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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsger.


bossi
24.08.2005, 13:57
... nach SGBII §23 Absatz 3

Ich bin neu in eine teilmöbelierte Wohnung (inkl. Küche und Bett) eingezogen, beziehe Hartz4, und dachte mir ich bekomm wie es in dem Paragraphen steht z.B. ein Kühlschrank, ne Waschmaschine oder Geld für ein gebrauchten Tisch oder Kleiderschrank...

Also bin ich zum Amt gegangen und habe Angefragt, dort habe ich aber gesagt bekommen, dass ich nur ein Anrecht auf diese Dinge habe, wenn ich direkt von meinen Eltern in ein eigenen Haushalt ziehe. Da ich aber zuerst noch 3 Monate bei meinem Freund gelebt habe, habe ich nun kein Anrecht mehr auf diese Leistung, da ich schon selber in einem eigenständigen Haushalt gewohnt habe! Ich lebe jetzt im Minus habe daheim nur ein Bett, eine Küche und einen Stuhl und weiß nicht weiter...

Stimmt denn das wirklich was die mir auf dem Amt erzählt haben? Das ist ja wirklich nicht zu fassen, weil ich 3 Monate mit meinem Freund gelebt habe, habe ich nun kein Anrecht mehr auf die Leistungen, wie wenn ich direkt in eine eigene Wohnung gezogen wäre... Oder wollen die mich nur verarschen?

Kann mir vll. jemand Rat geben oder hat jemand den Gesetzesauszug wo das so erklärt ist...

ich weiß nicht weiter....

Vielen Dank!


MfG
bossi

StephanK
24.08.2005, 14:15
:welcome: bossi
Vorneweg: Die Leistungen für die Erstaustattung sind kommunale Leistungen und werden deswegen von Ort zu Ort anders gehandhabt. In einem überregionalen Forum wie diesem ist es deswegen ziemlich schwierig, dazu was zu sagen.

Als Gegenargument hast Du eigentlich nur, dass es sich sehr wohl um eine Erstausstattung handelt, weil Du bisher nur übergangsweise bei einem Freund "Unterschlupf" gefunden, aber eben keinen eigenständigen Haushalt begründet hattest. So wie Du es schreibst, denke ich schon, dass Du bei Deinem Freund nicht mit komplettem Mobiliar eingezogen warst, sondern wohl nur zwei Koffern Klamotten und ein paar persönlichen Dingen. Vermutlich hast Du auch gar kein eigenes Mobiliar.
Ein Beleg dafür könnte z.B. auch sein, dass Du Dich nicht zur Adresse Deines Freundes umgemeldet hattest (was ich annehme), sondern noch bei der alten Adresse bei Deinen Eltern gemeldet warst.

Rede also noch mal mit dem Amt, und wenn die dabei bleiben, bleibt Dir leider nichts als der übliche Weg: Widerspruch und ggf. der Gang zum Sozialgericht.