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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbewillingsbescheid wird verwehrt,Bescheinigung fehlt


Abendschüler
01.02.2010, 13:01
Hallo zusammen,

habe eine für mich wichtige Frage zu meinem Weiterbewilligungsbescheid und weiß absolut nicht mehr weiter. Genaugenommen springe ich bereits im Dreieck.

Im letzten Jahr habe ich mit Erlaubnis der ARGE das Abendgymnasium besucht, um wenigstens in der Zeit der Arbeitslosigkeit irgendwie weiterzukommen. Soweit so gut. Nur leider konnte ich meine Monatskarte von immerhin 60,- EUR nicht aus dem Regelsatz finanzieren und habe es längere Zeit nur durch den Verkauf meiner Habseligkeiten bzw. durch Leihgaben finanzieren können, was mir im letzten September leider nicht mehr gelang. Da ich die Schule ohne Fahrkarte nicht besuchen konnte, musste ich die Schule nunmal abbrechen und dachte mir da gegenüber der ARGE auch nichts weiter.

Nun steht der Weiterbewilligungsbescheid seit 1,5 Monaten in der Schwebe, da man unbedingt eine Schulbescheinigung von mir verlangt, dass ich die Schule NICHT mehr besuche. (Exmatrikulationsbescheinigung z.b.) Das Abendgymnasium ignoriert jedoch meine Schreiben und versteht am Telefon gar nicht, weshalb ich eine Bescheinigung für einen Nicht-Besuch verlange. Ich habe der ARGE danach mehrfach geschrieben, dass ich die Schule definitiv nicht mehr besuche und auch ab Februar kein Bafög erhalten kann, aber das reicht denen nicht aus. Ein Schreiben der Schule vom letzten September, worin steht, dass ich meine Schulbücher zurückschicken solle, welche ich ja eigentlich für den Unterricht benötigt werden, sofern ich denn die Schule noch besuchen würde, wird von der ARGE nichtmals als Anscheinbeweis gewertet.

Ja, und heute sieht es so aus, dass ich spätestens morgen keine Lebensmittel mehr im Haus habe, mit dem Konto im unerlaubten Minus bin und bestenfall 50 Cent zusammenkratzen kann. Die ARGE stellt sich quer und bezüglich der Bescheinigung bin ich von Dritten abhängig, die sich ebenfalls tot stellen. Sitze also zwischen den Stühlen. Die Miete wird nicht bezahlt, bin ab heute nicht mehr krankenversichert und bin somit aufgeschmissen. Weiß jemand, was man am Besten tun kann? Lohnt sich eine einstweillige Anordnung zur vorläufigen Bewilligung beim Sozialgericht? Habe das SG bereits angeschrieben um alle Dokumente etc. dabei zu haben.

vielen Dank im voraus!

bydgo
01.02.2010, 13:13
Hallo Abendschüler,

wenn man eine Schule verlässt muss man eine Abmeldung ausfüllen (jede Schule besitzt die Formulare). Wenn du dieses nicht getan hast bist du erstmals freigestellt.

Gruß

Ophelia
01.02.2010, 13:28
Dann setze halt ein formloses Schreiben auf: Herr xy besucht die Schule xy seit nicht mehr, fahr zur Schule und hole Dir einen Stempel.

Abendschüler
01.02.2010, 13:32
Danke für die raschen Antworten. Was ist mit freigestellt genau gemeint? Also in der Hoffnung, doch noch die 60 EUR zusammenzukriegen, habe ich mich damals nicht direkt abgemeldet. Nach 20 Stunden im Monat wird man dann automatisch von einer Abendschule sozusagen gekündigt, aber dazu gabs kein gesondertes Schreiben mehr von der Schule, welches ich vorlegen könnte.

Womöglich ist es wirklich ein gute Idee, zu versuchen, einfach den Stempel dort abzuholen oder ggf. Rabbatz zu machen. Kann man denn nach Vorlage der Bescheinigung von der ARGE das Geld bzw. einen Tel in Bar erhalten, damit man zumindest was einkaufen kann?

Step
01.02.2010, 13:35
Kann man denn nach Vorlage der Bescheinigung von der ARGE das Geld bzw. einen Tel in Bar erhalten, damit man zumindest was einkaufen kann?
In bar sicher nicht, wohl aber als Scheck. Mach Dir da aber nicht allzu große Hoffnungen.