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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngeld - Versuch einer Berechnung


Hexle 84
05.02.2010, 12:16
Guten Tag,

ich werde bald mit einem Freund zusammen in eine WG ziehen und mich interessiert, ob wir Wohngeld bekommen.
Wir sind beide Studenten und bekommen kein BaföG (Förderungshöchstdauer überschritten)
Ich hab versucht mich einzulesen und zu berechnen wie viel wir bekommen könnten, aber das ist ja alles soooo kompliziert
Kann mir jemand sagen, ob meine Berechungen so richtig sind?

Mindesteinkommen:
646€
500€ Kaltmiete
70€ Nebenkosten
70€ Abschlag Gas
50€ Abschlag Strom
106,80€ Krankenversicherung für beide
-------------
1442,80€


Einkommen:
400€ (von ihm netto)
600€ (von mir netto, Pflichtpraktikum vom Studium, d.h. versicherungsfrei)
-------
1000€
- 60€ (Abzug von 6%)
------------
940€


berücksichtigte Miete:
501€ (Mietstufe VI)
31€ (Heizkostenpauschale)
------------
532€


---------> Wohngeldanspruch laut Tabelle: 148€


1442,80€(Mindesteinkommen)
-148€ (Wohngeld)
-1000€ (netto)
-------------
294,80€


Mindesteinkommen erreichen:
Das heißt ich habe im Monat 294,80€ zu wenig, um auf das Mindesteinkommen zu kommen.

1.) Ich habe gelesen, dass man die Differenz durch Ersparnisse decken kann.
D.h. dass ich 12 x 294,80€=3537,60€ Vermögen nachweisen müsste, um Wohngeld zu bekommen.


2.) Desweiteren habe ich gelesen, dass man (sofern man es nachweisen kann) 20% weniger Mindesteinkommen braucht.
1442,80€(Mindesteinkommen)
-1000€ (netto)
-88,56€ (20% Abzug)
-148€ (Wohngeld)
-------------
206,24€

Mit einem Vermögen von 2474,88€ sollten wir dann Anspruch haben.


Meine Fragen:
- Sind meine Berechungen so richtig?
- Wie kann ich nachweisen, dass ich nur 80% des Mindesteinkommens benötige?
- Wir hatten vorher beide eine eigene Wohnung, müssen wir den Wohngeldantrag jetzt tatsächlich zusammen stellen?

Vielen Dank schonmal
Gruß
Annika

Hexle 84
05.02.2010, 12:17
Hallo,

nach meinen Recherchen kann ich einen eigenen Wohngeldantrag stellen, da ich mit meinem Mitbewohner nur Küche/Bad/Flur teilen werde und wir beide unsere eigenen Lebensmittel kaufen werden. Außerdem haben wir vorher nicht zusammen gewohnt.

Für mich allein:
Einkommen: 600€
-6%: 564€
berücksichtigete Miete: 309€
--------> Wohngeldanspruch: 111€

Mindesteinkommen: 757,40€
benötigtes Vermögen: 556,80€
benötigtes Vermögen mit 20%-Regel: 179,04€


- stimmen meine Berechnungen?
- wir werden beide den Mietvertrag unterschreiben. Außerdem werden wir untereinander einen Vertrag machen, in dem steht, dass wir uns die Miete/Nebenkosten/Energiekosten gleichmäßig teilen. Ist das in Ordnung so?
- ich werde ein neues Konto eröffnen, auf das wir beide unseren Kostenanteil für die Wohnung überweisen. Die Miete und die Energiekosten werden dann von diesem Konto abgebucht. Könnte das zum Problem werden? Schließlich sieht es so aus, als würde er mir Geld geben...
Wäre es besser, wenn er dieses Konto eröffnen würde?

Vielen Dank schonmal
Gruß
Annika

Marsleuchte
05.02.2010, 12:39
Hallo Annika,

das ist das Gebiet von meiner Kollegin Janet, ich denke die wird sich da ganze heute abend ansehen.

Du kannst aber nochmals Dein Glück über einen Wohngeld-Rechner (http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php) versuchen.


MfG
Marslicht

Janet9
05.02.2010, 16:43
Hallo,

zu Deinen Berechnungen die leider falsch sind. Ich gebe mal ein paar Tipps.

Ganz allgemein. Wenn ihr das Wohngeld nicht zusammen bekommen wollt müsst Ihr (und nicht das Amt!) nachweisen das ihr keine Verantwortungs- und Einstehnsgemeinschaft bildet. Ich sage es mal so, je nach dem wie euer SB arbeitet ist dies sehr schwierig zu beweisen. Wohngeld für beide zusammen zu erhalten ist viel einfacher. Ich werde aber keine Hinweise dazu geben welche Kriterien für eine Einstehnsgemeinschaft von den SB's herangezogen werden, da ansonsten alles konstruiert werden kann. Ich bitte dies zu entschuldigen, ich werde aber keine Tipps zu einem evtl. Betrug geben und das ist es wenn alles so konstruiert wird, das jeder sein eigenes Wohngeld erhält. Gebt alles so an wie es wirklich ist und überzeugt den SB. Bei Studenten ist es meistens auch nicht ganz so schwierig, da sind Wohngemeinschaften ja normal.

Zum Mindesteinkommen kommen noch die Studiengebühren dazu, wenn ihr welche zahlt. Wenn ihr dafür einen Bildungskredit habt müsst ihr den nachweisen.

Zu Deiner Berechnung:

Du darfst nicht mit den Nettobeträgen rechnen.

Deine Wohngeldberechnung muss so aussehen:

Bruttobetrag den Du von Deinem Praktikumsbetrieb bekommt x 12 = xxx
abzgl. 10 % (da Du da Krankenversicherung zahlst)
= xxx geteilt durch 12 = xxx (mit dem Betrag kannst Du dann auch in die Wohngeldtabelle schauen.

Wie ist den die Miete aufgeschlüsselt? Hast Du da auf alles geachtet?
Deine Berechnung müsste so aussehen:

Warmmiete (alles was ihr an den Vermieter zahlt)
abzgl. Heizkosten und Warmwasser (falls in der Miete enthalten)
abzgl. Zuschlägen für Möbelierung, Garagennutzung etc. (falls in der Miete enthalten)
= anrechenbare Miete
ist die anrechenbare Miete höher als der Höchstbetrag nach § 12 WoGG (http://bundesrecht.juris.de/wogg/__12.html) rechnest Du mit dem Höchstbetrag weiter
+ die Heizkostenpauschale nach § 12 Abs. 5 WoGG
= zu berücksichtigende Miete.

Aufpassen, wenn Du Wohngeld alleine möchtest darfst Du auch nur die Heizkostenpauschale und den Miethöchstbetrag für eine Person nehmen.

Allgemein noch. Wie alt seit Ihr? Ist das euer Erststudium? Wenn ja sind eure Eltern noch unterhaltspflichtig und Kindergeld müsste ggf. auch noch gezahlt werden. Unterhalt ist vorrangig vor Wohngeld und muss abgeklärt werden.

Ja Du kannst durch Vermögen plausibel nachweisen das Du Deinen Lebensunterhalt sicherstellen kannst. Das Vermögen muss aber nachgeweisen werden. Und wenn das Vermögen z. B. auf einem Sparbuch liegt bekommst Du auch Zinsen und diese sind Einkommen die mit angerechnet werden müssen.

Von Deinem Bedarf kann der SB 20 % abziehen wenn Du plausibel erklärst wie Du Deinen Lebensunterhalt sicherstellst was mit Vermögen kein Problem ist.

Ich hoffe, dass ich ein bisschen weiterhelfen konnte.

Gruß,
Janet9

Hexle 84
05.02.2010, 22:33
Hi,

erstmal vielen Dank für die Mühe.



Ganz allgemein. Wenn ihr das Wohngeld nicht zusammen bekommen wollt müsst Ihr (und nicht das Amt!) nachweisen das ihr keine Verantwortungs- und Einstehnsgemeinschaft bildet. Ich sage es mal so, je nach dem wie euer SB arbeitet ist dies sehr schwierig zu beweisen. Wohngeld für beide zusammen zu erhalten ist viel einfacher. Ich werde aber keine Hinweise dazu geben welche Kriterien für eine Einstehnsgemeinschaft von den SB's herangezogen werden, da ansonsten alles konstruiert werden kann. Ich bitte dies zu entschuldigen, ich werde aber keine Tipps zu einem evtl. Betrug geben und das ist es wenn alles so konstruiert wird, das jeder sein eigenes Wohngeld erhält. Gebt alles so an wie es wirklich ist und überzeugt den SB. Bei Studenten ist es meistens auch nicht ganz so schwierig, da sind Wohngemeinschaften ja normal.

Mein zukünftiger Mitbewohner wird kein Wohngeld beantragen (ihm ist das 'alles zu kompliziert').
Da wir außerdem völlig zwei getrennte Haushalte führen werden, sollte es eigentlich kein Problem sein. Ich werde dem SB einfach erklären wie es wirklich ist und hoffen, dass es funktioniert.


Zum Mindesteinkommen kommen noch die Studiengebühren dazu, wenn ihr welche zahlt. Wenn ihr dafür einen Bildungskredit habt müsst ihr den nachweisen.
Wir zahlen beide keine Studiengebühren wg. der Geschwisterregelung.
Wie sieht es mit dem Semesterbeitrag aus? Muss man den einrechnen?


Zu Deiner Berechnung:


Du darfst nicht mit den Nettobeträgen rechnen.

Deine Wohngeldberechnung muss so aussehen:

Bruttobetrag den Du von Deinem Praktikumsbetrieb bekommt x 12 = xxx
abzgl. 10 % (da Du da Krankenversicherung zahlst)
= xxx geteilt durch 12 = xxx (mit dem Betrag kannst Du dann auch in die Wohngeldtabelle schauen.
Bei einem Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums zahlt man keine Steuern, d.h. brutto=netto.
Die Krankenversicherung wird nicht von meinem Gehalt abgezogen, sondern von mir selbst gezahlt. (KVdS: 53,40€ Krankenversicherung, 11,26€ Pflegeversicherung).
Muss ich tatsächlich 10% vom Bruttolohn abziehen, oder doch nur 6%?


Wie ist den die Miete aufgeschlüsselt? Hast Du da auf alles geachtet?
Deine Berechnung müsste so aussehen:

Warmmiete (alles was ihr an den Vermieter zahlt)
abzgl. Heizkosten und Warmwasser (falls in der Miete enthalten)
abzgl. Zuschlägen für Möbelierung, Garagennutzung etc. (falls in der Miete enthalten)
= anrechenbare Miete
ist die anrechenbare Miete höher als der Höchstbetrag nach § 12 WoGG (http://bundesrecht.juris.de/wogg/__12.html) rechnest Du mit dem Höchstbetrag weiter
+ die Heizkostenpauschale nach § 12 Abs. 5 WoGG
= zu berücksichtigende Miete.

Aufpassen, wenn Du Wohngeld alleine möchtest darfst Du auch nur die Heizkostenpauschale und den Miethöchstbetrag für eine Person nehmen.
Die Wohnung kostet 500€ Kaltmiete + 70€ kalte Nebenkosten.
Ich werde nur die Hälfte davon zahlen, sprich 285€. Damit also unter dem Höchstbetrag von 407€ (1 Person, Mietstufe VI).
285€ + 24€ Heizkostenpauschale (1 Person) = 309€
Stimmt doch soweit, oder?


Allgemein noch. Wie alt seit Ihr? Ist das euer Erststudium? Wenn ja sind eure Eltern noch unterhaltspflichtig und Kindergeld müsste ggf. auch noch gezahlt werden. Unterhalt ist vorrangig vor Wohngeld und muss abgeklärt werden.
Ich bin 25 und er 27, es ist unser Erststudium. Kindergeld bekommen wir beide keines mehr.
Wie kann ich herausfinden, ob meine Eltern mir Unterhalt zahlen können?


Von Deinem Bedarf kann der SB 20 % abziehen wenn Du plausibel erklärst wie Du Deinen Lebensunterhalt sicherstellst was mit Vermögen kein Problem ist.
Wie sieht es aus, wenn mein Vermögen nur ausreicht um die 'Lücke' zwischen Nettoeinkommen und Mindesteinkommen zu schließen?
Kann ich die 20% Abzug auch bekommen, wenn ich dem SB ein Haushaltsbuch (bzw. Aufstellung meiner monatlichen Ausgaben) vorlege?

Danke schonmal
Gruß
Annika

Janet9
07.02.2010, 07:03
Wir zahlen beide keine Studiengebühren wg. der Geschwisterregelung.
Wie sieht es mit dem Semesterbeitrag aus? Muss man den einrechnen?


Eigentlich schon. Es wird aber meistens mehr Wert auf die Studiengebühren gelegt.


Bei einem Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums zahlt man keine Steuern, d.h. brutto=netto.
Die Krankenversicherung wird nicht von meinem Gehalt abgezogen, sondern von mir selbst gezahlt. (KVdS: 53,40€ Krankenversicherung, 11,26€ Pflegeversicherung).
Muss ich tatsächlich 10% vom Bruttolohn abziehen, oder doch nur 6%?


Egal ob Du die Krankenversicherung von der Praktikumsvergütung abgezogen bekommst oder selbst zahlst, Du bekommst einen pauschalen Abzug von 10 % wenn Du nachweist das Du KV und PV zahlst (Schreiben der Krankenkasse, Kontoauszug etc.).


Die Wohnung kostet 500€ Kaltmiete + 70€ kalte Nebenkosten.
Ich werde nur die Hälfte davon zahlen, sprich 285€. Damit also unter dem Höchstbetrag von 407€ (1 Person, Mietstufe VI).
285€ + 24€ Heizkostenpauschale (1 Person) = 309€
Stimmt doch soweit, oder?


Ja insofern ihr die Heizkosten direkt an den Lieferanten zahlt und diese sowie andere Zuschläge nicht in der Miete enthalten sind.


Ich bin 25 und er 27, es ist unser Erststudium. Kindergeld bekommen wir beide keines mehr.
Wie kann ich herausfinden, ob meine Eltern mir Unterhalt zahlen können?


Das müssen Deine Eltern meiner Meinung nach bei einer Erstausbildung immer, es sei den sie haben zu wenig Einkommen. Sprich am besten mal mit ihnen bevor das Amt dann Probleme macht. Ansonsten könntest Du auch einen Anwalt wegen der Unterhaltsberechnung beauftragen. Um hier Kosten zu sparen würde ich mal mit den Eltern reden.


Wie sieht es aus, wenn mein Vermögen nur ausreicht um die 'Lücke' zwischen Nettoeinkommen und Mindesteinkommen zu schließen?
Kann ich die 20% Abzug auch bekommen, wenn ich dem SB ein Haushaltsbuch (bzw. Aufstellung meiner monatlichen Ausgaben) vorlege?


Dein Vermögen sollte schon die Lücke schließen und das natürlich für einen gewissen Zeitraum. Du kannst natürlich auch nachweisen das Du mit weniger Geld auskommst. Eine Auflistung der monatlichen Kosten wirst Du benötigen und diese reicht als Nachweis wenn sie plausibel ist. Über den Verbrauch des Vermögen ist so ein Nachweis von was man lebt aber einfacher.

LG
Janet9