Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zeitarbeit-Strafzahlung Sittenwidrig?
Monaco Franze
26.01.2010, 20:58
Hallo Forengemeinschaft,
sind Vertragsklauseln im Arbeitsvertrag mit Strafzahlung z.b. eines ganzen Monatsgehaltes bei auserordentlicher Kuendigung rechtens?
Hoert sich ja an wie zu Willhelms Zeiten.
Gruss Franze
ratsuchende
30.01.2010, 08:16
Hallo!
Die Klausel ist zumindest dann unwirksam, wenn sie den AN unangemessen vertraglich benachteiligt. Und die Pauschalierung ist fragwürdig, denn der AG müßte den entstandenen Schaden erst mal nachweisen. (Es handelt sich ja um eine Androhung von Schadensersatzforderung bei vertragswidrigem Verhalten).
Außerdem kommt es gewiss auf den Einzelfall an. Wenn jemand im Ausland für eine Firma eine Inbetreibnahme einer Maschine termingerecht fertigstellen soll, und dann z.B. einfach schuldhaft nicht zur Arbeit erscheint, wäre der m. E. Schadensersatz zu leisten.
Mir ist aber kein Fall bekannt, wo es wirklich zu so einer "Strafzahlung" gekommen wäre...
Monaco Franze
30.01.2010, 15:06
Hallo Ratsuchende,
ich denke auch es geht dem AG nur darum den AN mit Sanktionen zu drohen falls er sich das mit der Zeitarbeit doch nochmal überlegt und einfach nicht mehr kommt. Ich könnte mir niemals vorstellen warum jemand so was machen sollte :weg:
Und was ist, wenn der AN außerordentlich kündigt? Ist dann auch ein Monatsgehalt fällig?
Ich wäre vorsichtig, sowas pauschal zu unterschreiben.
Monaco Franze
30.01.2010, 15:26
Genau darum gehts ja. Falls du einfach nicht mehr kommst oder einen Fehler machst bei der Kündigung (Fristen) bist du mit einem Monatsgehalt dabei.
Das wird wohl nicht gefordert werden sondern einfach bei der nächsten Abrechnung "verrechnet".
Ob das so einfach geht ist ja die Frage.:confused:
Falls du einfach nicht mehr kommst
Das ist ja keine außerordentliche Kündigung! Wahrscheinlich wird Dir der AG dann außerordentlich kündigen. Dann wäre die Strafe ja auch berechtigt und dafür bedarf es nicht unbedingt der Klausel, weil der AG dann ohnehin Schandenersatzansprüche gegen den AN hätte.
oder einen Fehler machst bei der Kündigung (Fristen) bist du mit einem Monatsgehalt dabei. Was kann man bei einer Kündigung für Fehler machen, die nicht heilbar sind? Wenn man eine falsche Frist angibt, weil man es nicht besser wußte, kann dies "berichtigt" werden.
Was ist denn z.B. wenn der AG verlangt, daß der AN gegen Gesetze verstoßen soll und sich ggf. strafbar machen würde, um seine Arbeit auszuführent und dieser dann die Arbeit verweigert und letztendlich kündigt, wozu er ja auch das Recht hätte? Der Klausel nach müßte er ja dann die Strafe auch zahlen, obwohl eigentlich der AG schadenersatzpflichtig wäre.
ratsuchende
31.01.2010, 07:10
Hallo!
Vermutlich wird der AG versuchen, das Geld einzubehalten. Der Passus ist nur Abschreckung!
Denn bei dem Fall, daß es dazu kommt, der AG meint, er müßte dieses Monatsgehalt einfordern oder einbehalten, wird es eh zur gerichtlichen Klärung kommen. Und da wird eben fallweise entschieden.
Es kann dann eben rauskommen, daß die Forderung des AG berechtigt ist, oder eben, daß der Passus den AN ungerechtfertigt benachteiligt.
Das haben alle ZA's drin und oft auch AG, die Strafzahlungen für Nichtantritt von Bewerbern vorsehen. Wie gesagt, mir ist kein Fall bekannt, wo das zum Tragen gekommen wäre.
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