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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : keine Probezeit vereinbart,AG kündigt aber als gäbe es eine


ueblefirma
30.01.2010, 23:51
Hallo,

ich hab ein Problem und hoffe es kann mir jemand helfen.
Ich war nicht zuhause als die Kündigung zugestellt werden sollte, so dass ich eine Benachrichtigungskarte erhielt, Zusteller schrieb drauf:benachrichtigt am 15.12.Als ich am 16.12. zur Post fuhr, sah ich erst dass es ein Einschreiben mit Rückschein war, nämlich die Kündigung.
Also in der Kündigung stand dann, „hiermit kündigen wir fristgerecht innerhalb der vereinbarten Probezeit mit Wirkung zum 31.12."
Der Arbeitsvertrag sagt aber nichts zum Thema Probezeit, ausser dass mal auf HGB und Arbeitsordung verwiesen wird.Ich finde nur folgendes:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses: es gilt eine Künd.frist von 3 Monaten zum Monatsende.

Gibt es eine gesetzliche Probezeit wenn nichts im Vertrag steht ? oder steht so was dann vllt im HGB oder Arbeitsordung ? Reicht es wenn darauf verwiesen wird ? ich kenn die Arbeitsordung nicht...könnte ich diese vom ag anfordern ??
oder welche Kündigungsfrist gilt bei mir dann ?? 3 Monate?

die drei Wochen Frist für Kündigungsschutzklage sind schon vorbei ...

(am 1.7. trat ich diese Arbeitsstelle an, es gibt keinen Betriebsrat, Mitarbeiter ca. 200 Innendienst, 800 Aussendienst..)

tut mir leid wenn es schlecht lesbar ist, bin etwas überfordert....

Vielen herzlichen Dank für Eure kompetente Antwort.

Gruß

uf

UncleTom
31.01.2010, 06:06
Hallo,

wenn Vertraglich keine Probezeit vereinbart ( schriftlich) ist -
dann gibt es auch keine!

Kündigungsfrist nach BGB §(622) - "(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."

Da Du diese erst am 16.12. ( Nachweislich) zur Kenntnis genommen hast
wäre der letzte Arbeitstag der 31.1.
Ich empfehle Dir aber noch einen Rechtanwalt (am besten Arbeitsrecht) zu fragen evtl. Gewerkschaft....
gruß
tom

UncleTom
31.01.2010, 06:10
Noch einen Nachtrag......

Es könnte noch im Tarifvertrag stehen diesen hättest Du aber mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags ausgehändigt bekommen müssen.

Ich bin es nicht
31.01.2010, 07:18
hallo Uncle Tom ..

Da Du diese erst am 16.12. ( Nachweislich) zur Kenntnis genommen hast
wäre der letzte Arbeitstag der 31.1.

hmm .. ich bin mir da nicht so sicher ..

der Tag der Kündigung gilt , wenn die Kündigung nachweislich zugestellt worden ist ..

würden sonst ja einige noch rasch auf die Malediven fahren um dem Erhalt zu entgehen ..

Damit Ihre Kündigung wirksam wird, muss diese aber nicht nur schriftlich erfolgen, sondern Ihrem Mitarbeiter auch rechtzeitig, d. h. innerhalb der für das Arbeitsverhältnis maßgeblichen gesetzlichen, tarif- oder arbeitsvertraglichen Frist zugehen. Es genügt nicht, wenn Sie ein Kündigungsschreiben verfassen und dieses einfach in die Post geben. Sie müssen vielmehr nachweisen, dass und vor allem wann Ihr Mitarbeiter seine Kündigung erhalten hat. Der Gesetzgeber verlangt für diesen Nachweis den Beleg, dass die Kündigung „in den Machtbereich“ Ihres Mitarbeiters gelangt ist. Dies ist gewährleistet, wenn Sie das Kündigungsschreiben

Ihrem Mitarbeiter persönlich übergeben,
in seinen Briefkasten eingeworfen oder
in sein Postfach gelegt haben.
Quelle :
http://www.bwr-media.de/themen/personal/kuendigung/03969_kuendigung--so-stellen-sie-den-kuendigungszugang-bei-ihrem-mitarbeiter-sicher.php

der Nachweis des Einwurfs wurde ja in diesem Fall hier durch den Zusteller dokumentiert und eine Benachrichtigung zur Kündigung , bzw. zur Niederlegung des Schreibens in den Briefkasten eingeworfen ..

UncleTom
31.01.2010, 08:11
Hallo Ich bin's,

der Nachweis des Einschreibens reicht vor Gericht ( Arbeitsgericht ) im Normalfall nicht aus. ( Selbst wenn der Empfänger gegengezeichnet hat )

Finde ich persönlich sehr interessant......!!!!

Der Arbeitgeber muss nachweisen das der Arbeitnehmer die Kündigung schriftlich erhalten hat. Es gab Verfahren das der AN gesagt hat " Ja ich habe ein Einschreiben von der Firma bekommen, aber dort war nur ein Prospeckt Unserer Neuen Produkte drin.... hatte mich auch gewundert warum es per Einschreiben kam, habe dem dann aber keine weitere Bedeutung geschenkt."

Der AG konnte nicht Nachweisen das er die Kündigung erhalten hatte - Es ist eindeutig geregelt - nach Kenntnisnahme.

Kenntnisnahme heißt es muß in den MAchtbereich des AN fallen - was z.B.
Durch einen Gerichtsvollzieher möglich ist wenn dieser die Kündigung in den Briefkasten wirft sieht die Sache wieder anders aus. In der Regel ist dann die Kenntnisnahme nächsten Tag. Außnahme der AN war Nachweislich im Urlaub dann verschiebt sich das. bis zu max. xx Tagen genau weis ich das jetzt auch nicht. ( mehr als xx tage gibt es wieder soetwas wie nachsenden oder eine person seines Vertrauen muss den Briefkasten kontrollieren und ggf. ....... )

Also am besten die Kündigung im beisein von Zeugen PERSÖNLICH überreichen.

Ist hier aber nicht entscheident weil die Frist zum Widerspruch schon abgelaufen ist.
gruß
tom

UncleTom
31.01.2010, 08:16
ICH WILL NE EDIT FUNKTION !!!!!!

Zitat:
Bei Zustellung per Einschreiben mit Rückschein ist grundsätzlich erforderlich, daß der Brief selbst den Empfänger erreicht (vgl. BAG vom 20.07.1979 EzA § 130 BGB Nr. 5). Durch den Rückschein kann der Arbeitgeber den Zugang beweisen. Erhält der Empfänger wegen Abwesenheit aber lediglich einen Benachrichtungsschein der Post, so ist die Kündigung noch nicht zugegangen, sondern erst mit der tatsächlichen Aushändigung des Briefes (vgl. BAG vom 15.11.1962 AP Nr. 4 zu § 130 BGB). Jedoch kann die Nichtabholung oder bewußt verspätete Abholung von der Post rechtsmißbräuchlich sein mit der Folge, daß wegen Zugangsvereitelung die Kündigungserklärung doch als zuge- gangen gilt (vgl. BAG vom 27.10.1982, NJW 1983, 929).
Schließlich kann das Kündigungsschreiben auch dem Gerichtsvollzieher zur Zustellung übergeben werden (§ 132 Abs. 1 BGB), der den Zustellvorgang protokolliert.
Quelle http://www.webwave-media.de/sites/ra...php3?select=27 (http://www.webwave-media.de/sites/rarumke/artikel_content.php3?select=27)

Ich bin es nicht
31.01.2010, 08:23
nochmals Hallo Uncle Tom ..

der Nachweis des Einschreibens reicht vor Gericht ( Arbeitsgericht ) im Normalfall nicht aus. ( Selbst wenn der Empfänger gegengezeichnet hat )

Finde ich persönlich sehr interessant......!!!!


phänomenal ..

hatte den Beitrag von dem User " üblefirma " schon in der Nacht gelesen , aber mich noch nicht ran getraut ..

etwaig schaut der User ja auch nochmal ob er zu der kündigungsfrist etwas in seinem arbeitsvertrag findet ..

in der Regel ist die Kündigungsfrist schon ein Bestandteil des Arbeitsvertrags .. ( sollte sie zumindest bei ordentlichen Verträgen sein ) ..

was mich nur etwas irritiert , ist der Kündigungsablauf seitens des Arbeitgebers ..

im ersten Moment sieht es für mich aus , als ob der genau wusste , wann und was er zu welcher Zeit tut ..

passgenaue Kündigung ( falls sie dann passen sollte ) zum Monatsende ..

na ich warte mal ab , ob der User noch etwas genaueres dazu schreiben wird ..

in der Regel werden selten unbefristete Arbeitsverträge ohne Probezeit abgeschlossen ( und das irritiert mich halt an dem Ganzen ) ..

Ich bin es nicht
31.01.2010, 08:27
ICH WILL NE EDIT FUNKTION !!!!!!


ne Edit , welche funktioniert ? schmunzel ..

UncleTom
31.01.2010, 10:07
im ersten Moment sieht es für mich aus , als ob der genau wusste , wann und was er zu welcher Zeit tut ..

passgenaue Kündigung ( falls sie dann passen sollte ) zum Monatsende ..

na ich warte mal ab , ob der User noch etwas genaueres dazu schreiben wird ..

in der Regel werden selten unbefristete Arbeitsverträge ohne Probezeit abgeschlossen ( und das irritiert mich halt an dem Ganzen ) ..

Jups denke ich auch das irgendwo etwas mit Probezeit steht - aber, oder der AG ist mit der ' Tour ' bis jetzt noch nicht auf die " Schnautze " gefallen. ( Probezeit, Kündigung per Post, vermeintlich genaue Zeit der kündigung)

@ueblefirma (hatte ich unten vergessen)
Ich weis nicht ob im HGB dadrüber (probezeit)etwas steht aber soweit ich weis reicht der Hinweis nicht aus es muss dem AN schriftlich Vorgelegt werden und jederzeit nachlesbar sein.

gruß
tom

Sabrina76
31.01.2010, 11:14
also ich glaub fast, hier gilt der 16.12. bin mir aber nicht ganz sicher. Kann man übers WEB rausfinden. Ob sich hier ein RA lohnt, scheint mir eher fraglich, denn nach Brago verdient er kaum was an dem Fall.

Würde mich schlau machen, AV etc. lesen und evt. per Telfonat bzw. schriflich auf 15.1. oder 31.1 einigen mit dem AG.

Desweitern Meldung bei der Agentur nicht vergessen.

Ciao
:wut:

UncleTom
31.01.2010, 11:24
also ich glaub fast, hier gilt der 16.12. bin mir aber nicht ganz sicher. Kann man übers WEB rausfinden. Ob sich hier ein RA lohnt, scheint mir eher fraglich, denn nach Brago verdient er kaum was an dem Fall.

Würde mich schlau machen, AV etc. lesen und evt. per Telfonat bzw. schriflich auf 15.1. oder 31.1 einigen mit dem AG.

Desweitern Meldung bei der Agentur nicht vergessen.

Ciao
:wut:

Hast Du Recht wenn eine Probezeit vereinbart war (ist) dann reicht der 16.12. - Kündigung zu 31.12.

Sabrina76
31.01.2010, 11:30
nee,

ich meite als Zugang gilt der 16.12. (man muss ja nicht zuhause sitzen).
Sonst evt. Regelungen des HGB möglich, auch die kenn ich nicht.

Probieren kann mans immer mit einem RA, kost aber Nerven...

ciao
:confused:

Step
31.01.2010, 15:18
Es könnte noch im Tarifvertrag stehen diesen hättest Du aber mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags ausgehändigt bekommen müssen.
Der AG ist nicht verpflichtet, einen eventuell angewendeten Tarifvertrag unaufgefordert vorzulegen. Es muß lediglich die Möglichkeit für jeden AN geben, den angewendeten TV einzusehen. Natürlich kann der AN auch vor Vertragsunterzeichnung Einsicht in den TV zu verlangen.

Ansonsten gilt: Wenn keine Probezeit vereinbart wurde und dies nicht anders geregelt ist (z.B. Betriebsvereinbarung, die aber wieder einen Betriebsrat voraussetzt oder eben im Tarifvertrag), dann gilt sie auch nicht.

Lediglich könnte man jetzt noch probieren, gerichtlich das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist festzustellen und bis dahin den Lohn noch einzuklagen. Ich weiß aber nicht, ob dies unter Kündigungsschutzklage fällt, wo die Frist ja nun abgelaufen ist.

ueblefirma
31.01.2010, 15:32
hallo,

danke für die vielen antworten!!

was ich noch erwähnen wollte, es wurden ausser mir noch 2 eingestellt. einem wurde ca. eine woche vor mir gekündigt.dann mir. tja dann warens nur noch einer...

ja ich glaube auch dass war von anfang an geplant(@ich bins).
irgendwie herrrschte auch ein komisches klima, ich meine das sagen zu können, war schon in einigen firmen
durch praktika, diplomarbeit,vollzeitjob.
die meisten sind dem chef in den (sorry) a.. gekrochen.und ihm ja nicht widersprechen oder so.

als es damals ums vertragunterzeichnen ging, sagte der personalheini 'wieviel wollen Sie' ich sagte '.....000 euro im jahr' und das tippte er dann so ein und druckte den vertrag aus.. kein verhandeln, nix.

hatte von anfang an das gefühl eine einarbeitung gibt es nicht, ich arbeite gleich voll mit... obwohl mir die branche auch noch völlig fremd war.
mensch es war erst die probezeit, auf diesem technischen gebiet braucht man eine einarbeitungszeit!

in meinen letztenn zwei wochen in dieser firma ging mir der chef auf die nerven.
er rief mich jeden tag an ich solle zu ihm kommen. einmal fragte er mich was ich bis jetzt so gemacht habe und das war in seinen augen nicht genug. gerade am anfang musste ich ziemlich viel organisatorisches machen und viel mit fremdfirmen kommunizieren. ich habe zwar jede art von kommunikation mitnotiert und das war viel,
aber das reichte ihm trotzdem nicht.ich hatte viele kontakte aufgebaut und ich fand das es gut lief.
die meisten fremdfirmen waren bereit, mir die benötigten daten zur verfügung zu stellen.
vllt bin ich falsch vorgegangen, und hätte so arbeiten müssen dass man sehr schnell ergebnisse sieht (daten mussten von mir dann weiterverarbeitet werden).
(dem gekündigten kollegen wurde oft gesagt er arbeitet langsam und das kann man doch viiel schneller machen...)
ihm fielen nur die negativen sachen ein, es waren kleine fehler, die jeder mal macht, zumindest am anfang.
wobei bei diesen kl fehlern" machte ich z.b. urlaubsvertretung...(kaum ahnung was ich da tat weil kaum einarbeitung aber es funktionierte gut)
ein kollege in urlaub war und ich mit dessen vertretung zusammenarbeiten musste und die kannte sich nicht gut aus und gab mir unvollständige informationen. ein anderes mal war der chef sogar in urlaub und
jmd musste es ihm erzählt haben.. ein andermal liess er mich zu sich kommen und sollte für ihn was erledigen.er erklärte mir
es ziemlich schnell (klar man hätte fragen können...) ich verstand wenig, zurück auf dem platz ging ich das ganze
nochmal durch und kapierte es. am nächsten tag musste ich wieder zu ihm, ich solle ihm erklären was er mir gestern gesagt hat... lief gut, ich wusste fast alles, nur an einer stelle kam ich nicht mehr drauf...da führte er sich
auf, dass das so wichtig sei, und so.ätzend.. spätestens da wusste ich das was im busch ist...
selbst wenn ich alles gewusst hätte hätte er wahrsch weitere fragen gestellt die ich dann bestimmt nicht wissen konnte.....

@uncletom
es gibt keinen tarifvertrag.

aber wenn jetzt 31.1.gelten würde ist das unabhängig von der dreiwochenfrist(künd.schutzklage) und gilt
das dann trotzdem, habe ich noch anspruch auf ein monatsgehalt ? Wie muss das schriftlich aussehen?

@sandra
was meinst du mit brago lohnt sich nicht, was ist brago


ich werde aufjeden fall einen anwalt kontaktieren weil da geht es nicht mit rechten dingen zu..


übrigens ist da noch eine sache.. die haben mir kein urlaubsgeld gezahlt (laut vertrag 50% vom gehalt,aber zurückzahlen
wenn nicht bis 31.3. des folgejahres in der firma). so, jetzt hätte ich ca 12 tage anspruch aufurlaub gehabt, 25:2,
einen urlaubstag haben sie mir mit dem letzten gehalt bezahlt. das hiesse ich hätte die 11 tage genommen,ich muss das
erst noch rausfinden ob das stimmt, weil auf den gehaltsabrechnungen leider nix von urlaub steht, so wie ich es von
von anderen firmen gewohnt war, und ob ich aufzeichnungen habe hm.. muss suchen.
kann ich denn das urlaubsgeld noch fordern ?? oder ist das auch futsch weil 3wochen ksch-klage hinfällig oder wegen 31.3. ?

oje schwierig schwierig...

übrigens schrieben sie in der kündigung, dass ich ihnen das weihnachtsgeld nicht zurückzahlen muss.

vg
uf

UncleTom
31.01.2010, 16:45
@uncletom
es gibt keinen tarifvertrag.
aber wenn jetzt 31.1.gelten würde ist das unabhängig von der dreiwochenfrist(künd.schutzklage) und gilt
das dann trotzdem, habe ich noch anspruch auf ein monatsgehalt ? Wie muss das schriftlich aussehen?

oje schwierig schwierig...
vg
uf

oje schwierig schwierig...
Die Frist ist ja abgelaufen ob und inwiefern diese 'verlängert' werden kann weis ich nicht.
Aber Du hast ja sowieso vor zum Rechtsanwalt zugehen der kann Dir das bestimmt mit Sicherheit sagen.
Fakt ist - Kenntnis der 16.12. - vermutlich nicht rechtmäßig zum 31.12 - selbst wenn wir den 31.12. nehmen wären die drei Wochen auch schon rum....

Mit Deinem Urlaub der hätte jeder Zeit nachvollziehbar sein müssen ! z.B lohnabrechnung - war hier nicht der fall - also elektronisch zb. über PC vielleicht gab es noch andere Möglichkeiten.
Denke wenn Du sagst Du hast den Urlaub nicht genommen dann muss der AG dieses beweisen z.B durch Urlaubsscheine die von Dir Unterschrieben sind. ( Das denke ich wie es rechtlich aus sieht weis ich nicht )


vielleicht kommt noch das ein oder andere von jemmanden anderen....
gruß
tom

Step
31.01.2010, 19:30
@uncletom
es gibt keinen tarifvertrag.
Dann würden die gesetzlichen Regelungen gelten und dann hätte es keine Probezeit gegeben.

aber wenn jetzt 31.1.gelten würde ist das unabhängig von der dreiwochenfrist(künd.schutzklage)Hier bin ich mir nicht sicher, aber da wäre die Kündigungsschutzklage notwendig gewesen, weil es um die Kündigung direkt geht. Hier hätte man auf fristgerechte Kündigung klagen müssen.

und gilt
das dann trotzdem, habe ich noch anspruch auf ein monatsgehalt ? Wie muss das schriftlich aussehen?
Das Monatsgehalt ist futsch, wenn nicht der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis zur gesetzlichen Kündigungsfrist festgestellt werden kann. Hier bin ich aber der Meinung, daß der fristgerechte Termin nicht der 31.01., sondern schon der 15.01.2010 gewesen wäre:

§622 (1) BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html)
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

@sandra
was meinst du mit brago lohnt sich nicht, was ist bragoDu meinst sicher Sabrina :mrgreen:

Die BRAGO ist eine alte Gebührenordnung, nach der Anwälte mal ihre Honorare abgerechnet haben. Heute gilt eine neue Gebührenordnung, die bzw. das RVG (RechtsanwaltsVergütungsGesetz). Ob sich ein Mandat für einen Anwalt lohnt, kann darüber nicht gesagt werden. Anwälte sind an die Gebührenordnung nicht gebunden, und wenn denen das zu wenig ist, können durchaus höhere Honorare vereinbart werden. Das ist aber eher unüblich.

übrigens ist da noch eine sache.. die haben mir kein urlaubsgeld gezahlt (laut vertrag 50% vom gehalt,aber zurückzahlen
wenn nicht bis 31.3. des folgejahres in der firma)Hier bin ich mir ziemlich sicher, daß das Urlaubsgeld und ggf. weitere vertraglich vereinbarte Leistungen noch eingeklagt werden können, wenn der Anspruch nachgewiesen werden kann. Einer Kündigungsschutzklage bedarf es dazu nicht, da es den Arbeitsvertrag und nicht die Kündigung betrifft. Hier gelten die gesetzlichen Verjährungs-/Verwirkungsfristen, die auf jeden Fall länger als 3 Wochen sind.

übrigens schrieben sie in der kündigung, dass ich ihnen das weihnachtsgeld nicht zurückzahlen muss.Oho...wie großzügig....Hat es sich denn wenigstens gelohnt?

Sabrina76
31.01.2010, 20:22
hallo,...

@sandra
was meinst du mit brago lohnt sich nicht, was ist brago
ich werde aufjeden fall einen anwalt kontaktieren weil da geht es nicht mit rechten dingen zu.. übrigens ist da noch eine sache.. die haben mir kein urlaubsgeld gezahlt (laut vertrag 50% vom gehalt,aber zurückzahlen
...


Also musst Du selber überlegen, Vermutung liegt aber relativ nahe (Grossfirma), dass eine Probezeit evt. vorlag, somit ggfs. fristgerecht gekündigt.

Da es nur ein kleiner Streitwert ist, wird sich der RA kaum anstrengen... also insgesamt find ich so bisschen, Du hast Dir bisschen spät Gedanken gemacht über wichtige Fragen...

Ciao
:wut:

PS auch mit Urlaubsgeld sehr wackelig

Sabrina76
31.01.2010, 20:25
...
Hier bin ich mir ziemlich sicher, daß das Urlaubsgeld und ggf. weitere vertraglich vereinbarte Leistungen noch eingeklagt werden können, wenn der Anspruch nachgewiesen werden kann. Einer Kündigungsschutzklage bedarf es dazu nicht, da es den Arbeitsvertrag und nicht die Kündigung betrifft. Hier gelten die gesetzlichen Verjährungs-/Verwirkungsfristen, die auf jeden Fall länger als 3 Wochen sind.
...

Denke eher nein, hier sind die Regeln meist klar und eng gefasst, d.h. man muss meist das ganze Jahr dabei sein und im Folgjahr bis über 31.3..

Man müsst halt mal genauer in die Verträge sehen... denn der RA kost Geld, Zeit, Nerven...

Ciao
:wut:

Step
31.01.2010, 20:31
Denke eher nein, hier sind die Regeln meist klar und eng gefasst, d.h. man muss meist das ganze Jahr dabei sein und im Folgjahr bis über 31.3..

Man müsst halt mal genauer in die Verträge sehen... denn der RA kost Geld, Zeit, Nerven...

Was das Urlaubsgeld angeht...sicherlich. Ich habe ja auch geschrieben, daß die Ansprüche bewiesen werden müssen. Das kann ein Anwalt im Vorfeld klären.

Was den Urlaubsanspruch selbst angeht, dazu bedarf es keiner Mindestberiebszugehörigkeit und der wäre auch noch einklagbar, wenn noch Urlaubsanspruch besteht.

Sabrina76
31.01.2010, 20:42
... Was den Urlaubsanspruch selbst angeht, dazu bedarf es keiner Mindestberiebszugehörigkeit und der wäre auch noch einklagbar, wenn noch Urlaubsanspruch besteht.

Dürfte Alles auf wackeligen Beinen stehen. 4 Wochen mit dem RA rumärgern(?), um am Ende in Vorkasse zu gehen und evt. 5 Tage "Urlaub" zu ergattern... ?

Naja...
:wut:

Step
31.01.2010, 20:57
um am Ende in Vorkasse zu gehen und evt. 5 Tage "Urlaub" zu ergattern... ?
Naja ohne Rechtschutzversicherung oder Gewerkschaft würde ich auch keinen Anwalt beauftragen.

Ich würde es dann selber durchziehen, auch wegen 5 Tagen Urlaub. Arbeitsgerichtsverfahren sind nämlich in der 1. Instanz kostenlos.

Soweit ich weiß, darf das Arbeitsamt zustehenden Urlaub vom ALG-Anspruch abziehen.

Sabrina76
31.01.2010, 20:59
Naja ohne Rechtschutzversicherung oder Gewerkschaft würde ich auch keinen Anwalt beauftragen.
... Soweit ich weiß, darf das Arbeitsamt zustehenden Urlaub vom ALG-Anspruch abziehen.

Auch hier meine Vermutung, ist über die Freistellung weg. Warum wurde sonst 1 Tag ausbezahlt...

Ciao
:sensationell:

Step
31.01.2010, 21:06
och Sabrina...

Wir eiern doch jetzt von einem Thema zum nächsten. Freistellung ist doch wieder was ganz anderes.

Ob das so ist oder nicht, muß natürlich vorher geprüft werden.

Sabrina76
31.01.2010, 21:12
och Sabrina... ... Ob das so ist oder nicht, muß natürlich vorher geprüft werden.


ja ist zum weinen. Aber ich hab so das Gefühl, das es so gelaufen ist...

:sensationell:

Step
31.01.2010, 21:20
ja ist zum weinen. Aber ich hab so das Gefühl, das es so gelaufen ist...
Weibliche Intuition? :mrgreen:

Das werden wir erst erfahren, wenn sich der Threadstarter nochmal meldet.

Nur rein informativ: Eine Freistellung sollte wegen des Nachweises schriftlich niedergelegt sein. Sie wird meist in der Kündigung angegeben und auch wie sie abgegolten wird. Wenn da nur steht, daß man bis zum Ende freigestellt ist, jedoch nicht, ob unhbezahlt oder ob dafür der Resturlaub angerechnet wird, dann ist der normale Lohn zu zahlen und der Urlaubsanspruch besteht weiterhin.

ueblefirma
01.02.2010, 02:13
hallo,

ja ich habe eine rs-versicherung.

für den urlaub gab es extra ein programm,
aber da komm ich ja nicht mehr drauf...

noch was, jetzt hab ich die arbeitsbescheinigung von der firma bekommen, die das arbeitsamt fordert (enthält gehälter, kündigungsfrist, wer gekündigt hat etc.)
und da schrieb die firma als kündigungsfrist 4 wochen...
und folgender satz:
... wurde gekündigt am ... hier steht nix ....zum 31.12.09

was in der kündigung steht:
"hiermit kündigen wir den arbeitsvertrag fristgerecht innerhalb der
vereinbarten probezeit mit wirkung zum 31.12.
Von ihrer dienstpflicht werden Sie ab dem zeitpunkt der kenntnisnahme dieser kündg. freigestellt.
bestehnde urlaubs- und überstundenabgeltungsansprüche gelten mit dieser freistllg als abgegolten.
auf einen eventuellen rückzahlungsanspruch der erbrachten teile des 13.monatsgehalts gemäss arbeitsvertrag wird unwiderruflich verzichtet."

(mit letzten gehalt bezahlt bekommen: überstunden (korrekt),ein tag urlaub(??))


vg
uf

Step
01.02.2010, 11:18
und da schrieb die firma als kündigungsfrist 4 wochen...
Das stimmt ja so auch. Es wurde die gesetzliche Frist eingetragen (nicht die Probezeit), und das sind eben 4 Wochen.
hier steht nix ....zum 31.12.09Wie gesagt, das ist nicht korrekt, aber wohl unveränderlich, da Du hättest Kündigungsschutzklage einreichen müssen. Hier unbedingt den Anwalt fragen.

was in der kündigung steht:
"hiermit kündigen wir den arbeitsvertrag fristgerecht innerhalb der
vereinbarten probezeit mit wirkung zum 31.12.Also jetzt mußt Du Dich mal entscheiden. Oben schreibst Du, es steht nichts zum Zeitpunkt, und jetzt steht plötzlich doch was drin....

Von ihrer dienstpflicht werden Sie ab dem zeitpunkt der kenntnisnahme dieser kündg. freigestellt.
bestehnde urlaubs- und überstundenabgeltungsansprüche gelten mit dieser freistllg als abgegolten.Damit wäre der Urlaub etc. abgegolten. Urlaubsgeld müßtest Du wieder mit dem Anwalt klären. Darauf hast Du m.E. aber keinen Anspruch.

(mit letzten gehalt bezahlt bekommen: überstunden (korrekt),ein tag urlaub(??))Was steht denn im Vertrag, wieviel Tage Urlaub sind denn vereinbart gewesen? Wenn da nichts steht, hattest Du eine 5- oder 6-Tage-Woche?

UncleTom
01.02.2010, 12:18
Also jetzt mußt Du Dich mal entscheiden. Oben schreibst Du, es steht nichts zum Zeitpunkt, und jetzt steht plötzlich doch was drin....



Also ich lese daraus das es einmal die Arbeitsbescheinigung ist und das andere mal sein eigentliches Kündigungsschreiben.

Step
01.02.2010, 12:25
Also ich lese daraus das es einmal die Arbeitsbescheinigung ist und das andere mal sein eigentliches Kündigungsschreiben.
Uups...hast Recht. Asche auf mein Haupt :oops:

Ich will auch eine Editfunktion :weg:

Sabrina76
01.02.2010, 19:43
Muss man trotz rs nachdenken, ob das ganze noch was bringt. Viel Erfolg!


:wut: