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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe bei Aufhebungs und erstattungsbescheid


Vater01
01.02.2010, 11:20
Hallo zusammen,

da ich über die Suche nichts passendes zu meinem Fall gefunden habe aber einen guten Rat brauche, fange ich mal ein neues Thema an.
Ich alleinerziehender Vater von zwei Kindern wurde nach 15 Jahren Vollzeittätigkeit zum 31.8.09 unverschuldet Arbeitslos ( Wirtschaftliche Lage im Kraftfahrzeug Sektor ). Bezog ab dato ALG I. In dieser Zeit wurde meine Betreuung Krank und konnte im Falle des zustandekommens eines Arbeitsvertrages nicht auf meine Kinder aufpassen. Als nun ein Jobangebot in Haus flatterte bewarb ich mich dort nicht. Im Dezember sollte ich nun eine Aussage treffen warum ich mich dort nicht beworben habe. Ich antwortete darauf Wahrheitsgemäß damit das ich momentan keine Betreuung für die beiden Kinder habe, und dieses vorraussichtlich erst wieder mitte/ende Januar der Fall sei.
Am 25. Januar wurde dann mein ALG I Anspruch seit 31.8.09 bis dato aufgehoben und ich soll die gesammte Summe samt Leistungen für Krankenversicherung usw. zurück erstatten. Und für Januar wurde auch kein Geld gezahlt.
Ist das denn rechtens, weil ich leider versäumt habe den wegfall der Kinderbetreuung dem Amt zu melden ? Wozu habe ich dann 15 Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung gezahlt ? Und mit was für Raten muss ich nun Monatlich diese summe zurückzahlen. Gibt es vielleicht eine Möglichkeit Einspruch einzulegen ? Meine Finanzielle Lage ist mehr als bedrohlich da mein Arbeitgeber mich schon vor dem Ausscheiden aus der Firma nicht mehr ausreichend beschäftigen konnte und ich daher gezwungen war meine Ersparnisse und Rücklagen aufzubrauchen. Stehe nun also fast mit nichts da.
Ich würde mich über ein paar Tipps von euch sehr freuen.

MfG
Vater

Step
01.02.2010, 11:55
Als nun ein Jobangebot in Haus flatterte bewarb ich mich dort nicht.
Es sollte doch möglich sein, eine Bewerbung zu schreiben und ein Kind zu betreuen? Wenn es zum Vorstellungsgespräch kommen sollte, kann man immer noch reagieren. Hauptsache die Bewerbung ist raus, wenn es ein Angebot vom Arbeitsamt war. Wie hast Du das denn gemacht, als Du gearbeitet hast und die Betreuung mal ausfiel?

Gibt es keine Vertretung für die Kinderbetreuung?

Am 25. Januar wurde dann mein ALG I Anspruch seit 31.8.09 bis dato aufgehoben und ich soll die gesammte Summe samt Leistungen für Krankenversicherung usw. zurück erstatten. Und für Januar wurde auch kein Geld gezahlt.Über die Aufhebung mußt Du einen Bescheid erhalten haben. Da steht auch der Grund für die Aufhebung. Was steht da als Grund?

Ist das denn rechtens, weil ich leider versäumt habe den wegfall der Kinderbetreuung dem Amt zu melden ?Wahrscheinlich ist das der Grund. Wenn Du ein Kind oder sonstige Personen betreuuen mußt, stehst Du der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und giltst nicht als arbeistlos. Wahrscheinlich ist das der Grund für die Aufhebung, da das AA davon ausgeht, daß dies schon zu Beginn der Arbeitslosigkeit so war.
Wozu habe ich dann 15 Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung gezahlt ? Wie der Name schon sagt: Es ist eine Versicherung, und Versicherungen zahlen, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Der ist bei Dir ja dann nicht gegeben, da Du ja nicht als arbeitslos giltst.
Und mit was für Raten muss ich nun Monatlich diese summe zurückzahlen. Gibt es vielleicht eine Möglichkeit Einspruch einzulegen ?Auf jeden Fall Widerspruch einlegen und die Sachlage richtig stellen. Du mußt glaubhaft nachweisen, daß Du der Arbeitsvermittlung für mindestens 15 Stunden wöchentlich zur Verfügung stehst und auch standest. Um eine Sperrzeit wirst Du aufgrund der fehlenden Bewerbung auf das Jobangebot aber wohl nicht herumkommen.
Stehe nun also fast mit nichts da.
Ich würde mich über ein paar Tipps von euch sehr freuen.
Parallel solltest Du ALG2 für die Dauer der Bearbeitung beantragen.

Vater01
01.02.2010, 14:02
Hallo Step,

danke erstmal für die schnelle Antwort. Die Kinderbetreuung wurde bis jetzt immer durch die Oma gemacht. Diese war aber leider erkrankt und konnte dieses bis dato nicht tun. Beworben hab ich mich nicht weil ich dachte es wäre ehrlicher dem Arbeitgeber gegenüber, als später zu sagen ich habe niemanden für die Kinder. Mit der Begründung hast du recht man wirft mir vor das ich für diesen Zeitraum dem Amt nicht zur verfügung stand. Ich war noch nie Arbeitslos, mitlerweile, wenn auch zu spät, weiß ich das ich es hätte melden müssen. Ich sehe ja ein, das ich eine Sperrzeit für die eine fehlende Bewerbung bekommen muss. Recht soll ja recht bleiben, aber das die mir jetzt halt die Komplette unterstützung aberkennen, finde ich ziemlich hart. Ich habe mir nicht ausgesucht Arbeitslos zu werden, und werd für meine Ehrlichkeit bestraft. Kommt mir jedenfalls im Moment so vor.

Step
01.02.2010, 14:26
Beworben hab ich mich nicht weil ich dachte es wäre ehrlicher dem Arbeitgeber gegenüber, als später zu sagen ich habe niemanden für die Kinder.
Du mußt nicht damit rechnen, daß es bei jeder Bewerbung gleich zum Vorstellungsgespräch kommt. Für das Arbeitsamt ist es wichtig, daß Du Dich bewirbst, um Deiner Mitwirkungspflicht nachzukommen.

Ich habe mir nicht ausgesucht Arbeitslos zu werden, und werd für meine Ehrlichkeit bestraft.Kaum jemand ist freiwillig arbeitslos und so traurig es auch ist, aber mit Ehrlichkeit kommt man im Leben leider nicht mehr sehr weit.

Ich weiß, damit ist Dir gerade nicht geholfen, aber ich habe leider keine Idee, wie man dem Arbeitsamt glaubhaft machen kann, daß Du Vermittlungsfähig warst und es auch weiterhin bist, um nichts zurückzahlen zu müssen. Ich kann Dir nur raten, dir am besten noch heute einen ALG II-Antrag zu holen. Heute noch deshalb, weil heute der 1.02. ist und die Abholung der Formulare als Antragstellung gilt, denn rückwirkend wird auch das ALG 2 nicht ausgezahlt.

Vater01
01.02.2010, 15:36
Danke erstmal, werde das beste draus machen.