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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug zur schwangeren Freundin in anderer Stadt


aufeinmalpapi
06.02.2010, 15:56
Hallo erstmal zusammen,
ich hoffe mir kann jemand zu meiner Frage einen nützlichen Rat geben.

Ich (Alg 2 Bezieher) mochte möglichst schnell nach Beendigung meiner Agh Maßnahme (ende April 2010) in die ca. 600 Km entfernte Stadt zu meiner Schwangeren Freundin (geringfügiger Job,keine Alg2 Bezieherin,wohnt bei Vater) ziehen.

Um es möglichst unkompliziert zu machen möchten wir nicht zusammen suchen sonder lediglich ich allein eine Wohnung halt in ihrer nähe.(weil ich denke das dann ein zusammenziehen einfacher ist,berichtigt mich wenn ich falsch liege)

Nun die Frage(n) :

Wie mache ich das wenn ich mit meinem anliegen zur Arge gehe am besten (und vor allem richtig) ? und was habe ich für Möglichkeiten falls die ablehnen, sitz ich dann für immer hier fest? oder muss ich besser gleich alles schriftlich machen?

Für Ratschläge, Tipps und eure Erfahrungswerte wär ich sehr dankbar

Maarc
06.02.2010, 16:07
Wie alt bist du?

Hast du eine eigene Wohnung?

Ist sie von dir schwanger?

aufeinmalpapi
06.02.2010, 16:15
Hallo,

ich bin 31j alt,wohne in einer eigenen Wohnung und ja sie ist von mir schwanger (wehe nicht)

Maarc
06.02.2010, 16:20
Im Rahmen einer Familienzusammenführung könnte der Umzug genehmigt werden.

Dafür musst du schriftlich einen Antrag stellen bei der ARGE.


Ich bezweifle aber, dass die Familienzusammenführung genehmigt wird, wenn ihr nicht zusammen eine Wohnung bezieht.
Jedenfalls wäre das sehr unüblich und macht sicher den ein oder anderen Mitarbeiter stutzig.

aufeinmalpapi
06.02.2010, 16:27
Hm ja ich dachte halt das es unkomplizierter ist wenn ich erst allein was suche und wir dann zusammenziehen,aber das wollen wir ja sowieso machen.

Sprich meine Begründung im Antrag ist Quasi die Familienzusammenführung und meine Freundin(26) muss auch nen Alg2 Antrag stellen mit der selben Begründung ?

Maarc
06.02.2010, 16:52
Wenn die Wohnung zu klein für 3 Personen ist, dann müsste sie die selbe Begründung im Antrag verwenden.

Bzw. da sie 26 ist, darf sie ausziehen und erhält Unerstützung in Form von ALG2. Natürlich nur, wenn sie nicht über ausreichend Einkommen verfügt.

aufeinmalpapi
06.02.2010, 16:56
ja,besten Dank
das macht mir ein wenig Mut das ,dass alles hinhaut.

Dann werd ich das mal so probieren.

Thx und nen schönen Tag noch.