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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz4/ALG 2 : kein Anspruch weil bei Eltern wohned........?


Paule28
23.08.2005, 23:39
Hi all.

Ich bin 28 Jahre alt und habe gestern erfahren, dass ich mein Studium abbrechen muss wegen Nichtbestehen von Prüfungen. Ich habe meine Studentenbude aufgelöst und bin zu meinen Eltern umgezogen (gerade am umziehen).
Ich war heute beim Arbeitsamt um ALG2 zu beantragen , da sagten Sie mir dass solange ich bei den Eltern wohne ich keinen Anspruch habe, denn mein Vater verdiene zu gut.
Ich sagte ich wäre 28 , damit also über 25 Jahre, und meine Eltern würden mich nicht weiter finanzieren wollen. Er rechenete ein wenig pauschal herum (Hatte ja keine genauen details bekommen von mir) und meinte dann ,dass ich am Ende keinen Anspruch hätte.

ich las bereist den tipp trotzdem schriftlich antrag zu stellen und eltern ebstätigen zu lassen , dass ausser freier kost und Logi ich keine weitere Unterstützung erhalte.
Da ich schon 28 bin, sind meine Eltern ja nicht verpflihte mich zu unterstützen.
Ich nehme an das Amt wimmelt nur so Leute ab indem es eben pauschal annimmt,dass Eltern mich unterstützen,wenn ich zu ihnen zurückziehen darf nach Studienabbruch.

1) Rückzug ist nicht auf Dauer
2) bin über 28 Jahre
3) Kann bestätigung einholen, dass ausser Kost&Logi mir kein Unterhalt oder ähnliches gezahlt wird.

Habe gehört, da ich 28 bin, bräuchte ich nur alleine wohnen (ausziehen, eigenen Hausstand gründen) und sie müssen zahlen, da meine Eltern mich nicht unterstützen müssen nach dem 25- Lebensjahr?
Böse Überraschung wäre wenn ich ausziehen würde und sie immernoch nicht zahlen wollen und Verdienst der Eltern anrechnen, das kann ja nicht sein oder?




Gründe für Ablehnung von ALG2 war:

Vater, Rentner, 2500 Euro Netto
Mutter, Rentnerin, 200 Euro Netto
Bruder, 22 Jahre , lebt im Haushalt mit (Abitur gemacht, auf Studienplatzsuche)
Bruder ,29 Jahre, Studium beendet auf Stellensuche, im Haushalt mitlebend aber hat auch noch seine alte Studentenwohnung die meine Eltern bezahlen.
Ausserdem zahlen wir Kredite ab.
Ich, 28 Jahre, werde exmatrikuliert (gestern im Prüfungsamt Bestätigung bekommen, wegen Nichtbestehen von Prüfungen), auf Ausbildungssuche/bzw Jobsuche.

Eigentumswohnung ist abbezahlt.
angesichts der hohen Rente meines Vaters meinten Sie pauschal wäre schon kein Anspruch mehr da. Ich solle in eine eigene Wohnung ziehen und dann wiederkommen.
ich habe vor mit meinem ersten Gehalt von nem Hilfsjob mir eine Wohnung zu holen, dann würde ich ab da sowieso als eigener Haushalt gelten.

und könnn wir die Freundin meines Bruders, die bei uns eingezogen ist, berücksichtigen?

Tausend Dank Leute, ich liebe das Internet :)

Betroffener
24.08.2005, 02:12
:welcome: Paule,

ich will es kurz machen - so ganz einfach ist es auch mit 28 noch nicht - eben weil die Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen ist und weiterhin eine grundsätzliche Unterhaltsverpflichtung unter bestimmten Konstellationen besteht.
Schau also einfach mal zuerst in die Rubriken: Bedarfsgemeinschaften und Warum sollen meine Eltern für mich zahlen in der:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)

StephanK
24.08.2005, 10:34
Er rechenete ein wenig pauschal herum (Hatte ja keine genauen details bekommen von mir) und meinte dann, dass ich am Ende keinen Anspruch hätte.Mir scheint, dass es an dem "ein wenig pauschal herumrechnen" liegt. Diese Rechnerei ist nämlich, wie Du inzwischen hoffentlich durch einen eigenen Blick in den entsprechenden Abschnitt von Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#25) festgestellt hast, einigermaßen knifflig.
Anhand des Netto-Einkommens Deiner Eltern lässt sich das nicht zuverlässig nachrechnen, Du hast aber als jemand, der wissenschaftliches Arbeiten gewöhnt ist, mit der Alg II-Verordnung das Handwerkszeug in der Hand, das selbst nachzurechnen. Dabei geht es ja nicht um juristische Auslegungsfragen, sondern nur darum, als Text formulierte Rechenvorschriften in konkrete Rechenoperationen umzusetzen.

Die mit im Hause wohnende Freundin Deines Bruders spielt keine Rolle, denn niemand in Eurer Familie ist ihr unterhaltspflichtig.

Ob Deine Eltern familienrechtlich noch unterhaltspflichtig sind oder nicht lässt sich nicht zuverlässig beurteilen und wird z.B. davon abhängen, ob Du eine Wiederholungsprüfung anpeilen kannst und willst, z.T. aber auch von den Gründen, derentwegen Deine Prüfung leider erfolglos war. Das sind recht schwierige Fragen, die wir hier weder klären können noch dürfen; ich kann nur die Tendenzaussage äußern, dass die Unterhaltspflicht beendet ist, wenn das Prüfungsergebnis allein "auf Deine Kappe geht" und keine hinzukommenden außergewöhnlichen widrigen Umstände dahinterstecken.
Wenn das so ist, dann sollten die Eltern schriftlich darlegen, dass sie trotz beendeter Unterhaltspflicht Dir für einen begrenzten Zeitraum freies Wohnen gewähren, aber keinerlei weitere Unterhaltsleistungen erbringen. Das sollte dazu führen, dass Du die Regelleistung zum Lebensunterhalt, also die monatlichen 345 € erhältst, aber eben keine Kosten der Unterkunft, weil ja auch keine anfallen.

Paule28
01.09.2005, 13:00
Kein job,keine ausbildung, kein anspruch auf Arbeitslosengeld oder sonstwas :(
Ich essen und wohne bei meinen Eltern, jedoch in einer Wohnung ohne eigenes Zimmer.
Also absolut kack zustand und hoffe da bald rauszukommen.
Nun hörte ich jeder Mensch hat Anspruch auf eine gewissen Grundversorgung durch ALG"2 (frühere Sozialhilfe).
Wenigstens für die Übergangszeit bis ich nen vollzeitjob hab wär das doch was.


es scheint aber so zu sein, dass wenn man bei eltern wohnt (Egal ob die unterhaltspflicht noch haben oder nicht, bei meinen 28 jahren besteht ja keine mehr), dass man als Bedarfsgemeinschaft betrachtet wird, also weil man aus einem Topf wirtschaftet, wird dann auch Einkommen der anderen Familienmitglieder berücksichtigt wenn ich einen ALG2 Antrag stelle.


ich las, ich kann nur ALG2 kriegen, wenn ich beweise dass ich alleine hauswirtschafte. Aber ohne Kohlem, Job oder Ausbildung kann ich das momentan doch nicht, und meine Eltern zahlen mir Null, nichts, nada , nur Unerkunft, Essen und rumgenerve wegen STudiumabbruch.

also ich las , ich müsste einen Untermietervertrag mit Eltern abschliessen , zurückdatiert auf letztes Jahr, um so zu verdeutlichen, dass es nur eine Wohngemeinschaft ist und keine Bedarfsgemeinschaft.
Aber ohne Arbeuit, Job, Ausbildung hab ich auch kein Geld für die angebliche Untermiete, also dass kann ja nicht der Weg sein oder?
Ausserdem mag ich das Amt auch nicht belügen, ich bin nur grad in ner harten SItuation und meine Eltern sehen es nicht län ger ein mich finanziell zu tragen, aber weil sie michj nicht auf die strasse setzen, habe ich auch keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung oder wie?

sieht irgendwer einen Lösungsweg?
Momentan bin ich bei der Berufsberatung/Ausbildungsvermittlung des Arbeitsamtes (ohne jegliches Geld) und schreibe täglich Bewerbungen.

ich denk ich stell den ALG2 antrag und lass meien eltern bestätigen , dass sie mir nur freie Kost und Logi stellen, sonst nix. was ja auch stimmt. krieg net mal kphle für bischen pepsi und naschen :)

nun las ich eine einzelperson kann keine "Sozialhilfe/ALG2" beantragen, das geht nur als familie , also wenn ich noch bei familie lebe.
las aber auch wenn andere familienmitglieder sagen sie wollen selbst alg2 antrag füpr sich selbst später mal stellen, dann gilt der antrag nur für mich, hmm, verwirrend.
hat jemand irgendwelche tipps für diese situation, oder sieht es grundsätzlich schwarz aus wenn man bei eltern wohnt, egal wie alt man ist, egal ob man arbeitslos ist.
ich mein wenn ich jetzt antrag stelle und der gilt für die ganze familie, net dass die meinen eltern sagen sie sollen aus wohnung ausziehen und in eine kleinere ziehen oder sowas, wisst ihr was ich meine? es geht hier doch nur um MICH!
meine eltern sind rentner haben nie Soziaklhilfe bezogen und brauchen die auch nicht zum leben, haben halt nur 3 erwachsene söhne die noch zuhause wohnen , oder eben wiede rzuhauswe wohnen. und diese söhne (also ich) haben keine chance auf irgendwelche finanzielle stützen solang sie noch zuhause wohnen oder wie?
hmm
vielen dank für antworten

larry_laffer
13.09.2005, 19:04
wundert mich das du solche probleme hast, der normale werdegang sieht so aus das ein kind das zu hause wohnt ab dem 18.lebensjahr aus der bedarfsgemeinschaft der eltern ausscheidet und eine eigene bg gründet. dabei werden dann anteilig die kosten der unterkunft gewährt und falls kein bab/bafög anspruch besteht die algII regelleistung gewährt, unabhängig davon was die eltern haben, verdienen etc. denn noch sind anghörige nicht verpflichtet für einander einzutreten auch nicht wenn diese zusammen wohnen.

StephanK
14.09.2005, 08:26
... die algII regelleistung gewährt, unabhängig davon was die eltern haben, verdienen etc. denn noch sind anghörige nicht verpflichtet für einander einzutreten auch nicht wenn diese zusammen wohnen.Wie Du auf diese ziemlich abwegige Idee kommst, ist für mich nun wirklich nicht nachvollziehbar.

larry_laffer
14.09.2005, 21:40
wieso abwegig, das ist gängige praxis. ich kann doch nicht die eltern zwingen für Ihr volljähriges kind aufzukommen. das muß nach heutigem recht lediglich der ehepartner.

StephanK
14.09.2005, 23:51
Darf ich mal ganz dezent an § 1601 BGB erinnern: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.", und an § 9 Abs. 5 SGB II: "Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."