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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausweis für schwerbehinderte Menschen


Forumadmin
13.10.2006, 04:09
Der Ausweis wird erstmalig in der Regel längstens für fünf Jahre ausgestellt.

Erkann, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, zweimal verlängert werden.
In den Fällen, in denen keine Änderung in Art und Schwerde der Behinderung zuerwarten ist,
kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden.

Zur uneingeschränkten Inanspruchnahme des Rechts auf unentgeltliche Beförderungschwerbehinderter Menschen im öffentlichen
Personenverkehr und von Parkerleichterungen im gesamten Bundesgebiet ist der Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen
als Nachweis erforderlich, dass der behinderte Mensch berechtigt ist,
diese Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

Als gesundheitliche Merkmale sind auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt:

G - Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt

aG - Außergewöhnlich gehbehindert

H - Hilflos

Bl - Blind

Gl - Gehörlos

B - Ständige Begleitung notwendig

RF - Rundfunkgebührenbefreiung und Telefongebührenermäßigung möglich

Nähere Auskünfte erteilen die Versorgungsämter.

Ermässigungen
Gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises räumen viele öffentliche und private
Veranstalter behinderten Menschen Ermäßigungen auf die Eintrittspreise ein.

Musterbilder der gültigen Ausweise
(vgl. Schwerbehindertenausweisverordnung – SchwbAwV)