Forumadmin
13.10.2006, 14:19
Behinderte, die einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen "G" oder "aG" besitzen,
können einen Mehrbedarf bis zu 15 m² an Wohnraum geltend machen,
z.B. Rollstuhlfahrer oder Benutzer eines Rollators, aber auch stark Sehbehinderte und Blinde.
Tabellen zur Bedarfsermittlung von Wohnflächen bei nullbariere.de:
Wohnflächen, Wohnungsgrößen (http://nullbarriere.de/wohnflaechen.htm)
können einen Mehrbedarf bis zu 15 m² an Wohnraum geltend machen,
z.B. Rollstuhlfahrer oder Benutzer eines Rollators, aber auch stark Sehbehinderte und Blinde.
Tabellen zur Bedarfsermittlung von Wohnflächen bei nullbariere.de:
Wohnflächen, Wohnungsgrößen (http://nullbarriere.de/wohnflaechen.htm)