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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erwachsene Kinder im Haushalt (Wohnkosten)


Schwarzerrabe
24.08.2005, 01:57
Hallo,
habe da noch mal eine Frage Wir sind ein fünf-Personen-Haushalt. Mein Sohn(21J) und mein Lebensgefährte beziehen ALGI. Meine Tochter(18J) mein kleiner Sohn(Baby) und ich haben keine Einkünfte. Bei meinem Sohn sind keine Wohnkosten im Antrag angegeben worden, da ich immer das Kindergeld dafür genommen habe (wurde aber nicht extra im antrg vermerkt). Nun sind für ihn auch keine Wohnkosten berechnet worden, aber die gesamten Wohnkosten wurden auf fünf Personen aufgeteilt. Meinem Lebensgefährten, dem Baby und mir sind die Wohkosten bereits bewilligt worden. Bei meinem Sohn wurde der Antrag auf ALGII abgelehnt und der Antrag meiner Tochter ist noch gar nicht bearbeitet worden (und das seit dem 21.06.)
Was soll ich jetzt tun?Wenn bei meinem Sohn keine Wohnkosten eingetragen sind, muss er dann nicht aus der Berechnung rausfallen oder wer trägt seinen Teil der Kosten? Falls dieses auch bei meiner Tochter der Fall ist, hätten dann die Wohnkosten nur durch drei geteilt werden dürfen?
Oder wie kann ich Wohnkosten für die beiden Großen geltend machen?

Muss ich nun einen Widerspruch einlegen, oder welche anderen Möglichkeiten gibt es noch?


Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

Betroffener
24.08.2005, 02:27
Hallo Schwarzerrabe,

so ganz klar ist das für mich noch nicht geworden.

Wenn der Sohn ALG I bezieht ist er Mitglied der Haushaltsgemeinschaft aber nicht in einer der Bedarfsgemeinschften. Er könnte allenfalls aufstockendes ALG II beantragen, wenn das ALG I niedriger ist als das ALG II.

Die Tochter ist eine eigenen Bedarfsgemeinschaft und gleichzeitig in der Haushaltsgemeinschaft. Nach einem Monat nach Antragsstellung ohne Reaktion sollte die Tochter aufs Amt ziehen und sich dort monatlich einen Scheck abholen.

Du und das Kleinkind bilden offensichtlich mit Deinem Freund eine Bedarfsgemeinschaft, wo das ALG I Deines Freundes mit Deinem ALG II verrechnet wird.

Dein Sohn ist da m.E. vollkommen raus und darf auch nicht einbezogen werden (solange sein ALG I über dem ALG II liegt + dem Wohnkostenanteil)

Schau auch noch mal in das Kapitel Bedarfsgemeinschaften bei: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)

Es scheint auf jeden Fall eine Menge schief zu sein, aber die Frage zur Wohnkostenaufteilung kriege ich jetzt nicht mehr zusammen.

Schwarzerrabe
24.08.2005, 13:08
Vielen Dank, Betroffener, für die Auskunft. Habe gerade einen Anruf vom AA bekommen, dass der Antrag meiner Tochter bearbeitet wurde. Morgen werde ich dann das AA mal wieder besuchen, um die Sache mit den Wohnkosten zu regeln. Einen Widerspruch werde ich dann gleich mitnehmen. Nicht das ich dann nochmal hin muss.

Liebe Grüße und einen schönen Tag