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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : warten auf Bescheid


Holger67
08.02.2010, 20:48
wie lange muß ich auf meinen bescheid warten ??????
habe zum 01.12.2009 arbeitslosengeld 2 beantragt .......habe den antrag am 10.12.2009 abgegeben und habe immer noch nicht bescheid.
was kann ich nun tun .........muß ich weiter geduld bewaren ...........kann ich ich beschweren und wo.

bitte helft mir Danke

Maarc
08.02.2010, 20:55
Hallo!

So ein Antrag darf bis zu 6 Monate dauern.

Wenn dir das Geld ausgeht, dann kannst du bei der ARGE einen Antrag auf Vorschuss gem. §42 SGB I stellen. (Nimm nen aktuellen Kontoauszug mit)

Bleib hartnäckig und lass dich nicht verscheuchen, bestehe auf deinen Vorschuss.

Holger67
08.02.2010, 21:08
danke dir aber das habe ich schon versucht :?:? hatte aber leider keinen erfolg ............kann man denn nicht auch anders zu seinem recht kommen ...............für die zeit für die sie mir nichts gezahlt haben müße man eigendlich auch zinsen verlangen machten andere ja auch wenn sie ihr geld nicht bekommen.

Maarc
08.02.2010, 21:21
Da gibts keine Zinsen, schließlich gibts den Vorschuss.


Hartnäckig bleiben und das Büro nicht verlassen, bis du Geld hast. Dabei immer freundlich bleiben.

dragonflyer
08.02.2010, 21:46
Hallo,

es ist mal anzunehmen, dass Du keinerlei Rücklagen mehr hast, oder?

Nimm jemanden mit, der durchsetzungsfähig ist und mache Mittellosigkeit geltend. Es kommt auf diesen Begriff an: Hiermit mache ich Mittellosigkeit geltend, aktueller Kontoauszug von dem gleichen Tag wäre auch hilfreich.

Wie oben schon genannt wurde, hast Du Anspruch auf einen Vorschuss nach 4 Wochen schon, und die sind ja schon lange abgelaufen...


§ 42 Vorschüsse
(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grund nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung
beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
(2) Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. 2Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. § 50 Abs. 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A20-Intern/A201-Organisation/Publikation/pdf/Sozialgesetzbuch-Erstes-Buch-SGB-I.pdf

Druck Dir diesen §§ aus und nehme den mit, nur für den Fall, dass die wieder behaupten, dass kein Anspruch bestehen würde.
Solltest Du grundsätzlich Anspruch auf Hartz4 haben, besteht auch ein Anspruch auf diesen Vorschuss.

Und sollte alles nix bringen, auch den Vorgesetzen zu verlangen, dann bleibt nur noch der Gang zum Sozialgericht zur Beantragung einer Einstweiligen Anordnung. Aber auch diese können locker zwischen 2-4 Wochen dauern, je nach Gericht.

Holger67
09.02.2010, 20:01
danke danke erst mal :) morgen bin ich gleich früh auf dem Amt

heute mußte ich erst mal zum Ärztlichen Dienst in das 70 km entferne Arbeitsamt :? bin ja mal gespannt was da raus kommt.
Leider kannte der Arzt nicht mal meine Krankheit oder meinen Gen Defekt :wut: ( das kann man ja auch nicht verlangen denn es gibt bloß ganze 80 Menschen in Deuschland die diese Krankheit haben und es wird auch erst seid 2001 an der Krankheit Geforscht um in Erfahrung zu bringen wie sich diese Krankheit überaupt entwickelt )