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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitender BG-Partner Verpflichtung zum Jobwechsel?


Jack_O´Neill
13.10.2006, 15:31
Hallo, möchte erstmal alle hier herzlich begrüßen.
Ich bin der Neue und habe auch schon was auf dem Herzen!
ich bin 29 Jahre alt und verheiratet. Durch lange Krankheit bin ich ins Hartz IV gerutscht.
Meine Frau ist aber berufstätig. Letzten Samstag bekamen wir einen Brief von der ARGE,
zu meiner großen Verwunderung nicht an mich sondern an meine Frau adressiert.

Zunächst dachten wir an einen Druckfehler und machten uns keine Gedanken.
Wie es der Zufall so will, schalteten wir am Dienstag die Sendung Frontal 21 auf dem ZDF ein.
Dort kam ein Bericht von einem Paar, daß in der selben Situation ist wie wir:
Mann lange krank und Hartz IV Empfänger, Frau berufstätig.
Dort wurde der Frau nahe gelegt, sich doch einen Job zu suchen wo sie mehr verdient, damit man die Leistung kürzen könnte.
Da die Frau aber einen festen Arbeitsplatz hatte, kam das nicht in Frage.
Ihre Chefin prüfte das Angebot und stellte fest, daß diese Stelle nur für 3 Monate befristet war.
Hätte sie also angenommen, wäre sie nun arbeitslos.
Ich meine das Ganze hat doch nichts mehr mit Logik und gesundem Menschenverstand zu tun oder??
Da der Mann in dem Beitrag dann doch einen Job fand, hat sich das in letzter Minute erledigt.

Meine Frage ist nun: Was kommt da nächste Woche auf uns zu?
Die können doch meiner Frau nicht vorschreiben wo sie arbeiten soll oder? M
eine Frau wurde jetzt im August in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen und ihr Arbeitsplatz ist
gerade ein 5 Minuten Fußmarsch von uns zu Hause entfernt.
Das werden wir bzw. sie auf keinen Fall aufgeben.

Was meint ihr dazu?
Und wo mit müssen wir rechnen bzw. wie können wir uns wehren?
Besonders hirnverbrannt ist auch, daß heute noch ein Brief für mich kam.
Meine Frau soll am 18 hin und ich am 19.
Wie bescheuert ist das denn??
Unsere Arge ist 18km von uns weg.
Echt toll! Wieder zweimal Sprit verfahren.

Freue mich auf eure Antworten!
Gruß O´Neill

border
13.10.2006, 16:05
Hallo Jack,:welcome:

kein Amt dieser Welt, und keine Macht dieser WELT kann deiner Frau (solange Sie denn von Leistungen des Staates unabhängig ist) vorschreiben welche Arbeit sie annehmen soll und welche nicht. (ich nehme an deine Frau arbeitet Vollzeit?)- geschweige denn Sie dazu auffordern Ihre Arbeit zugunsten einer anderen zu kündigen.

Da ihr ja Zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bildet, würde ich an beiden Terminen übrigens auch zusammen erscheinen, wahrscheinlich wird es eine Art Taktik vom Amt sein die Termine an unterschiedlichen Tagen zu vergeben.

- leider hat das was die Ämter machen seltenst mit Logik zu tun, und gesunden Menschenverstand wirst DU dort schwerlich finden können.

das wird ja imer schöner :kotz:

- denke da werden noch mehr Antworten kommen.

MfG

border

Jack_O´Neill
13.10.2006, 16:08
Meine Frau arbeitet "nur" ca. 29 Stunden ide Woche und verdient knapp 700€. Trotzdem ist die Aufgabe dieser Stelle kein Thema (für uns).

Die Ägypter
13.10.2006, 16:22
Meine Frau arbeitet "nur" ca. 29 Stunden ide Woche und verdient knapp 700€. Trotzdem ist die Aufgabe dieser Stelle kein Thema (für uns).

Leider sehe ich es anders, wie Border...

Fakt ist - es ist lt. Gesetz alles zu tun, nicht mehr oder nicht mehr in dem bisherigen Maße vom ALG II abhängig zu sein. Nicht du beziehst erg. ALG II - ihr als Bedarfsgemeinschaft insgesamt bezieht diese Leistung, somit auch deine Frau, die eben zu wenig verdient um euch beide zu unterhalten.

Somit kann deine Frau zu einem Jobwechsel verpflichtet sein - aber... sie muss sich von den Arbeitsbedingungen her nicht verschlechtern. Dazu gehört aber nicht der kurze Arbeitsweg - sondern eher (wenn das der Fall wäre) - eine Befristung oder ähnliches.

StephanK
13.10.2006, 16:29
kein Amt dieser Welt, und keine Macht dieser WELT kann deiner Frau (solange Sie denn von Leistungen des Staates unabhängig ist) vorschreiben welche Arbeit sie annehmen soll und welche nicht.Sie ist aber leider nicht unabhängig von staatlichen Leistungen, sondern bezieht (als Teil der Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Ehemann) Alg II und ist deswegen verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.Das gilt gleichermaßen für Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden PersonenDie Zitate stammen aus § 2 Abs. 1 SGB II.
Man kann sie zwar nicht direkt zwingen, den vorhandenen Job aufzugeben, aber da er nur ein Teilzeit-Job ist, ist sie - natürlich ebenso wie Jack selbst - verpflichtet, entweder einen zweiten Teilzeit-Job an Land zu ziehen oder den vorhandenen durch einen Vollzeit-Job zu ersetzen. Das ist nicht angenehm, aber gesetzlich vorgeschrieben und ausdrücklich so gewollt, also kein "Fehler vom Amt".

Das ganze ist ärgerlich, weil natürlich jemand mit Job größere Chancen auf einen zweiten oder neuen hat als jemand, der schon lange arbeitslos ist. Im Ergebnis kann es dazu führen, dass eine/r "ackert" bis zum Umfallen, während die Arbeitsmarktchancen des/der anderen immer schlechter werden, je mehr Zeit verstreicht. Wenn man so will, wird so durch die Hintertür eine bestimmte Arbeitsteilung innerhalb der Ehe vorgegeben (bei Jack umgekehrt wie üblich), obwohl der Staat genau das nicht darf.

Jack_O´Neill
13.10.2006, 22:38
Na ist ja echt toll. So langsam wird es immer lächerlicher in diesem Land! Meine Frau wird ihren "sicheren" Arbeitsplatz nicht aufgegeben! Ein unbefristeter Vertrag ist gerade heutzutage Gold werd. Ich denke, daß seht ihr ähnlich. Also wenn meine Frau ihren Job nicht aufgibt dann gibt es Sanktionen, sehe ich das richtig?

StephanK
13.10.2006, 23:34
Das mit dem "Gold wert" sehe ich in der Tat ebenso - ich selbst bin auch "nur" deswegen arbeitslos, weil mein befristeter Vertrag auslief und seitdem tote Hose auf dem Arbeitsmarkt ist... :roll:

Ob die ARGE "die harte Tour fährt" und evtl. wirklich Sanktionen verhängt, ist schwer vorherzusehen. Die Möglichkeit dazu hätte sie allerdings.
Ob Ihr in diesem Fall einen Konflikt mit der ARGE durchstehen wollt und könnt, müsst Ihr selbst einschätzen.
Ich formuliere deswegen so sehr zurückhaltend, weil ich - gewissermaßen "halb-privat" - denke, dass Eure Geschichte das Zeug zum Präzendenzfall hätte. Soweit ich es überblicken kann ist ein solcher Fall noch nicht von den Gerichten entschieden worden. Der Weg ist aber - und das muss ich in aller Deutlichkeit sagen - steinig, denn man kann sich nicht sozusagen vorbeugend gegen Stellenangebote wehren, sondern erst gegen Sanktionen, wenn sie denn verhängt werden. Das bedeutet aber, eine ganze Weile mit um 30 % gekürztem Alg II leben zu müssen. Dazu möchte ich niemandem raten, sondern kann nur sagen: so sieht's in etwa aus - es ist an Euch zu überlegen, ob Ihr dagegen anstinken wollt und die damit zumindest zeitweise verbundenen Nachteile auf Euch nehmen wollt. :-?

Upsala
14.10.2006, 09:18
Jedenfalls kein Einzelfall. In einem Artikel aus dem Spiegel wird ein ähnlicher Fall geschildert, nur in der eher typischen Verteilung der Geschlechter.

Das Jobangebot war keineswegs ein Irrtum, sondern beruht auf einer gesetzlichen Vorgabe, erfuhr Grimm im zuständigen Call-Center. Denn die Lebenspartnerin des 33-Jährigen ist Arbeitslosengeld-II-Empfängerin. Beide zusammen bilden mit Tochter Hannah eine so genannte Bedarfsgemeinschaft.
Also ist Grimm nach dem Sozialgesetzbuch II verpflichtet, "alles dafür zu tun, um die Hilfsbedürftigkeit seiner Partnerin zu beenden" - das teilt eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit SPIEGEL ONLINE mit. Im Klartext: Grimm muss sich auf die vorgeschlagene Stelle bewerben und bei einem endgültigen Angebot zuschlagen, wenn das Gehalt über seinem jetzigen liegt. Sonst wird seiner Freundin das ALG II gekürzt.
HARTZ-IV-WAHNSINN 27.09.2006

Wenn man dann kampflos die Glieder streckt, wird man wahrscheinlich zusätzlich bestraft.:mymind:

efge
14.10.2006, 10:49
Dieser Spiegel-Artikel „spukte“ mir auch noch im Kopfe herum. Danke für den Link. :)

Zur Thematik „unbefristete Arbeitsverhältnisse“ möchte ich hierzu noch anmerken:

Es verfällt sich doch so, wenn ein Arbeitnehmer einen unbefristeten Job „zugunsten“ eines befristeten Job aufgibt, und er nach Beendigung des befristeten Job Leistungen beantragt, er dann mit einer 3-monatigen Sperre rechnen muß?!
Hier wird ja die Logik, wenn es denn eine sein sollte, völlig verunstaltet :shock:

Jack_O´Neill
14.10.2006, 11:09
Werde euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten. Ich habe schon so einiges bei der Arge erlebt, daß ich mir gewünscht habe, ich hätte ein Diktiergerät dabei gehabt, damit man mir das glaubt, wie da zum Teil geredet wird! Diesmal werde ich es auch so machen. Im Übrigen, bin ich jetzt schon so geladen, daß ich seit Tagen wieder schlaflose Nächte habe und mir mein Reizdarmsyndrom zu schaffen macht.