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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kinderzuschlag, 2 Wohnsitze abgelehnter Bescheid- okay so?


mine_mau
07.02.2010, 17:11
Hallo!
Ich habe im August einen Antrag auf KIZ gestellt, der im Januar abgelehnt wurde.
Unsere Situation:
Wir haben ein Kind (3 Jahre), sind nicht verheiratet,
er selbständig plus Anstellung im öffentl. Dienst,
ich nebenberufl. Anstellung im öffentl. Dienst (ca. €550 Bruttoeinkommen/Mon) und seit 1.12.09 teilarbeitslos (weil Beschäftigungsverhältnis ebenfalls in Teilzeit gekündigt wurde)
Er hat sich Ende 2005 ein zu renovierendes Haus gekauft (finanziert), worin wir bis vor 1 Jahr auch zusammenlebten, und wo er auch mit Wohnsitz gemeldet ist. In diesem Haus wird ein Teil seiner selbständigen Tätigkeit ausgeübt.
Aufgrund der nicht enden wollenden Renovierungsarbeiten in und an diesem Haus habe ich im April letzten Jahres meinen Wohnsitz (und somit auch den des Kindes) verändert und bin in das ca 30 km entfernte und leerstehende Haus meiner Mutter, die im Ausland lebt, eingezogen. Wo ich z.Zt. aufgrund der finanziellen Situation weder Miete noch Nebenkosten bezahlen KONNTE.
Aus dem gleichen Grund haben wir auch im August 09 entschieden bzw. entscheiden müssen, nur noch mit 1 Auto (meinem) auskommen zu müssen. Was sich nicht immer als gute Lösung erwiesen hat, aber das spielt ja hier jetzt erst mal keine Rolle.
Ende letzten Jahres habe ich einen Antrag auf ALG I gestellt. Wie viel gezahlt wird kann ich nicht genau sagen, weil ich die Berechnungen nicht verstehe und auf meinem Konto seither 3x versch hohe Beträge eingegangen, suma sumarum für Dez. und Jan rund € 500, wenn ich das richtig sehe...!!??!!
Wie hoch genau der Verdienst meines Freundes im öffentl Dienst ist weiß ich nicht, aber besonders hoch ist es nicht.
Wir kommen jedenfalls nur gerade eben so über die Runden, ohne große Ansprüche versteht sich bzw. renovierungstechnisch geht eigentlich ganz wenig voran (v.a. Geld- aber auch Zeitmangel).
Aus dem Ablehnungsbescheid geht jedenfalls hervor, dass der "Gesamtbedarf gedeckt sei" und weiterhin veranlagen sie uns als Bedarfsgemeinschaft, wobei ich glaube mich zu erinnern, dass die Bearbeiterin auf der Familienkasse, mit der ich persönlich den Antrag auf fragliche Stellen "durchgegangen" bin, meinte, dass man meine Situation als "alleinerziehend" behandele. Tatsächlich geht mein Freund ja wie gesagt einer Vollbeschäftigung im öffentl. Dienst nach plus Selbständigkeit. Das bedeutet, dass ich mich nahezu komplett um das Kind und alles was damit zusammen hängt, kümmere. In seiner Freizeit kommt er zu uns, schläft mal hier und mal da.
Kann hier jemand einen Tipp geben, was wir falsch machen oder anders machen sollten?
Vielen Dank vorab.
P.S. Ich habe das alleinige Sorgerecht

Marsleuchte
07.02.2010, 17:20
Hallo,

also um es kurz zu machen, das Sie Euch zusammenveranlagt ist richtig, weil sonst würdest Ihr nicht einmal in den KiZ rutschen.
Hätte Sie Dich alleine veranlagt, wäre der Schluss gewesen, das Du zusätzlich ALG II benantragen musst.

Du bist Dir sicher dass darin steht das Euer Bedarf gedeckt ist?

Du kannst den KiZ gerne selber mal nachrechnen und was die Bearbeitungszeit angeht, die hätte nicht länger als 3 Monate gehen dürfen!

Kinderzuschlag-Rechner (http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Kinderzuschlagrechner.php)

Bei dem Rechner steht genau was fehlt oder um wieviel der Überhang ist.

MfG
Marslicht

Maarc
07.02.2010, 17:32
Warum werden sie zusammen veranlagt, wenn sie nicht zusammen wohnen?

Eine Eheähnliche Gemeinschaft und die damit verbundene Verpflichtung füreinander einzustehen, kann es nur geben, wenn das Paar zusammenwohnt.

Oder sie geben freiwillig an, füreinander einzustehen, was aber reichlich unsinnig wäre.


Jedenfalls dürft ihr nicht so ohne weiteres zusammen veranlagt werden.

Strittig wäre meines Erachtens noch, wieviel Einkommen deines Freundes auf das Kind angerechnet werden kann.

Marsleuchte
07.02.2010, 17:51
@ Maarc, eine Frage Du weisst schon das es sich hier um den KiZ und nicht um das Kindergeld handelt?

Die Rechengrundlage für den KiZ ist das ALG II, kommt man da nicht raus und besteht da die Gefahr das man durch schwankende Einkommen in den Bezug von ALG II fallen würde, wird dieser abgelehnt mit dem Hinweis man sollte ALG II beantragen.

Also das heisst, je mehr Einkommen und die Gewissheit das man nicht in die Grundsicherung rutscht, umso sicherer ist es das man den KiZ bewillgt bekommt.

Warum werden sie zusammen veranlagt, wenn sie nicht zusammen wohnen?

Eine Eheähnliche Gemeinschaft und die damit verbundene Verpflichtung füreinander einzustehen, kann es nur geben, wenn das Paar zusammenwohnt.

Oder sie geben freiwillig an, füreinander einzustehen, was aber reichlich unsinnig wäre.


Es handelt sich hier bei um das Kindergeldgesetzt, allerdings auf der Rechengrundlage vom ALG II was letztendlich zu Folge hat, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat.



Strittig wäre meines Erachtens noch, wieviel Einkommen deines Freundes auf das Kind angerechnet werden kann.

Völlig uninteressant wo was angerechnet wird!

MfG
Marlicht