Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jeder Zweite Bescheid ist falsch und unserer auch!
Hallo ihr Lieben!
nachdem sich die ARGE mehr als einen Monat mit der Bearbeitung unseres Antrages auf ALG II Zeit gelassen hat, können wir uns nun zu den (Un)Glücklichen zählen, die einen offensichtlich fehlerhaften Bescheid in den Händen halten. Aber da ja laut Propagandaminister Goeb... äh, ich meine Clement unsere deutsche Wirtschaft einen deutlichen Aufschwung erlebt, spielt das sowieso keene Rolle mehr.
Je'z' zu meinem Ärgernis:
In dem Bescheid steht, das ich als Antragstellerin und mein Lebenspartner als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft zwar Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben, jedoch NICHT krankenversichert sind.
Kann das sein? (Ich weiß, blöde Frage, aber im Geburtsland der Bürokratie scheint jede noch so schwachsinnige Regelung ihre Daseinsberechtigung zu haben)
Wenn nicht, gibt es noch andere Rechtmittel als den formalen Widerspruch, um gegen diese Entscheidung vorzugehen?
Reicht es nicht aus, einen Antrag auf ALG II zu stellen, um krankenversichert zu sein? Benötigt man etwa laut Aussage von Frau Weissnix von der ARGE ein sogenanntes Zusatzformular?
Ich hoffe, ihr seid jetzt genauso verwirrt wie wir.
:patsch:
Liebe Grüße
Hilde & Wolf (beide total verwirrt, enttäuscht und fertich)
Helferlein
23.08.2005, 17:32
Nach §5 Abs.1S.1Nr.2a sind pflichtversichert:
Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten
Buch beziehen, soweit sie nicht familienversichert sind, es sei denn, dass
diese Leistung nur darlehensweise gewährt wird oder nur Leistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 (das sind Sonderleistungen) des Zweiten Buches bezogen werden; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist.
Einfach mal bei der Krankenkasse nachfragen, wie man zuletzt versichert war. Ggf. die Krankenkassenchipkarte kopieren und einsenden.
Es kann einige Gründe haben, warum denn nun keine KV gemeldet wurde.
Vielleicht ist es auch gazn simpel, habt ihr eure Krankenkasse angegeben, bei der ihr zuletzt wart? Habt ihr die Krankenversichertennummer angegeben?
StephanK
23.08.2005, 17:38
Hallo Hilde & Wolf, In dem Bescheid steht, das ich als Antragstellerin und mein Lebenspartner als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft zwar Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben, jedoch NICHT krankenversichert sind.Das würde mich sehr wundern, denn
§ 5 SGB V - Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind (...)
2a. Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch beziehen, soweit sie nicht familienversichert sind, es sei denn, dass diese Leistung nur darlehensweise gewährt wird.Es gibt zwei eheähnlichen Gemeinschaften zwar schon das Problem, dass der Partner oder die Partnerin aus der Krankenversicherung herausfallen - aber nur wenn eine(r) verdient und wegen der Anrechnung seines oder ihres Einkommens der oder die andere keinen ALG II-Anspruch hat. Ihr seit ja aber wohl leider beide so gründlich pleite, dass das kein Thema ist. Familienversicherung ist genau so wenig Thema, weil Ihr nun mal nicht verheiratet seit.
Kann also nicht sein.
Wenn nicht, gibt es noch andere Rechtsmittel als den formalen Widerspruch, um gegen diese Entscheidung vorzugehen?Man kann immer zum Amt dackeln und sagen: schau'n se mal, das ist doch ganz offensichtlich falsch, bitte berichtigen Sie das. Das geht auch ganz formlos und bei solchen offensichtlichen Klöpsen ist das auch ratsam. Allerdings sollte man sich nicht hinhalten lassen und deswegen die Widerspruchsfrist (ein Monat nach Erhalt des Bescheids) verstreichen lassen. Also nach spätestens dreieinhalb Wochen ist der Widerspruch fällig.
Reicht es nicht aus, einen Antrag auf ALG II zu stellen, um krankenversichert zu sein? Benötigt man etwa laut Aussage von Frau Weissnix von der ARGE ein sogenanntes Zusatzformular?Bei privater Krankenversicherung schon - wenn man in einer gesetzlichen Kranken- oder Ersatzkasse versichert ist, meines Wissens nicht. Aber ich kenne das berlinische Landrecht leider nicht... ;-)
Nach §5 Abs.1S.1Nr.2a sind pflichtversichert:
Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch beziehen, soweit sie nicht familienversichert sind, es sei denn, dass diese Leistung nur darlehensweise gewährt wird oder nur Leistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 (das sind Sonderleistungen) des Zweiten Buches bezogen werden; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist.
Danke. Diesen Paragraphen kann ich unserer Frau Weissnix um die Ohren schlagen, da in unserem Fall nur Erstgenanntes zutrifft.
Einfach mal bei der Krankenkasse nachfragen, wie man zuletzt versichert war. Ggf. die Krankenkassenchipkarte kopieren und einsenden.
Wir waren wegen unserer Selbständigkeit freiwillig versichert.
Es kann einige Gründe haben, warum denn nun keine KV gemeldet wurde.
Der einzige Grund, der uns und wahrscheinlich auch Dir plausibel erscheint ist folgender: Am 08. August 2005 wurde von der BA eine Presse-Info veröffentlicht, wonach es durch einen Fehler in der Software »A2LL« (T-Systems) zu falschen Krankenkassen-Meldungen kam. Den vollständigen Text kannst Du bei Bedarf unter http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=219&category=presse_info&docId=81731&rqc=2&ls=false&ut=0 nachlesen.
Vielleicht ist es auch gazn simpel, habt ihr eure Krankenkasse angegeben, bei der ihr zuletzt wart? Habt ihr die Krankenversichertennummer angegeben?
Diese beiden Fragen können wir ganz simpel mit JA beantworten.
Unsere Krankenkassen haben uns sogar eine Bescheinigung für die ARGE ausgestellt!
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