der AA zu tun - oder irre ich da? Es geht mir dabei um die sog. Anwartschaftszeiten....
Seebarsch
12.10.2006, 22:40
Nö,
keine Chance !
Zunächst einmal muss der Vermittlungsvorschlag schriftlich, mit Rechtsfolgebelehrung, erfolgen.
Zudem muss der Vorschlag die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, der Tätigkeit und des Lohns enthalten. Ausserdem muss durch den Vermittler vorher die Zumutbarkeit geprüft werden.
Einen schriftlichen Vorschlag hat er ja wohl nicht in die Hand gedrückt bekommen !
Der ausser dem Vermittler anwesende war ja wohl noch nicht einmal Arbeitgeber, sondern ein "Zwischenhändler" ,der auch noch an seine Freunde vermitteln will.
Irgendwie kommt mir das alles vor, wie eine Szene auf einem Basar östlich von Kabul !
Hinsichtlich der von Dir genannten "Anrechnungszeiten" in der Rentenversicherung wird es etwas komplizierter.
Das ist im § 58 Absatz 1 Nr 3 SGB VI geregelt.
http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm
danach können die Zeiten nur anerkannt werden, wenn
a) weiterhin die Alo-Meldung aufrecht erhalten wird,
b) Sozialleistungen wegen zu berücksichtigenden Einkommens abgelehnt wurden.
Das würde dann bedeuten, dass ein Alg 2 Antrag gestellt werden muss, der dann abgelehnt wird.
Prinzipiell hast Du aber Recht.
Wenn jemand weiterhin arbeitlos gemeldet bleiben will, ohne Leistungsbezug,muss er natürlich auch seinen Pflichten wie Arbeits- und Eigensuche nachkommen.
Tut er das nicht, kann er von der Vermittlungsbehungen ausgeschlossen werden. Das könnte dann aber analog zur Sperrzeitregelung (alt) nur dann erfolgen, wenn das drei mal passiert ist.
Allerdings kann man nachdem Ausschluss einen Tag warten und sich dann wieder fix melden.
Ich gehe aber mal davon aus, dass man einem Nichtleistungsempfänger keine Stellen anbieten wird, da dieses nur für Leistungsempfänger erfolgt.
Damit kann man dann Geld sparen !
Hallo Nefertari1968 und Seebarsch, danke für Eure Informationen sehr interessant,
aber Nachfolgenden Text verstehe ich nicht.
"Wenn jemand weiterhin arbeitslos gemeldet bleiben will, ohne Leistungsbezug".
Nach Ablauf des Bezugs ALG1 ohne Antragstellung auf ALG2 ist man dann immer noch als arbeitslos gemeldet im System der Arbeitsagentur.
Wenn ja, was muß man dann machen, um aus dem System rauszukommen.
Im übrigen, bei dem von mir beschriebenen Gespräch wurde mir ein Vermittlungsvorschlag von der Bundesagentur ausgedruckt
mit Rechtsfolgebelehrung.
Als Arbeitgeberkontakt steht nur die Anschrift des Personaldienstleisters.
Als Eintrittstermin steht der 01.10.2006. Befristet für 12 Monate.
Als Tätigkeit steht Metallhilfsarbeiter/in
Als Arbeitszeit steht Vollzeit.
Und Bewerben Sie sich bitte umgehend schriftlich. Ihr Ansprechpartner ist Herr.... (War der anwesende Personaldienstleister)
Die Ägypter
13.10.2006, 03:51
Hallo Bernd,
Im übrigen, bei dem von mir beschriebenen Gespräch wurde mir ein Vermittlungsvorschlag von der Bundesagentur ausgedruckt
mit Rechtsfolgebelehrung.
......
Und Bewerben Sie sich bitte umgehend schriftlich. Ihr Ansprechpartner ist Herr.... (War der anwesende Personaldienstleister)
Das habe ich mir gedacht, denn andere "Variationen" sind ziemlich unüblich.... Tja - du musst dich darauf bewerben = es ist absolut eindeutig!
Deine erste Frage kann mit Sicherheit Seebarsch besser beantworten.
Seebarsch
13.10.2006, 14:22
Aha, die Frauen haben doch die besseren Antennen !
(:-) :lol: nefertari)
Da ist Gefahr im Verzuge. Auf den "offiziellen" Vermittlungsvorschlag musst Du reagieren !
Wenn Du tatsächlich nichts mehr mit der Agentur für Arbeit zu tun haben willst, solltest Du den Aufhebungsbescheid der Agentur nach Ablauf der Leistungen abwarten und dann der Agentur mitteilen, dass Du nach dem Ende des Leistungsbezuges nicht mehr als Arbeitsloser geführt werden willst !
Lass Dich aber bitte mal bei der Deutschen Rentenversicherung beraten, wie Du dir rentenwirksame Zeiten ohne Leistungsbezug erhalten kannst !
Das ist, wie nefertari sagte, äusserst wichtig !!
Da fällt mir nioch ein, dass das Interesse an Dir so groß sein könntest, weil wieder Sonderprogramme aufgelegt werden.
Ich denke da an 50 +, da gibt es dickes Geld für Arbeitgeber,die über 50 jährige Arbeitnehmer einstellen !
Allerdings ist mir die "enge" Zusammenarbeit zwischen Vermittler und Personaldienstleister immer noch etwas suspekt !
Gruß
"ins Ländchen!"
Danke Nefertari, danke Seebarsch,
werde mir das ganze mal anhören, und dann meine Entscheidung treffen.
Wegen den rentenwirksame Zeiten ohne Leistungsbezug werde ich mich informieren.
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