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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen nach Intimleben


el_mundo
24.08.2005, 13:06
Hallo

ich freu mich, dass sich hier so viele zusammenfinden um sich gegenseitig zu helfen und freu mich, wenn ich als Betroffene etwas dazu beitragen kann.

Mein Freund hat sich am 01.02.2005 hier angemeldet und ich habe es ordnungsgemäß gemeldet, fristgemäß alle Papiere abgegeben etc. Er selbst bezieht kein ALG II. Er ist wegen Nierentransplantation in Vollrente in Höhe von € 635,- und hat einen Nebenverdienst in Höhe von € 340,-.
Sie erklärten uns zu einer eheähnlichen Gemeinschaft und mein Freund soll jetzt voll für mich und mein Kind 16 Jahre alt aufkommen.
Ich bekam einen peinlichen Fragebogen zum Ausfüllen. Wenn sich von Fragen 1-6 keine Indizien für eine eheähnliche Gemeinschaft ergeben, dann fragen sie nach meinem Intimleben. :oops: :oops: :oops: Ist das rechtens?

Weiterhin soll ich die überzahlten Leistungen in Höhe von über 3000,- € zurückzahlen. Ich habe Ihnen eine Einnahme- und Ausgabenberechnung zugesandt, wo zu erkennen ist, dass uns gemeinsam nur noch ca. 350,- € verbliebe für einen 3 Personenhaushalt und Ihnen eine monatliche Rückzahlung von 20 € angeboten. Es würde dann 12,5 Jahre dauern, bis ich alles abbezahlt hätte. Aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Der Widerspruch läuft.

Ich habe folgende §§ gefunden, auf die ich mich berufen habe, da sie mir die Verletzung von Mitwirkungs- und Sorgfaltspflicht vorgeworfen haben.
§ 13 des SGB I Aufklärung bestimmt: Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.
§ 14 des SGB I Beratung bestimmt: Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.

Ich bin meiner Mitteilungs- und Sorgfaltspflicht mehr als Nachgekommen.

StephanK
24.08.2005, 18:39
:welcome: el_mundo,
Du berichtest ärgerliche Dinge, die zwar leider kein Einzelfall sind, bei Dir aber anscheinend mit besonderer Dreistigkeit durchgezogen werden :mad:
Sie erklärten uns zu einer eheähnlichen Gemeinschaft und mein Freund soll jetzt voll für mich und mein Kind 16 Jahre alt aufkommen.
Ich bekam einen peinlichen Fragebogen zum Ausfüllen. Wenn sich von Fragen 1-6 keine Indizien für eine eheähnliche Gemeinschaft ergeben, dann fragen sie nach meinem Intimleben. Ist das rechtens? NEIN! Leider hast Du nicht genauer angegeben, wo Du lebst; jedenfalls scheinen dort ein paar Leute zu meinen, "Sittenpolizei" spielen zu müssen. Fragen nach sexuellen Beziehungen sind
1. für die dahinter stehende Frage, ob Ihr eine "eheähnliche Gemeinschaft" bildet, ohne Aussagekraft und
2. unabhängig davon als Eingriff in den persönlichsten Lebensbereich rechtswidrig,
also rechtswidrig aus zwei Gründen.
Im übrigen wäre es interessant, einen solchen (natürlich nicht ausgefülten) Fragebogen mal zu sehen zu bekommen. Falls Du noch einen hast und über einen Scanner verfügst, wäre es nett, wenn Du Scan-Abbilder von diesem Fragebogen mailen könntest.

Mein Freund hat sich am 01.02.2005 hier angemeldet ...Ich verstehe das so, dass Ihr also Anfang des Jahres frisch zusammengezogen seit. Nach vier oder fünf Monaten eine eheähnliche Gemeinschaft zu unterstellen ist schon wegen dieser kurzen Dauer von vornherein unsinnig.

]Weiterhin soll ich die überzahlten Leistungen in Höhe von über 3000,- € zurückzahlen. Ich habe Ihnen eine Einnahme- und Ausgabenberechnung zugesandt, wo zu erkennen ist, dass uns gemeinsam nur noch ca. 350,- € verbliebe für einen 3 Personenhaushalt und Ihnen eine monatliche Rückzahlung von 20 € angeboten. Es würde dann 12,5 Jahre dauern, bis ich alles abbezahlt hätte. Aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Der Widerspruch läuft.Besser hättest Du erst gar keine ratenweise Rückzahlung anbieten sollen, aber es gut, dass Du Widerspruch eingelegt hast.
Du kannst auch versuchen, für die Rückzahlungsverpflichtung schon während des Widerspruchsverfahrens (das leider ziemlich dauern kann) einen Aufschub zu erreichen. Ich zitiere mal das, was ich in einem vergleichbaren Fall geschrieben habe:
Wirksamen Schutz kann deswegen in dieser Situation nur das Sozialgericht gewährleisten. Das sozialgerichtliche Verfahren ist kostenfrei und es gibt auch keinen Zwang, sich eines Rechtsanwalts bedienen. Wenn Ihr Euch fit genug dafür fühlt, könnt Ihr also beim Sozialgericht beantragen, die aufschiebende Wirkung nach § 86b Abs. 1 Nr. 2 anzuordnen: Das Gericht der Hauptsache kann auf Antrag (...)
2. in den Fällen, in denen Widerspruch oder Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben, die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnenDas Argument dafür ist das gleiche: Die Rechtmäßigkeit der Rückforderung ist mindestens höchst zweifelhaft und wenn Ihr das Geld sofort zurückzahlen müsstest, würdet Ihr buchstäblich hungern müssen.
Wenn Ihr ein Sozialgericht in der Nähe habt, könnt Ihr das auch direkt dort zu Protokoll geben. Das für Euch zuständige Sozialgericht findet Ihr auf folgender Seite: http://www.justizportal-bw.de/sixcms/detail.php?template=jm_frameset&id=4768

Vorlagen dafür sind mir leider nicht bekannt. Die Sozialgerichte sind es aber gewöhnt, auch mit Kundschaft umzugehen, die keinen Anwalt im Rücken hat und sind - im Unterschied zu einigen Sozialbehörden - in aller Regel recht bemüht, Erklärungen von Antragstellern und Klägern sinnvoll (und nicht nicht nur gegen diese) auszulegen. Genügend Material habt Ihr ja jetzt an der Hand, also nur Mut!
Falls Ihr doch lieber einen Rechtsanwalt beauftragen wollt, findet Ihr Hinweise zur Prozesskostenhilfe in einer recht verständlich gemachten Broschüre (PDF-Datei) (http://www.bmj.de/media/archive/958.pdf) des Bundesjustizministeriums.
Viel Glück!

Biberzahn
25.08.2005, 09:01
Hallo,

ich habe ja nach langem Kampf auch durchgesetzt das mein Freund und ich keine eheähnliche Gemeinschaft bilden auch wenn wir in einer Wohnung wohnen und in einem Bettchen schlafen.
Ich habe mit dem Teamleiter, bei dem ich nach meiner massiven Beschwerde gelandet bin, damit er etwas für die Unterlagen hatte und er somit auch seiner Pflicht genüge getan hat, diesen Fragebogen auch ausgefüllt. Er hat mir die Fragen gestellt, ich hab geantwortet. Da waren aber keine in meinen Augen Intimen Fragen dabei. Die einzigst "Intime" Frage war ob wir in einem Bett schlafen. Darauf habe ich ihm mit " Ja, ich auf meiner Seite, er auf seiner Seite." Ich habe ihm auch vorgeschlagen zwischen beide Betthälften eine Spanplatte als Abtrennung zu machen wenn das der Beweisführung einer nichteheähnlichen Gemeinschaft dienen kann :wink: Er meinte schmunzelnd das das nicht nötig wäre.
Ich habe das Gefühl die haben dich da auf dem Kieker und stellen dir absichtlich solche intimen Fragen. Die musst du nicht beantworten. Ich würde dem Sachbearbeiter sagen das du darauf nicht antworten musst und das du dich bei seinem Vorgesetzten erkundigen wirst ob das alles so rechtens ist was da abläuft.
Man darf sich ja echt nix gefallen lassen, sonst springen die mir dir um wie es ihnen gefällt.

Gruß
Biberzahn

el_mundo
01.09.2005, 13:12
Grüßt euch,
da bin ich wieder.
Also, mein SB hat mich letzte Woche zu Hause per Telefon kontaktiert, um mir als erstes zu erklären, dass mein Widerspruch keinen Erfolg haben wird.
Er klärte mich aber auf, das ich jetzt doch gesetzlich krankenversichert sei, da ich Leistungen für Unterkunft und Miete erhalte. Das ginge im Grunde automatisch (haha gar nicht witzig).
War ja klar, dass ich sehr kurz angebunden war, weiß ja nie, was alles gegen einen verwendet wird.
Heute bekam ich dann den abgelehnten Widerspruch. Der SB ist nicht im Geringsten drauf eingegangen, weshalb er uns jetzt für eine eheähnliche Gemeinschaft hält. Auf meine Nachfrage am Telefon war er sich jedoch sehr sicher, dass wir eine solche wären.
Sonstige Fehler sähe er in den Bescheiden auch keine.
Auch die rechnerischen Fehler hat er weder am Telefon verstanden, noch scheint er sich die Papiere angeschaut zu haben, das sieht ja sogar ein/e Blinde/r.
Bleibt uns nur die Klage. Entweder kennen sich diese Mitarbeiter echt nicht aus, oder warum lassen sie es drauf ankommen???
Ist der Fragebogen angekommen?
Liebe Grüße
el_mundo

Betroffener
01.09.2005, 13:37
el_mundo,

es ist halt leider so, dass die Ämter (zu Recht) davon ausgehen, dass sich nur wenige zum Widerspruch hinreissen lassen und noch viel weniger zum Sozialgericht gehen. Das spart massiv Geld.

Die ArGe Hamburg z.B. zahlt einfach nach ALG I im ersten Monat rechtswidrig kein ALG II aus mit der Begründung, die Antragsteller hätten ja gerade erst Geld bekommen. Wer klagt, bekommt Recht und das rechtswidrig vorenthaltene Geld. Wer nicht klagt, eben nicht. Und die ArGe macht einfach munter so weiter.
Ähnlich läuft es auch mit den "eheähnlichen Gemeinschaften", die erst mal grundsätzlich vermutet werden.

Von Vertrauen und Beratung bleiben dann bei und für den "Kunden" nur noch die gedruckten Worte auf dem Papier (und die in der Tasche geballte Faust) übrig.

StephanK
01.09.2005, 14:25
... wobei der Vollständigkeit halber noch darauf hinzuweisen ist, dass die Beratung nicht "Kür", sondern "Pflicht" ist: § 14 SGB I - Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.

el_mundo
07.09.2005, 10:02
Hi,
ich hoffe, dass der Beitrag noch in diese Sparte passt. Es geht immer noch um das Thema "eheähnliche Gemeinschaft"
Wir waren jetzt bei einem Anwalt. Doch ich hatte das Gefühl er steht nicht wirklich auf unserer Seite. Es ist OK, wenn jemand nicht alles schillernd darstellt, wenn auch mit Hindernissen zu rechnen ist. Aber dieser redete für meinen Geschmack mehr um den heißen Brei.
Sollte BW wirklich so konservativ sein, wie dargestellt, dann könnte ich ja die Sache gleich vergessen.
Ein Anwalt sollte/muss doch auf der Seite bzw. hinter der Sache derer stehen, die er zu vertreten hat? Oder habe ich da zu viel TV geschaut? Oder er hat es nicht nötig? Vielleicht lasse ich mich einfach viel zu schnell verunsichern? :grrr:
Zu wie vielen Anwälten kann ich denn jetzt überhaupt gehen, ich kann mir ja nicht x-beliebig viele Beratungsscheine holen?

StephanK
07.09.2005, 10:17
Wir waren jetzt bei einem Anwalt. Doch ich hatte das Gefühl er steht nicht wirklich auf unserer Seite. Es ist OK, wenn jemand nicht alles schillernd darstellt, wenn auch mit Hindernissen zu rechnen ist. Aber dieser redete für meinen Geschmack mehr um den heißen Brei.
Sollte BW wirklich so konservativ sein, wie dargestellt, dann könnte ich ja die Sache gleich vergessen.
Ein Anwalt sollte/muss doch auf der Seite bzw. hinter der Sache derer stehen, die er zu vertreten hat? Oder habe ich da zu viel TV geschaut? Oder er hat es nicht nötig? Vielleicht lasse ich mich einfach viel zu schnell verunsichern?Vielleicht, aber natürlich kann ich das nicht beurteilen, ohne diesen Anwalt erlebt zu haben. Du hast schon recht: Skepsis hinsichtlich der Erfolgsaussichten sollte ein Anwalt gegenüber dem Mandanten offen zum Ausdruck bringen. Nur sehe ich bei Eurer Sache - soweit ich sie nach Deinen Angaben einschätzen kann - wenig Grund zur Skepsis.
Die andere Frage ist, ob Ihr einen Anwalt beauftragt habt, der in sozialrechtlichen Fragen versiert ist (am besten wäre natürlich ein Fachanwalt für Sozialrecht). Wenn es einer ist, der sich sonst fast nur um die Hypothek für's Häusle und um Ehescheidungen kümmert, ist das schon problematisch. Ihr braucht Euch auch nicht zu genieren, ihn auf einige der hier zum Thema dokumentierten Gerichtsentscheidungen hinzuweisen.
Anwaltswechsel auf Beratungshilfeschein ist ziemlich schwierig, und ich weiss nicht, ob Du den Nerv hast, Dich deswegen mit dem Amtsgericht anzulegen. Da ist es wohl noch das kleinere Übel, wenn man den eigenen Anwalt "zum jagen tragen" muss.