bossi
24.08.2005, 13:57
... nach SGBII §23 Absatz 3
Ich bin neu in eine teilmöbelierte Wohnung (inkl. Küche und Bett) eingezogen, beziehe Hartz4, und dachte mir ich bekomm wie es in dem Paragraphen steht z.B. ein Kühlschrank, ne Waschmaschine oder Geld für ein gebrauchten Tisch oder Kleiderschrank...
Also bin ich zum Amt gegangen und habe Angefragt, dort habe ich aber gesagt bekommen, dass ich nur ein Anrecht auf diese Dinge habe, wenn ich direkt von meinen Eltern in ein eigenen Haushalt ziehe. Da ich aber zuerst noch 3 Monate bei meinem Freund gelebt habe, habe ich nun kein Anrecht mehr auf diese Leistung, da ich schon selber in einem eigenständigen Haushalt gewohnt habe! Ich lebe jetzt im Minus habe daheim nur ein Bett, eine Küche und einen Stuhl und weiß nicht weiter...
Stimmt denn das wirklich was die mir auf dem Amt erzählt haben? Das ist ja wirklich nicht zu fassen, weil ich 3 Monate mit meinem Freund gelebt habe, habe ich nun kein Anrecht mehr auf die Leistungen, wie wenn ich direkt in eine eigene Wohnung gezogen wäre... Oder wollen die mich nur verarschen?
Kann mir vll. jemand Rat geben oder hat jemand den Gesetzesauszug wo das so erklärt ist...
ich weiß nicht weiter....
Vielen Dank!
MfG
bossi
Ich bin neu in eine teilmöbelierte Wohnung (inkl. Küche und Bett) eingezogen, beziehe Hartz4, und dachte mir ich bekomm wie es in dem Paragraphen steht z.B. ein Kühlschrank, ne Waschmaschine oder Geld für ein gebrauchten Tisch oder Kleiderschrank...
Also bin ich zum Amt gegangen und habe Angefragt, dort habe ich aber gesagt bekommen, dass ich nur ein Anrecht auf diese Dinge habe, wenn ich direkt von meinen Eltern in ein eigenen Haushalt ziehe. Da ich aber zuerst noch 3 Monate bei meinem Freund gelebt habe, habe ich nun kein Anrecht mehr auf diese Leistung, da ich schon selber in einem eigenständigen Haushalt gewohnt habe! Ich lebe jetzt im Minus habe daheim nur ein Bett, eine Küche und einen Stuhl und weiß nicht weiter...
Stimmt denn das wirklich was die mir auf dem Amt erzählt haben? Das ist ja wirklich nicht zu fassen, weil ich 3 Monate mit meinem Freund gelebt habe, habe ich nun kein Anrecht mehr auf die Leistungen, wie wenn ich direkt in eine eigene Wohnung gezogen wäre... Oder wollen die mich nur verarschen?
Kann mir vll. jemand Rat geben oder hat jemand den Gesetzesauszug wo das so erklärt ist...
ich weiß nicht weiter....
Vielen Dank!
MfG
bossi