gehwechbinfrech
27.01.2010, 23:53
Hallo!
Hoffe mir kann jemand bei meinem Problem helfen!! :wut:
Ich habe einen Sohn der bei seiner leiblichen Mutter in Berlin wohnt!
Ich wohne mit meiner Partnerin allerdings in Niedersachsen!
Hatte letzte Woche einen Gerichtstermin, wo mir das gemeinsame Sorgerecht entzogen wurde, weil ich keinen regelmäßigen Umgang mit meinem Sohn habe!:patsch:
Dazu muss ich erläutern, dass ich ALG2-Empfänger bin und es mir leider nicht leisten kann ständig nach Berlin zu fahren um meinen Sohn zu sehen! Aus diesem Grund würde ich gerne in das Land Brandenburg mit meiner Familie ziehen, dann wäre die Entfernung zu meinem Sohn überschaubar (25km) und nicht wie zur Zeit 350km!
Nun meine Frage: Gibt es Gesetze bzw. Härtefallentscheidungen, wo mir die ARGE den Umzug bezahlen und bewilligen muss bzw. kann??
DANKE schon mal im voraus!!:sensationell:
Hoffe mir kann jemand bei meinem Problem helfen!! :wut:
Ich habe einen Sohn der bei seiner leiblichen Mutter in Berlin wohnt!
Ich wohne mit meiner Partnerin allerdings in Niedersachsen!
Hatte letzte Woche einen Gerichtstermin, wo mir das gemeinsame Sorgerecht entzogen wurde, weil ich keinen regelmäßigen Umgang mit meinem Sohn habe!:patsch:
Dazu muss ich erläutern, dass ich ALG2-Empfänger bin und es mir leider nicht leisten kann ständig nach Berlin zu fahren um meinen Sohn zu sehen! Aus diesem Grund würde ich gerne in das Land Brandenburg mit meiner Familie ziehen, dann wäre die Entfernung zu meinem Sohn überschaubar (25km) und nicht wie zur Zeit 350km!
Nun meine Frage: Gibt es Gesetze bzw. Härtefallentscheidungen, wo mir die ARGE den Umzug bezahlen und bewilligen muss bzw. kann??
DANKE schon mal im voraus!!:sensationell: