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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Meldung des AG bei der KK


Monaco Franze
27.01.2010, 16:54
Hallo,


Bin seit Anfang Januar bei neuem Arbeitgeber. Ende der 2. Woche erkankt.

Erfuhr dank Arbeitslosennetz von der Moeglichkeit des Krankengeldbezugs fuer die sog. "Wartezeit".
War heute bei der Krankenkasse und erfuhr das der AG bis heute keine Anmeldung fuer mich gemacht hat. Bahnt sich da was "tolles" an falls ich gekuendigt werde? Soll ich schon mal einen Termin beim Arbeitsgericht vereinbahren? :confused:
Bei Personal"dienstleistern" scheint der Spass ja von Anfang an gegeben!

Vielen Dank im Voraus

Seebarsch
27.01.2010, 20:11
Hallo,
nun ist die KK ja informiert!
Ich würde aber mal zart beim Arbeitgeber nachfragen, ob die Anmeldung durchgeführt wurde oder noch Unterlagen fehlen!
Ich vermute mal, dass die Sozialversicherungsbeiträge schon bei der Lohnabrechnung einbehalten wurden, oder?
Allerdings sind die Krankenkassen bei der Auswertung der Daten auch nicht die schnellsten!
:shock:

Monaco Franze
27.01.2010, 22:18
Hi Seebarsch,

du hast recht. Das mit der Mitteilungsgeschwindigkeit ist anscheinend normal. Da muss ich mir keine Sorge machen, Arbeitsvertrag ist ja vorhanden.
Lohnabrechnung gab es noch nicht, erst Ende Februar. Wird auch meine letzte dort sein. Gott sei Dank.
Aber da du es erwaehnst: ich hoerte oefters unter den Kollegen das es auch Gehalt per Scheck gibt. Sollte die Gehaltszahlung nicht uebers Konto gehen somit klar erkentlich fuers Fi-Amt?
Sowas kenne ich nur aus USA.

bydgo
28.01.2010, 13:35
ich hoerte oefters unter den Kollegen das es auch Gehalt per Scheck gibt. Sollte die Gehaltszahlung nicht uebers Konto gehen somit klar erkentlich fuers Fi-Amt?

Zur Sicherheit des AG gibt es nur einen Verrechnungsscheck und der muss über ein Konto eingelöst werden (wenn auch nicht das eigene).

Gruß

Seebarsch
29.01.2010, 19:54
Wenn Barschecks oder gar Bargeld fließt wäre ich automatisch höchst misstrauisch!
809)

ratsuchende
30.01.2010, 07:16
Hallo!
Barschecks oder Bares ist üblich bei ZA's, wenn sich die Mitarbeiter einen Vorschuss holen. Später, meist am 20.ten des Folgemonats wird dann der restl. Lohn ausgezahlt. Je nach Branchenschwerpunkt, wo die ZA tätig ist, muß das nicht unbedingt negativ sein.

Monaco Franze
30.01.2010, 15:17
Bei meinem letzten Besuch bei der KK und der Mitteilung über die Verlängerung der AU (es geht immer noch um das Krankengeld in der "Wartezeit" beantragen) behauptete der Angestellte mein AG hätte mich immer noch nicht angemeldet.
Wie in bester Verhörmanier wurde per Telefon eine zweite Mitarbeiterin gerufen "Herr Stenz ist hier". Daraufhin "und, wie soll es weitergehen"? Gleich dem Bürschlein den Schneid abgekauft und beim Eintreffen der Mitarbeiterin wurde mir erklärt es fehlen noch Dokumente für was anderes. Interessanter Weise sah ich einen Brief meines AG in IHREN Unterlagen (wie gesagt, die fehlenden Dokus haben eigentlich nichts mit dem Krankengeld zu tun).
Da ich inzwischen heute gekündigt wurde sehe ich da einen Zusammenhang.
Auch ist mir bekannt das die Angaben für die Sozialabgaben eigentlich vorgestern hätten bei der KK sein müssen.(Meldefrist für AG an KK)
Wollen die sich vor was drücken?

ratsuchende
31.01.2010, 07:27
Hallo!
Der AG will die nach 4 Wochen fällig werdende Lohnfortzahlung vermeiden. Deshalb die Kündigung. Die während der Probezeit auch ohne Grund jederzeit erfolgen kann.

Es gibt allerdings ein Gerichtsurteil, wonach sich der AG durch Kündigung nicht von der Lohnfortzahlung befreien kann. D.h. er ist nach 4 Wochen Lohnfortzahlungspflichtig, auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht. Das Problem bei der Sache ist jedoch, zu beweisen, daß die Kündigung wegen der Krankheit erfolgt ist. (Selber schon vor ein paar Jahren vor Gericht durchgezogen, der AG war perplex, weil dieser Sachverhalt wohl allgemein nicht bekannt ist...)

Zusätzlich ist es unerheblich, daß der AG die Anmeldung zur SV verspätet vorgenommen hat. Die KK ist verpflichtet Krankengeld zu zahlen. Wenn sie es nicht tut, und es ist ein Verschulden des AG (dieser hat die Meldung nicht vorgenommen), dann ist der AG Dir gegenüber Schadensersatzpflichtig, denn er hat verhindert, daß Du Krankengeld bekommst.

Also, irgendwie wirst Du definitiv zu deinem Geld kommen, es fragt sich nur, WANN.

Du kannst ja beim AG mal dezent darauf hinweisen, daß es Möglichkeiten gibt, die fehlende SV-Anmeldung und die Nichtzahlung der Beiträge bekannt zu machen. M. W. ist dafür der Zoll (Schwarzarbeit) zuständig.

Außerdem solltest Du am MO, falls noch nicht geschehen, bei der Agentur erscheinen und Dich arbeitssuchend melden. Falls Du dort keine erschöpfende Auskunft bekommst, ein Beratungsgespräch beim RA dürfte in Deinem Fall bei ca. 30 EUR liegen...

Monaco Franze
31.01.2010, 12:00
Hallo Ratsuchende,

herzlichen Dank für deine Auskunft. :sensationell:

Schönen Sonntag noch.

Gruß
Franze

Monaco Franze
01.02.2010, 18:36
Heute beim AA gewesen. Die Auskunft dort: erst auf Ende der AU-Zeit warten. Wenn absehbar das AU nicht verlängert wird wieder melden. Dann kann ALG1 Antrag gestellt werden. Solange würde Krankengeld bezahlt, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

ratsuchende
06.02.2010, 07:40
Hallo!
Ja, alles richtig so, denn in der Kündigung wird kaum stehen, daß Du wegen der Krankheit gekündigt wurde, so doof ist kein AG...

Dann läuft ja alles reibungslos!

Monaco Franze
06.02.2010, 10:35
Hallo Ratsuchende,

naja, so reibungslos laueft es noch nicht. Die KK spielt anscheinend auf Zeit. Es wird ein Einkommensteuerbescheid verlangt, der nach normalen Prozedere noch gar nicht da sein kann. Dann wird verlangt das ich wenigstens nachweise das ich keine Einkuenfte aus Selbststaendigkeit hatte. Ueberaschenderweise, obwohl ich persoenlich Papiere am Do abgegeben habe mache ich heute Post auf und entdecke:wut:> Bitte nochmal ausfuellen. Selber Zettel also nochmal ausfuellen und diesmal am besten mit Fernsehreporter persoenlich abgeben. Mal sehen ob dann alles richtig ist.

ratsuchende
07.02.2010, 07:11
Hallo!
Ja, das ist etwas doof, weil die Lohnabrechung, die die KK ja für die Berechnung des Krankengeldes braucht, noch nicht da ist.

Aber wieso sollst Du nachweisen, daß du nicht selbständig warst?
Da reicht doch ein entsprechender Hinweis (Kreuzchen) auf dem Krankengeldantrag?

Etwas stoische Ruhe ist bei so Papierkram immer angebracht, vorausgesetzt, man ist nicht dringend auf das Geld angewiesen...

Monaco Franze
09.02.2010, 12:58
Der Nachweis über Einkünfte im Januar hat wahrscheinlich etwas mit der Berechnung für das Krankengeld zu tun da ich ab mitte Januar in einem Beschäftigungsverhältnis stand mit nur noch Nebentätigkeit. Das gleiche wird mir wieder blühen wenn ich mich mitte Februar Arbeitslos melde. Nur dann halt für Februar.

Step
09.02.2010, 16:41
Dann wird verlangt das ich wenigstens nachweise das ich keine Einkuenfte aus Selbststaendigkeit hatte.
Wie soll man denn bitte nachweisen, daß man etwas NICHT hatte?

Monaco Franze
10.02.2010, 12:16
Wie soll man denn bitte nachweisen, daß man etwas NICHT hatte?

Das habe ich mich auch schon gefragt.

Eine moegliche Erklaerung> Der Schreibtisch des Uberpruefers fuer nicht entstandene Einkommen ist gerade leer.V-)