PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenhausaufenthalt und EGV


Jesss
27.01.2010, 14:28
hallo erst einmal,

ich habe heute eine egv erhalten, bei der ich nicht weiß wie ich reagieren soll. vorab aber einige wichtige infos.

ich habe eine abgeschlossene berufsausbildung in der elektrotechnik.
2002 folgte ein bandscheibenvorfall mit operation und anschließender reha.
danach erfolgte eine entlassung aus "betrieblichen gründen".
ende 2004 habe ich einen antrag auf umschulung gestellt.
anfang 2005 war ich bei einer amtsärztlichen untersuchung. ergebnis: rücken sei voll belastbar aber eine farbsehschwäche wurde erkannt, was ein weiteres arbeiten im elektobreich ausschloss. umschulungsantrag abgewiesen.
ende 2005 erneuter krankenhausaufenthalt (ohne op)
2007 die zweite op mit anschließender reha.
ich habe einen weiteren versuch unternommen, eine umschulungsmaßnahme zu erhalten.
plausible erklärungen und bestätigungen meiner ärzte führten zum erfolg.
ende 2009 folgte eine umschulungsvorbereitungsmaßnahme. bereits in den ersten tagen machten sich schmerzen durch das lange sitzen bemerkbar. nach drei von 12 wochen habe ich abbrechen müssen. allerdings habe ich vorher noch etwa 20 bewerbungen für eine betriebliche umschulung abgeschickt. leider habe ich lediglich absagen erhalten.
ich teilte dem sb mit, dass ich bis zum 20.01 arbeitsunfähig erkrankt bin und danach erneut einen termin zur besprechung im krankenhaus wahrnehmen würde. ab dem 01.02. werde ich nun für mind. eine woche im kh verweilen müssen. dabei soll herausgefunden werden, warum ich trotz der operationen immer noch erhebliche bewegungsprobleme und schmerzen habe.

heute habe ich die besagte egv mit folgendem inhalt per post erhalten:

zwischen: xxx
und: xxx
gültig bis 24.01.2011

ziele:
berufliche wiedereingliederung
gesundheitliche stabilisation

1. ihr träger für grundsicherung...

2. bemühungen von xxx zur eingliederung in arbeit
aktive kooperation bei der feststellung und rehabilitation der körperlichen leistungsfähigkeit.

danach folgen fast zwei seiten rechtsfolgebelehrungen und abschließendem absatz:
die egv wurde mit mir besprochen. unklare punkte und die möglichen rechtsfolgen wurden erläutert. ich bin mit den inhalten der egv einverstanden und habe ein exemplar erhalten. ich verpflichte mich, die vereinbarten aktivitäten einzuhalten und beim nächsten termin über die ergebnisse zu berichten.

ich denke, meine bedenken diese egv zu unterschreiben sind offensichtlich, denn

- die egv wurde nicht wie angegeben mit mir besprochen.
- ich weiß überhaupt nicht, worum es in der egv geht. vielleicht kann mir jemand diese egv erläutern?
- ich bin ab montag eh im kh und kann mich in der zeit nicht mit dem sb auseinandersetzen.

mich würde interessieren, wie ich mich jetzt am sinnvollsten verhalten sollte.

ich bedanke mich schon mal im voraus für evtl. antworten.

metzele
28.02.2010, 14:24
Hi Jesss,

also die Ziele sind Standardtexte, wenn ein chronisches Leiden vorliegt.

Das die folgenden Textbausteine Rechtsfolgenbelehrung, unklares wurde besprochen usw. rechtlich bedenklich sind ist Fakt.

So wie ich das sehe, ist die EGV nicht per Verwaltungsakt erlassen worden. Nun kann man sie einfach ruhen lassen, bei Seite legen und Tee trinken. Pflicht zur Unterschrift gibt es nicht. Dein SB wird sich schon melden, wenn er denn zwingend eine EGV mit dir abschließen will.

Wobei vorab sowieso erst dein Leiden abgeklärt werden muss, bevor hier irgendwelche Maßnahmen zur Eingliederung angeordnet werden können.
Das ist auch so ziemlich der Sinn dieser EGV.

So habe ich es auch schon gehandhabt, sollte eine EGV unterschreiben, in der ich in die Haftung (Geldstrafe) bei Versäumnissen genommen werden sollte. Diese EGV wurde nie wirksam.
mfg

Marsleuchte
28.02.2010, 14:40
Hallo,



So wie ich das sehe, ist die EGV nicht per Verwaltungsakt erlassen worden. Nun kann man sie einfach ruhen lassen, bei Seite legen und Tee trinken. Pflicht zur Unterschrift gibt es nicht. Dein SB wird sich schon melden, wenn er denn zwingend eine EGV mit dir abschließen will.


also hier hat Metzele recht, eine EGV ist in der Regel ein freiwillig geschlossener Vertrag, bei der beide Seiten Ihren Teil eingebracht haben.
Sollte das nicht der Fall sein, würde ich den auch nicht unterschreiben, denn gegen einen freiwillig unterschriebenen Vertrag kannst Du nichts mehr unternehmen, aber gegen einen Verwaltungsakt!
Gegen einen Verwaltungsakt kannst Du in Widerspruch gehen, bis hin das Du da ein SZ eine Entscheidung treffen lässt.
Sie verunsichern gerne die Kunden wenn es an das unterschreiben einer EGV geht, aber da muss man einfach cool drüber stehen.

MfG
Marslicht