Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALGI-Bezugsdauer nach alter/neuer Regelung?
Hallo!
Ich hatte schon einmal ein ähnliche Frage gestellt, da sich jetzt aber neue Sachverhalte ergeben haben, bitte ich nochmal um eure Mithilfe:
Also, mein Vater ist 1949 geboren und war ab Juli 2005 arbeitslos, hat aber Anfang September 2006 glücklicherweise wieder Arbeit gefunden. Davor hat er über 40 Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet. Er hatte nach alter Regelung Anspruch auf 26 Monate ALG1, und somit insgesamt 14 von 26 Monaten ALG1 bezogen.
Nun meine Fragen:
Da die neue Tätigkeit sehr anstrengend ist, glaube ich nicht, dass meine Vater (der körperlich auch schon sehr angeschlagen ist) die neue Arbeit allzu lange ausüben kann.
Was wäre, wenn mein Vater nun z. B. knapp länger als 12 Monate dort arbeiten würde? Würde dann der Restanspruch von 12 Monaten zu den 6 Monaten Neuanspruch auf ALG1 addiert und er käme auf 18 Monate?
Ab wann verfallen die 12 Monate Restanspruch? Gibt es hier evtl. Sonderregelungen für den Übergang zwischen alter und neuer Regelung?
Für eine kurze Antwort wäre ich sehr sehr dankbar.
Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für die Hilfe! :danke:
Julio
Seebarsch
13.10.2006, 14:11
Hallo Julio,
geändert hat sich zu den bisherigen Auskünften nichts.
Der "alte" Anspruch entstand in 07/2005, so dass ein eventueller Restanspruch Ende 2009 verfällt !
Gruß
Und was ist mit dem neu erworbenen Anspruch?
Meine Situation ist ähnlich:
Wegen Insolvenz meines damaligen AG bin ich um Nov. 2005, im alter von 55 Jahren arbeitslos geworden. Mein damaliger Anspruch auf ALG 1 betrug 26 Mon. Von diesen 26 Mon. habe ich 7 Mon. in Anspruch genommen. Seit 7/06 bin ich selbständig und freiwillig weiterversichert in der Arbeitslosenversicherung. Gefördert wurde ich 1/2 Jahr durch die AA mit Überbrückungsgeld (alte Regelung).
Aufgrund von Auftragsrückgang werde ich mich wohl zunächst arbeitslos melden müssen (mit Nebenerwerb). Auf Nachfrage bei der hiesigen Arbeitsagentur, für welche Dauer ich Anspruch auf ALG 1 habe erhielt ich folgende Antwort: Gesamtanspruch 18 Mon. Ich kann das leider überhaupt nicht verstehen. Seinerzeit hat man mich dahingehend informiert, dass der ‚alte Anspruch’ bestehen bleibt und der neu gewonnene Anspruch quasi dazu addiert wird. Müsste demnach insgesamt 26 Mon. betragen.
Würde mich über Infos freuen. Danke vorab!!
Betroffener
22.11.2007, 16:52
Das ist auch eine Frage der Länge der Rahmenfristen. Wie lang war Deine im November 2005 bei/ab der ersten Inanspruchnahme? Vier Jahre ?
Dann hättest Du Dich mit der "verfrühten" freiwilligen Weiterversicherung möglicherweise selbst ins Knie geschossen und erst 1 Jahr vor Ablauf der alten Rahmenfrist damit anfangen sollen (wobei das Risiko im Überlappungsjahr bleibt).
Soweit ich informiert bin, gibt es durchaus "Probleme" mit sozusagen überlappenden Rahmenfristen, die dazu führen, dass nur noch die neueren Regeln der zuletzt gültigen Arbeitslosenversicherung (Zahlungsdauer) gelten (hier also die freiwillige Weiterversicherung, aber durchaus die Höhe und Zeiten des alten Anspruches berücksichtigt werden). Denn nur mit 13 Monaten freiwilliger Versicherung kommst Du m.E. nicht auf 18 Monate Anspruch.
Ich hoffe auf eine zweite diesbezügliche Auskunft von "Seebarsch".
Mir ist nicht ganz klar was Du mit Rahmenfrist meinst. Vor der ersten Inanspruchnahme war ich noch nicht arbeitslos. Habe nach Familienpause ohne Unterbrechung ca. 15 Jahre gearbeitet.
Seebarsch
22.11.2007, 18:32
Hallo zusammen,
jetzt wird es etwas kompliziert, da es hier um die Übergangsregelung der Übergangsregelungen geht.
Der Anspruch auf Alg wurde 11/2005 erworben und zwar nach den damaligen Regelungen des § 127 SGB III in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung.
Von dem Anspruch ist noch ein Restanspruch von 19 Monaten vorhanden, der erst im Oktober 2009 verfällt, also bis dahin noch voll geltend gemacht werden kann.
Wenn jetzt durch eine neue Beschäftigung von mindestens 12 Monaten ein neuer Anspruch entshet, erlischt der alte Anspruch. Dann werden aber alter Restanspruch und der neue Anspruch zusammengefasst.
Hier wären dass dann 19 Monate alt + 6 Monate neu = 25 Monate.
Nach den bis jetzt geltenden Regelungen gäbe es aber einen Maximalanspruch von 18 Monaten. Hier greift dann aber die Übergangsregelung des § 434 i Absatz 2 SGB III (http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_iii.htm), so dass der Restanspruch von 19 Monaten höher ist als die jetzige Höchstregelung und es dann bei den 19 Monaten Anspruch bleibt.
Mein Tipp:
Die Regierung will ja ab Januar 2008 die Höchstdauer der Ansprüche für ältere Arbeitnehmer auf maximal 24 Monate erhöhen.
Ich würde also mit einer ALO-Meldung, wenn es denn geht, auf jeden Fall bis Januar 2008 warten um in den "Genuss" der 24 Monate zu kommen!
:razz:
Betroffener
22.11.2007, 20:20
@Seebarsch,
herzlichen Dank.
@Mom15,
Mir ist nicht ganz klar was Du mit Rahmenfrist meinst. Vor der ersten Inanspruchnahme war ich noch nicht arbeitslos. Habe nach Familienpause ohne Unterbrechung ca. 15 Jahre gearbeitet.
Die Rahmenfrist ist die Zeitspanne, wie lange ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Inanspruchnahme nicht verfällt. Das war in Deinem Fall seinerzeit volle 4 Jahre - daher Dein Anspruch von 11/2005 bis 11/2009. Wenn Du in diesem Fall z.B. am letzten Tag der Rahmenfrist in 11/2009 (oder ggf. früher) Deinen alten Anspruch durch Arbeitslosmeldung reaktiviert hättest, wären die noch restlichen vorhandenen 19 Monate nach den alten Regeln ab diesem Tag bis 05/2011 in voller Höhe ausgezahlt worden.
Mit der (m.E. zu früh weitergeführten) freiwilligen Weiterversicherung in der Selbständigkeit hast Du Dir insofern sozusagen selbst geschadet. Damit hättest Du frühestens 11/2008 beginnen sollen - denn Du hast sozusagen für nichts (wenn auch sehr niedrige, aber überflüssige) Beiträge gezahlt, weil Du Deinen alten Anspruch noch in der Hinterhand hattest.
Das hat "Seebarsch" zwar nicht so drastisch herausgestellt, aber es ist leider so. Die neuen Rahmenfristen (2 Jahre) und Bezugszeiten (derzeit max. 18 Monate) von Arbeitslosengeld sind inzwischen deutlich kürzer. Insofern wäre wirklich über "Seebarschs" Tipp nachzudenken, abzuwarten was sich die große Koalition da schlußendlich mit der Verlängerung auf 24 Monate gesetzgeberisch zum 01.01.08 einfallen läßt - wenn es bei Dir irgendwie geht.
Denn das wären dann sozusagen weitere 5 Monate nur durch Gesetzesänderung, die Dich einer Rente mit weniger Abschlägen näher bringen (die möglicherweise bei Dir ab 60 bzw. später bei Ende der Arbeitslosengeldzahlung in Frage käme. Auch ist zu bedenken, daß die Hartz IV Träger ab 2008 statt ALG2 zu leisten jede(n) erbarmunsglos den Rentenantrag ausfüllen lassen werden, sofern die mindestnotwenigen Jahre und Zeiten in der Rentenversicherung erfüllt sind und ein Rentenanspruch vorhanden ist.)
Sorry - aber leider muss man heutzutage so denken und sich selber absichern.
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