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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erstattung der Bewerbungskosten


Heike_B
13.10.2006, 19:26
Hallo,

heute habe ich meinen Antrag zur Erstattung der Bewerbungskosten erhalten.
Kann mir einer sagen, ob es auch für zurückliegende Bewerbungen ( Aug '06 - Okt' 06) gilt? Wie lange darf der Antrag bei mir liegen, bevor er zurück ans AA muß?

Tschüß
Heike

StephanK
13.10.2006, 23:06
Normalerweise läuft rückwirkend leider nix - außer ein/e Sachbearbeiter/in "lässt mal fünfe gerade sein". Reiche den Antrag also so bald wie möglich ein. Er wirkt dann für die ganze Zeit des Alg-Bezuges, d.h. für die Abrechnung weiterer Bewerbungskosten musst Du nur noch die Belege einreichen.

binexxl
27.10.2006, 18:18
Normalerweise läuft rückwirkend leider nix - außer ein/e Sachbearbeiter/in "lässt mal fünfe gerade sein". Reiche den Antrag also so bald wie möglich ein. Er wirkt dann für die ganze Zeit des Alg-Bezuges, d.h. für die Abrechnung weiterer Bewerbungskosten musst Du nur noch die Belege einreichen.

Jetzt hab ich auch mal ein paar Fragen dazu:

Seit Juni habe ich 25 Bewerbungen geschrieben. Gestern war ich bei der AA. Hier sagte mir meine Vermittlerin, dass ich Bewerbungskostenerstattung beantragen kann. Das habe ich vorher nicht gewusst. Soweit ich sie verstanden habe, sollte ich mind. 2 Bewerbungen in Kopie dem Antrag beifügen.

- Ist es dann nicht so, dass die Kosten für die vor der Antragstellung geschriebenen Bewerbungen erstattet werden?

- Soll ich lieber alle Bewerbungsschreiben, also 25 Stck. in Kopie beifügen?

- Ich habe auch brav vorher die Suchfunktion genutzt ;). Dabei ist mir aufgefallen, dass teilweise von einem Pauschalbetrag i.H.v. 260,-- Euro und dann wieder von 5,-- Euro pro Bewerbung die Rede ist. Wie wird denn da unterschieden?

LG
Bine

Trish
27.10.2006, 18:49
Dabei ist mir aufgefallen, dass teilweise von einem Pauschalbetrag i.H.v. 260,-- Euro und dann wieder von 5,-- Euro pro Bewerbung die Rede ist. Wie wird denn da unterschieden?


Das gilt, wenn beantragt folgendermaßen:
Du erhälst pro nachgewiesener Bewerbung 5€ erstattet, maximal aber 260€ pro Jahr.

Das bedeutet z.B. pro Woche 1 Bewerbung (5x52=260), bzw. 4 pro Monat, mehr würde ich auch nicht schreiben...

Citrus1234
30.10.2006, 16:09
Hm leider verstehe ich trotz ausführlicher Recherche nicht ganz wie die Erstattung von Bewerbungskosten funktionieren soll.

ALG II bezug seit 10.03.2006.
Am 01.06.06 habe ich die Eingleiderungsvereinbarung unterschrieben. Am 13.09. hatte ich dann den ersten Termin zu dem ich Eigenbemühungen nachweisen musste. Mitte November soll ich dann das nächste mal kommen.

Wie genau gehe ich nun vor um eine Erstattung zu bekommen ??? Gibt es vorgeschriebene Formulare oder kann ich das notfalls auch formlos machen ?? Reicht es Anschreiben oder Absageschreiben in Kopie beizufügen ?? Wieviele ??
Ich meine ich weise das alles ja schon der Beratungs-Tante nach, dann wied der Kassen-Mensch vom AA das wohl auch schlucken müssen ??? Oder sind doch Nachweise von konkreten kosten erforderlich ??

Wie wenn nich im Nachhinein soll ich die Kosten geltend machen ??? Kann mir doch schklecht immer nen Vorschuss geben lassen und von dme dann die Kosten bestreiten ?? Sehr abstrus das ganze !!! ????

Hab da nen Satz gelesen nach dem Motto: Es muss eine Erklärung erfolgt sein die die Absicht erkennen lässt dass ich Leistungen begehre. Alles klar. Wie Banane ist so ne Regelung bitte ? Klar die 345 € sind ja so dicke dass man gut und gerne davon auch noch die Bewerbungskosten decken kann. Da ist echt mal wieder derjenige benachteiligt der einfach nen schlechten Berater hat und seine Rechte nicht kennt.

Trolli
02.11.2006, 11:24
Hallo!
Um die Kosten erstattet zu bekommen, die einem durch Bewerbungen entstehen,
muss man bei seinem Sachbearbeiter ein Antrag zur Kostenübernahme beantragen.
Für gewöhnlich ist das der
"Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten (UBV) bei Pauschalierter Erstattung"

Dieses geht eigentlich recht Formlos und auch Telefonisch. Ab dem Tag der Antragsstellung werden die die Kosten übernommen.
Zur Kostenerstattung reicht man dann bei seinem Sachbearbeiter den Antrag (nur die Seite mit der Tabelle) mit den Kopien
der Anschreiben oder eventuellen Absagen ein. Für gewöhnlich wird dann das Geld auf das Konto überwiesen.
Beim einreichen des Antrages stellt man am besten auch gleich ein neun Antrag, da man pro Antrag "eigentlich" nur 18 Bewerbungen erstattet bekommt.

niwibive2
02.11.2006, 14:30
Hallo,

bei uns (Rand der Eifel) gibts den Antrag nur persönlich und Du musst alles nachweisen, sprich die Quittungen für Papier, Briefmarken, Photos und Mappen sind auf jeden Fall einzureichen, zusätzlich natürlich noch die Nachweise der eigentlichen Bewerbung.
Auf meinen Einwand daß Bewerbungskosten andernorts einfach durch die Anschreiben nachgewiesen werden und teilweise auch für E- Mail Bewerbungen gezahlt wird sagte man mir, daß es so im SGB stehen würde, so eher dahingemurmelt :lol: , ich hab dann nur gesagt man würde sehen.
Jedenfalls steht hier drauf:
"ANLAGE ZUM ANTRAG AUF GEWÄHRUNG VON BEWERBUNGSKOSTEN (UVB) WENN DIESE NICHT PAUSCHALISIERT ERSTATTET WERDEN
(Erstattungsfähig ist, was zum Erstellen und Versenden Bewerbungen notwendig ist z.B. Portokosten, Schreibpapier, Klarsichthüllen, Briefumschläge. Hierzu zählen NICHT allgemeine Büromaterialien wie Bleistifte, Kugelschreiber usw. und auch keine Hard- und Software für PC, Telefonkosten usw)"

Frag also am besten bei Deinem Sachbearbeiter genau nach was der sehen will, im übrigen ist dieser Antrag wohl für ein Jahr gültig

mfg
Thomas

187
03.11.2006, 10:43
Hallo alle miteinander,

in diesem Zusammenhang habe ich auch 3 Fragen:

1. Im Netz (Infoseite der Uni Kiel) habe ich folgendes gelesen:

"Für Bewerbungskosten ist ein Formular jeweils 3 Monate gültig. Sie sollten Ihre Quittungen sammeln und nicht zu spät einreichen."

Das stimmt doch nicht, oder?


2. Das Formular zur Beantragung der Gewährung von Bewerbungskosten wurde mir bei der Arbeitslosmeldung im Sommer von der Bundesagentur für Arbeit gegeben. Da ich aber seit Oktober Hartz 4 beziehe, ist nun das Jobcenter für mich zuständig. Wo reiche ich den Antrag ein? Oder hat er seine Gültigkeit verloren?

3. Werden Bewerbungen für Praktika/Minijobs auch berücksichtigt?

LG

Heike_B
19.11.2006, 18:51
Hallo,

wie lange habt Ihr gewartet, bis das Geld erstattet wurde. Wie lange kann das so dauern?
Bei mir ist noch nichts passiert, den Antrag habe vor ca. 1 Monat beim AA abgegeben.

Tschüß
Heike

Fam_Eckhardt
05.03.2007, 22:43
bei ALG I

mein mann hat mit seinem Antrag auf ALG I damals ein formular bekommen mit dem er bewerbungskostenerstattung beantragen konnte. es galt ab diesem tag bis zum ende des anspruches.
erstattet bekamen wir PAUSCHAL 5€ WENN EINE ABSAGE ALS BEWEIS VORLAG! für all die bewerbungen die wir verschickt hatten wo nix zurückkam reichte der betrag allerdings nicht aus...

ich glaube da haben wir locker 2 monate gewartet, wenn nciht sogar länger.

bei ALG II

werden nur tatsächliche kosten erstattet. wenn man wo kopien macht z.b. Kosten für Umschläge Mappen, Passbilder, Briefmarken.
wir sammeln immer und wenn wir so um die 10€ zusammen haben schreibe ich formlos einen antrag, lege kopien bei und schicke es ab. das Geld kommt meist binnen 2-3 Wochen.

_____________

habe aber auch eine Frage (auf gefahr hin das ich es überlesen habe entschuldigung -- ) wir drucken an unserem PC aus und machen auch unsere Kopien selbst. eine Bewerbung meines Mannes umfasst 14 Seiten!!! das ist ein Haufen Papier und vor allem ein Haufen Tinte! die Patrone ist schon wieder fast leer.. aber ich bin unsicher ob ich die kosten für die Patrone so ohne weiteres zurück-beantragen kann... weiß wer was? schreibe ich dann einfach formlos tintenpatrone für Druck/Kopiergerät zwecks bewerbung?

wir schmeissen bewerbungen oft ein, habe darum auch seltener kosten für Porto..

Upsala
05.03.2007, 23:53
Servus Fam.Eckhart!

Bei mir wurde alle Kosten, die direkt mit dem PC zusammenhängen, wie Druckerpatronen, Internet usw. abgelehnt. Papier dagegen wurde bezahlt. Kleinere Geschäfte stellen aber auch Quittungen aus, die allgemein unter Bürobedarf laufen und auch die wurden bisher bei mir anstandslos akzeptiert.


PS: Briefmarken, die man mit Beleg kauft, kann man doch verwerten.

StephanK
06.03.2007, 00:00
Es gibt eine interne Anweisung der Bundesagentur zu diesem Thema, dass pro Bewerbung pauschal bezahlt werden soll, also keine Einzelposten für Papier, Tinte usw.

Für Kopien von Zeugnissen usw. ist es im übrigen meist günstiger, zu einem Fotokopierer zu gehen als eingescannte Dokumente am eigenen Drucker auszudrucken.

Upsala
06.03.2007, 00:28
dass pro Bewerbung pauschal bezahlt werden soll Wurde bei mir, auch auf direkte Anfrage, strikt abgelehnt. Nur gegen Quittungen, sonst gibt’s nichts.

StephanK
06.03.2007, 08:47
Danke für den Hinweis. Ich muss mich insofern korrigieren, als der pauschalierte Kostenersatz erfolgen kann, nicht soll. Es liegt also im Ermessen des Sachbearbeiters, und wahrscheinlich spielt dabei auch eine Rolle, wie weit das Budget dafür schon angeknabbert oder gar ausgeschöpft ist.

Lorelai
19.03.2007, 10:48
hi!

Hätte mal uz den bewerbungskoten ne frage.

Habe derzeit ne Arbeit(eher maßnahme) laufen und man sagte mir auch das ich während dieser Zeit bewerbungskosten von der ARGE zurück erstattet kriege, gesagt getan habe mir einen Antrag geholt und schon lange wieder abgegeben und nun warte ich.
Allerdings viel mir dann auf, dass ich damals wegen bewerbubngskoten eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben habe, muss die immer sein damit man Bewerbungskoten erstattet kriegt oder brauch man das nicht?

StephanK
19.03.2007, 11:51
Nein, das muss nicht sein. In Eingliederungsvereinbarungen steht oft was zu Bewerbungskosten drin, aber die Möglichkeit, sie erstattet zu bekommen, ist sowieso im Gesetz vorgesehen - unabhängig von einer Eingliederungsvereinbarung.

Fam_Eckhardt
12.04.2007, 18:12
Wurde bei mir, auch auf direkte Anfrage, strikt abgelehnt. Nur gegen Quittungen, sonst gibt’s nichts.


ja bei uns ebenso. ich hatte vergangenes jahr unsere FM gefragt wie das nun läuft mit den bewerbungskosten und sie meinte ich solle quittungen vorlegen für briefmarken, kopien etc.

ich denke ich ruf einfach mal drin an und erkundig mich ob man einen vorschuss bekommen kann für bewerbungskosten da wir eine druckerpatrone kaufen müssen um neue bewerbungen erstellen zu können :) geht ja nicht immer per email..

@ Lorelei -- wir mußten keine eingliederungsvereinbarungen unterschreiben um unsere kosten (die mit wuittung) zurückzubekommen..

jimmygjan
07.05.2007, 14:54
Hallo zusammen,

wer sagt eigentlich das Bewerbungskosten erst ab Antragstellung erstattet werden. In den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen, gem. §§ 45, 46 SGB III ist dererlei nichts zu entnehmen. Es könnte natürlich sein, daß gem. § 47 SGB III eine Anordnung erlassen wurde, nach der dementsprechend Verfahren wird.

Es grüßt Euch

Jimmy

StephanK
07.05.2007, 16:01
(...)und sie meinte ich solle quittungen vorlegen für briefmarken, kopien etc.Die einzelne Arbeitsagentur kann es auf diese Weise (Einzel-Kostennachweis) handhaben - oder pauschaliert mit € 5.- pro Bewerbung - das ist ihr überlassen. Im Fall der Pauschalierung ist dieser Betrag durch § 3 Abs. 2 der Anordnung des Verwaltungsrats der BA zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung vom 10.04.03 (Anordnung UBV) vorgeschrieben. (Quelle (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A20-Intern/A201-Organisation/Publikation/pdf/Anhang-B-Anordnungen-des-Verwaltungsrats.pdf), S. 7).

wer sagt eigentlich das Bewerbungskosten erst ab Antragstellung erstattet werden. In den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen, gem. §§ 45, 46 SGB III ist dererlei nichts zu entnehmen. Es könnte natürlich sein, daß gem. § 47 SGB III eine Anordnung erlassen wurde, nach der dementsprechend Verfahren wird.Die genannte Anordnung UBV enthält nichts derartiges und § 40 SGB I (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__40.html) steht wohl auch nicht entgegen.

Manhitou366
05.07.2007, 14:41
Zitat:http://www.elo-forum.org/bescheid-ueber-bewerbungskosten-t10195.html?
Zitat von burki http://www.elo-forum.org/images/buttons/viewpost.gif (http://www.elo-forum.org/showthread.php?p=93925#post93925)
Hi,

die 260 EUR/Jahr und 5 EUR / Bewerbung sind mir natürlich aus § 46 SGB III bekannt.
Aber: Dies war bei meinen letzten Bescheid nicht der Fall.
Auch bei dem jetzigen Antrag waren genau 7 (von 42) Bewerbungen postalisch und die anderen (natürlich komplett nachgewiesen und aufgrund eines "Erlasses für mich" immer schön zusätzlich per bcc an den Fallmanager weitergelitten) email-Bewerbungen.

Nochmals zum obigen in § 47 §3 Absatz 2 steht unter der Pauschalisierung von Bewerbngskosten "ist je Bewerbung ein Betrag von 5,- Euro zu erstatten. Dabei können nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die von der Antragstellerin/vom Antragsteller nachgewiesen werden".

Und gleich in § 4 (Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken) Absatz 1:
"Erstattet werden können auch Bewerbungskosten, die bei Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken anfallen. Die Regelungen des § 3 (den ich oben schon zitierte) sind entsprechend anzuwenden".

Und auch nochmals die Frage bzgl. Geldüberweisung und Widerspruch: Kann ein Widerspruch den zunächst bescheinigten Geldzufluss verhindern?

Gruss
burki

In welchem SGB ist der §4 mit den modernen Informations- und Kommunikationstechniken verankert???

Mein Fallmamager gewährt mir für 35 eingereichten Bewerbungen vom 29.01.07 - bis 11.05.07 einen Betrag von 10,10 €
(Begründung:1 schriftliche und 34 E-Mail Bewerbungen wobei Zitat: "....im Fall von E-Mail-Bewerbungen nach einer
Kostenprüfung und deren durchschnittlichen Kosten ausgegangen, wobei eine durchschnittliche Dauer von 15min/Bewerbung
bei Providerkosten von 0,01 €/min (~0,15 €/Bewerbung) als Ergebnis angesetzt werden."

Zitat:"... Allgemeine Kosten für Grundgebühren und Verbrauchskosten sind dabei in dem nach § 20 SGB II maßgeblichen
Regelsatz mit einem Ansatz von ca. 14 % für Energie- und Telekommunikationskosten bereits enthalten und hierüber zu leisten."

Wobei ich auch noch erwähnen darf,ich gehört habe,dass zu 99,9 % der gesamten Widersprüche im Landkreis Oberhavel
zugunsten des Landkreises geurteilt wurde,was,meiner Meinung nach einmalig in Deutschland ist und mir den Widerspruch mächtig zerfetzt.
Der Landkreis Oberhavel möchte anscheinend eine Vorreiterrolle in Deutschland spielen!
Naja,SPD regiert,was soll da auch rauskommen!!!???

Gruß Manhitou:wut:

StephanK
05.07.2007, 17:14
In welchem SGB ist der §4 mit den modernen Informations- und Kommunikationstechniken verankert???In § 4 der Anordnung zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung nach § 45 SGB III, die Du auf der website der Arbeitsagentur (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-45f-Leistungen-an-Arbeitnehmer-zur-UBV.pdf) findest. Genau genommen wirst Du gerade nichts finden, d.h. das für Dich interessante ist, dass bei der Pauschalierung von Bewerbungskosten eben kein Unterschied gemacht zwischen herkömmlichen Briefversand und Bewerbungen per e-mail.

Manhitou366
07.07.2007, 10:29
In § 4 der Anordnung zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung nach § 45 SGB III, die Du auf der website der Arbeitsagentur (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-45f-Leistungen-an-Arbeitnehmer-zur-UBV.pdf) findest. Genau genommen wirst Du gerade nichts finden, d.h. das für Dich interessante ist, dass bei der Pauschalierung von Bewerbungskosten eben kein Unterschied gemacht zwischen herkömmlichen Briefversand und Bewerbungen per e-mail.

Gefunden hab ich was aber was bedeutet das konkret. Ist die Erstattung nun Ermessenssache oder geltendes Recht. Habe gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt aber wie stehen meine Chancen? Werde mich dann schonmal mit dem Sozialgericht vertraut machen dürfen,oder wie!?

StephanK
07.07.2007, 11:02
Du hast das Problem in einem Optionslandkreis zu wohnen, der das SGB II in eigener Verantwortung durchführt. Deswegen gelten die internen Dienstanweisungen der BA dort nicht, sondern nur das Gesetz - und das ist arg allgemein formuliert.

"Ermessenssache oder geltendes Recht" ist kein Widerspruch. Das Gesetz räumt den Behörden Ermessen ein. Soweit die Bundesagentur das Ermessen ausübt, wird das Ermessen durch eine Dienstvorschrift gelenkt - aber nicht in Deinem Optionslandkreis (es sei denn, es gibt interne Vorschriften des Landkreises, die ich freilich nicht kenne). Deswegen denke ich, dass die Erfolgsaussichten Deines Widerspruches leider recht gering sind, denn völlig unsachlich kann ich die Argumentation nicht finden, dass e-mail-Bewerbungen wesentlich kostengünstiger sind als solche per Brief.

jimmygjan
07.07.2007, 13:08
Hallo zusammen,
hallo Stephank,

es komt nicht darauf an, ob e-mail Bewerbungen kostengünstiger sind. Wie ich schon in einem anderen Thread geschrieben habe, es ist eine "Pauschale" die erstattet wird. Diese Pauschale beträgt 5,--€ nicht mehr, aber auch nicht weniger !

Meines Erachtens ist auch Optionsgemeinde, nzw. ein Optionslandkreis an diese Vorschrift gebunden. Das gebietet schon der sogenannte Gleichheitsgrundsatz. Ich kann nur Raten diese Gemeinde vor den Kadi (Sozialgericht) zu ziehen. Im übrigen bin ich mir nicht sicher, ob das nicht schon höchsterichterlich entschieden wurde. Wenn nicht, dann wird es aber höchste Zeit.

Es grüßt Euch

Jimmy

StephanK
08.07.2007, 10:58
Ich kenne leider keine Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema, nicht mal erstinstanzliche. Ich fürchte, die jeweiligen Einzelbeträge sind oft zu klein um jemanden zu motivieren, diese Sache auszuprozessieren.