Schwarzerrabe
24.08.2005, 01:57
Hallo,
habe da noch mal eine Frage Wir sind ein fünf-Personen-Haushalt. Mein Sohn(21J) und mein Lebensgefährte beziehen ALGI. Meine Tochter(18J) mein kleiner Sohn(Baby) und ich haben keine Einkünfte. Bei meinem Sohn sind keine Wohnkosten im Antrag angegeben worden, da ich immer das Kindergeld dafür genommen habe (wurde aber nicht extra im antrg vermerkt). Nun sind für ihn auch keine Wohnkosten berechnet worden, aber die gesamten Wohnkosten wurden auf fünf Personen aufgeteilt. Meinem Lebensgefährten, dem Baby und mir sind die Wohkosten bereits bewilligt worden. Bei meinem Sohn wurde der Antrag auf ALGII abgelehnt und der Antrag meiner Tochter ist noch gar nicht bearbeitet worden (und das seit dem 21.06.)
Was soll ich jetzt tun?Wenn bei meinem Sohn keine Wohnkosten eingetragen sind, muss er dann nicht aus der Berechnung rausfallen oder wer trägt seinen Teil der Kosten? Falls dieses auch bei meiner Tochter der Fall ist, hätten dann die Wohnkosten nur durch drei geteilt werden dürfen?
Oder wie kann ich Wohnkosten für die beiden Großen geltend machen?
Muss ich nun einen Widerspruch einlegen, oder welche anderen Möglichkeiten gibt es noch?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
habe da noch mal eine Frage Wir sind ein fünf-Personen-Haushalt. Mein Sohn(21J) und mein Lebensgefährte beziehen ALGI. Meine Tochter(18J) mein kleiner Sohn(Baby) und ich haben keine Einkünfte. Bei meinem Sohn sind keine Wohnkosten im Antrag angegeben worden, da ich immer das Kindergeld dafür genommen habe (wurde aber nicht extra im antrg vermerkt). Nun sind für ihn auch keine Wohnkosten berechnet worden, aber die gesamten Wohnkosten wurden auf fünf Personen aufgeteilt. Meinem Lebensgefährten, dem Baby und mir sind die Wohkosten bereits bewilligt worden. Bei meinem Sohn wurde der Antrag auf ALGII abgelehnt und der Antrag meiner Tochter ist noch gar nicht bearbeitet worden (und das seit dem 21.06.)
Was soll ich jetzt tun?Wenn bei meinem Sohn keine Wohnkosten eingetragen sind, muss er dann nicht aus der Berechnung rausfallen oder wer trägt seinen Teil der Kosten? Falls dieses auch bei meiner Tochter der Fall ist, hätten dann die Wohnkosten nur durch drei geteilt werden dürfen?
Oder wie kann ich Wohnkosten für die beiden Großen geltend machen?
Muss ich nun einen Widerspruch einlegen, oder welche anderen Möglichkeiten gibt es noch?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.