Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Das BVerfG entscheidet am 09.02.2010 über die Regelsätze bei
Mutti mit 3 Kinder
09.02.2010, 10:50
So wie ich es mitbekommen habe ist eine Entscheidung zu gunsten der Alg2 Empfänger gefallen
Im Netzt hab ich noch nix gefunden
dann bin ich mal gespannt was nun kommt
Wie lange es dauert wenn was kommt
Wo se uns das hintenrum wieder wegnehmen wie beim Kindergeld
MFG
Mutti mit 3 Kinder
09.02.2010, 10:55
Doch was gefunden
Urteil in Karlsruhe
Hartz-IV-Regelungen sind verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die bisherigen Regelungen für die Hartz-IV-Sätze gekippt. Die Berechnung sei nicht transparent genug und verstoße gegen die Verfassung, so die Richter.
Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen.
Quelle : zum weiterlesen http://www.n24.de/news/newsitem_5830219.html
Marsleuchte
09.02.2010, 11:59
Na schauen wir was passiert, die Kassen vom Staat sind so schon leer und woher jetzt noch das Geld nehmen?:confused:
Was interessant wird, wird es nun rückwirkend gemacht ab 2005 als die Klage eingereicht wird oder nicht?
Sollte das der Fall sein, betrifft es ja nicht nur das ALG II, der KiZ wird auch mit einen Rückrechnung kommen usw usw.
MfG
Marslicht
Butterbrot
09.02.2010, 12:21
Ich habe heute morgen die Bild gelesen.Und auch dieses Thema war da drin.Ich frage mich aber ob das Geld für die Kinder,auch bei den Kindern ankommt.Ob es auch für die Kinder verwendet wird,und nicht für Alkohol und Zigaretten.Natürlich darf man nicht alle über einen Kamm scheren,aber wenn ich lese das manche mit Hartz 4 mehr haben,als ein Facharbeiter Arbeiten geht,dann finde ich läuft was falsch in diesem Land.:sdagegen: Hartz4 ist eine Grundsicherung und kein Einkommen.Ich finde es aber auch falsch,wenn Leute sagen Hartz4 müsse gekürzt werden.Ich sage die Löhne müssen erhöht werden.Arbeit muss sich wieder lohnen. Aber das ist nur meine persöhnliche meinung.
Marsleuchte
09.02.2010, 12:24
Was liest Du?
Hmmmm also darin kann man nur Bilder ansehen.
Klar sind die Löhne zu niedrig, wichtig ist ja das die Diäten regelmäßig angehoben werden.
Ich finde es super toll so wie es gelaufen ist, ich denke Du solltest Dir einmal die Mühe machen und einmal bei einem Sprechtag zum Kinderschutzbund kommen.
Deine Meinung wird sich ändern!
MfG
Marslicht
Mutti mit 3 Kinder
09.02.2010, 12:29
mhm
Also ich kann ja nur von mir selber sprechen
ich habe 3 Kinder..Gut, eine schon ausser Haus aber 2 sind noch da
Wenn Alg2 mit Kindern *nur* die hälfte vom Kindergeld abgezogen werden würde das würde schon ne Menge helfen und man müßte nicht neu berechnen und dann würde es auch stimmen das alle Kinder gleich sind
Dann könnte ich meinen Kindern auch mehr bieten
Und ich geh auch Arbeiten
ich bin froh das ich mal rauskomme,neue Leute kennen lerne
habe mir denn Job auch selber gesucht und nicht aufs Amt gewartet
Und gerade jetzt bei der Kälte ist es bestimmt nicht toll draußen zu Arbeiten
Aber ich mach es um ca.70-100 € mehr zu haben
Löhne raufsetzen und Kindergeld nicht mehr oder nur noch zur Hälfte anrechnen...dann paßt es..Finde ich !
Marsleuchte
09.02.2010, 12:47
Mama, ich verstehe Dich!
Das Grundproblem ist nicht dieses Urteil, das Grundproblem ist unsere Gesellschaft!
Sie misst als erstes an den schlechten Vorbildern ala Arno von Dübel, als das die mal ein Blick über den Tellerrand riskieren.
Wer noch nie einem Kind sagen musste, wir müssen warten bis es Geld gegeben hat und dann können wir einkaufen, der weiss nicht wie wichtig dieses Urteil gewesen ist.
Ich habe mich hier im Forum über diese Denkweisen so oft ausge:kotz: das ich es nicht in diesen Thead erneut einfließen lassen werde.
Fakt ist, dieses Urteil sagte einmal mehr aus, das Kinder aus ALG II Familien seit 2005 am Rand der Gesellschaft standen und ausgrenzt wurden, auch wenn es immer abgestritten wurde.
Gruß Marslicht
Das Grundproblem ist nicht dieses Urteil, das Grundproblem ist unsere Gesellschaft!
Sie misst als erstes an den schlechten Vorbildern ala Arno von Dübel, als das die mal ein Blick über den Tellerrand riskieren.
Diesen Herr von Dübel haben sie schon vor 2 Jahren im TV gezeigt, und nun wollen die ihm ans Leder, das ich nicht lache.
Der wird auch in 2 Jahren noch freundlich in die Kamera winken und sagen "Ich habe gar keine Lust zum arbeiten" !
Fakt ist, dieses Urteil sagte einmal mehr aus, das Kinder aus ALG II Familien seit 2005 am Rand der Gesellschaft standen und ausgrenzt wurden, auch wenn es immer abgestritten wurde.
Gruß Marslicht
Nicht nur die Kinder Marslicht, sondern die ganze Familie :?
Gruß
Joker
Marsleuchte
09.02.2010, 13:13
Nicht nur die Kinder Marslicht, sondern die ganze Familie :?
Gruß
Joker
Natürlich die auch, ist ja letztendlich logisch das ganze, geht es den Kindern besser, wird das Klima in den Familien entspannter.
Die andere Seite ist, das Herr Westerwelle wohl jetzt Druck machen kann soviel er will auf Frau Merkel, die Meinungsumfragen für Ihn werden so schnell nicht besser werden und Steuerreform wird es wohl die nächsten 100 Jahre keine geben!
Steuerreform wird es wohl die nächsten 100 Jahre keine geben!
Jo, auf die Nummer "In die eine Tasche stecken wir 5 Euro rein und holen aus der anderen 10 Euro raus" kann man auch getrost verzichten *lol*
Aber zurück zum Thema, dem Gesetzgeber wird sicherlich was einfallen um hier die Kosten nicht explodieren zu lassen, und das ist sicher.
Denn das Geld holen die sich woanders wieder, dann gibt es eben weniger Beihilfe für Arbeitslose, weniger Maßnahmen = weniger Geld, keine Bewerbungskostenerstattung = weniger Geld etc....
Also das Vermittlingsbuget wird drastisch eingestampft.
Und da gehe ich jede Wette ein !
Mutti mit 3 Kinder
09.02.2010, 13:40
das war ja auch mein erster Gedanke
WO sparen die das dann wieder ein?
Gut werden die regelsätze für Kinder um -sagen wir mal-10% raufgesetzt-dann wird 10%woanders gekürzt..
Die werden schon was finden
Nur ein Minibeispiel:Meine Kleine ist jetzt 7 geworden
Sie sammelt Fillypferde und liebt Barbiefilme..Wie jedes Mädchen wohl
Die Filme kauf ich wenn bei Ebay aber so ein Fillypferd kostet`*nur 2,49*und ich geh mit Schrecken in die Stadt wenn ich mal muß und hoffe das Sie mich nicht drauf anspricht das Sie gerne eins hätte oder mal zu Mac-Doof möchte
Klar machen wir das auch schon mal aber dann immer am Anfang des Monats.
Sie trägt Brille und ich muß nächsten Monat wieder ein neues Gestell mit Spezialgläser (Soll keine Bausteine tragen) haben..Das verbinden wir dann immer ,einmal im Jahr ist das und wenn Nachsorge ist dann auch noch mal (ohne neue Brille)
Da bin ich locker mal eben 80€ loß ..wenn nicht noch mehr wegen Brille und Mac-Doof..Diese zieht sich aber bis mitte des Jahres rein da man ja dieses Geld wieder auffangen muß..Einmal im Jahr braucht Sie ne neuen Brille Sie wächst ja schließlich
Oder jetzt wo wir so nen derben Winter haben
Da mußten Gummi und Winterstiefel noch mal gekauft werden sowie noch 2-3 dicke Pullover
Ich will mich ja gar nicht groß Beschweren
ich persönlich wäre zufrieden wenn man sagen würde:Kindergeld wird nicht angerechnet..bei allen die Onkel Harz bekommen und Kinder haben
Dann wäre alles viel Einfacher
Glaubt ihr wirklich, dass die Regelsätze erhöht werden?
Das BVErfG hat moniert, dass die Brechnung nicht transparent genug ist und es keine ausreichenden Beweise dafür gibt, dass sich die Regelsätze auf dem Existenzminimum befinden.
Ebenso gibts keine Beweise, dass der Regelsatz das Existenzminimum unterschreitet.
In Anbetracht der Tatsache, dass einmalige unabweisbare Bedarfe überarbeitet werden müssen, kann es gut sein, dass die Regelsätze anders berechnet werden, aber von der Höhe bleiben, wie sie sind und auch nur die Leistungen für einmalige Bedarfe verändert werden.
Lest euch auch das nochmal durch:
9. Die verfassungswidrigen Normen bleiben bis zu einer Neuregelung, die
der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiterhin
anwendbar. Wegen des gesetzgeberischen
Gestaltungsspielraums ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt,
aufgrund eigener Einschätzungen und Wertungen gestaltend selbst einen
bestimmten Leistungsbetrag festzusetzen. Da nicht festgestellt werden
kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge evident
unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungs
wegen verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen. Er muss vielmehr ein
Verfahren zur realitäts- und bedarfsgerechten Ermittlung der zur
Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen Leistungen
entsprechend den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Vorgaben
durchführen und dessen Ergebnis im Gesetz als Leistungsanspruch
verankern.
Im Übrigen bleiben die Regelsätze bis Ende des Jahres so und ein Überprüfungsantrag, der womöglich gestellt wurde bez. der Höhe der Sätze ist von der ARGE abzulehnen.
Ich bin es nicht
09.02.2010, 14:58
hallo zusammen ..
hier mal ein Link zur heutigen Entscheidung ..
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Marsleuchte
09.02.2010, 15:57
Glaubt ihr wirklich, dass die Regelsätze erhöht werden?
Das BVErfG hat moniert, dass die Brechnung nicht transparent genug ist und es keine ausreichenden Beweise dafür gibt, dass sich die Regelsätze auf dem Existenzminimum befinden.
Ebenso gibts keine Beweise, dass der Regelsatz das Existenzminimum unterschreitet.
.
Wieder nicht aufgepasst oder nur halb hingehört?
Das war auf die Regelsätze für Erwachsene bezogen mit der Anmerkung das hiervon kein Geld für Kino, Bad usw usw einberechnet wurde.
Im Übrigen bleiben die Regelsätze bis Ende des Jahres so und ein Überprüfungsantrag, der womöglich gestellt wurde bez. der Höhe der Sätze ist von der ARGE abzulehnen.
Das mit dem 31.12. ist klar das bis dahin die Frist geht, aber woher hast denn die andere Weißheit schon wieder das Überprüfungsanträge abgelehnt werden müssen?
Die Klage wurde 2005 eingereicht und nicht 2010!
Sollten Die es nicht sichtbar abändern, würde das ganze Ding von vorne losgehen und ich glaube kaum das der Gesetzgeber eine Rechtsbeugung im Sinn des Grundgesetz eigenhändig durchführt und
die Sache übergeht.
MfG
Marslicht
Das Gericht hat entschieden, dass die Regelsätze bis Ende 2010 unverändert bleiben. Damit ist geklärt, dass für die Vergangenheit keine Veränderung an den Regelsätzen durch das Gericht vorgenommen wurde.
Damit wäre ein Überprüfungsantrag bezüglich der Höhe der Regelsätze abzulehnen.
Es geht bei den Kindern darum, dass einfach ein prozentualer Anteil der Regelleistung als ihr Bedarf veranschlagt wurde.
Wenn schon allein die Ermittlungs des Regelsatzes falsch ist, ist auch ein prozentualer Anteil davon schlichtweg falsch.
6. Das Sozialgeld (http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/forum/lexikon/?do=showentry&item=Sozialgeld) für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von
207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von
der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet
ist.
Das hat zwangsläufig noch nichts mit der Höhe zu tun, sondern der Art der Ermittlung, wie bei Erwachsenen auch.
Der Gesetzgeber hat jegliche
Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im
Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen
Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung
auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 %
gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer
freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung.
Zur Höhe ist folgendes zu sagen:
Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher,
Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen
Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht
hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt
eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren
Kindern.
Dies ließe sich aber, wie das Gericht sagt, an anderer Stelle kompensieren. Hierzu erstmal vorgegriffen, dass §24a mit den 100€ methodisch nicht einfügt.
c) Die Regelung des § 24a SGB II, die eine einmalige Zahlung von 100
Euro vorsieht, fügt sich methodisch nicht in das Bedarfssystem des SGB
II ein. Zudem hat der Gesetzgeber den notwendigen Schulbedarf eines
Kindes bei Erlass des § 24a SGB II nicht empirisch ermittelt. Der Betrag
von 100 Euro pro Schuljahr wurde offensichtlich freihändig geschätzt.
So wie das Gericht sagt, bleibt offen, ob er Regelsatz erhöht wird oder nicht, auch für Kinder. Es hat eine empirische Ermittlung des Bedarfs zu erfolgen.
Grundsätzlich spricht sich das Gericht nicht dagegen aus, dass ein Bedarf durch den pauschalen Regelsatz gedeckt werden kann.
Die Gewährung einer Regelleistung als Festbetrag ist grundsätzlich
zulässig. Wenn das Statistikmodell entsprechend den
verfassungsrechtlichen Vorgaben angewandt und der Pauschalbetrag
insbesondere so bestimmt worden ist, dass ein Ausgleich zwischen
verschiedenen Bedarfspositionen möglich ist, kann der Hilfebedürftige in
der Regel sein individuelles Verbrauchsverhalten so gestalten, dass er
mit dem Festbetrag auskommt; vor allem hat er bei besonderem Bedarf
zuerst auf das Ansparpotential zurückzugreifen, das in der Regelleistung
enthalten ist.
Jedoch muss ein im Einzelfall auftretender unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Existenzminimuns gedeckt werden.
Da ein pauschaler Regelleistungsbetrag jedoch nach seiner Konzeption nur
den durchschnittlichen Bedarf decken kann, wird ein in Sonderfällen
auftretender Bedarf von der Statistik nicht aussagekräftig ausgewiesen.
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG gebietet
allerdings, auch diesen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen,
besonderen Bedarf zu decken, wenn es im Einzelfall für ein
menschenwürdiges Existenzminimum erforderlich ist.
Das Gericht sagt aber nicht, dass dies durch die Regelleistung erfolgen muss. Daher bleibt offen, ob der Bedarf durch einmalige Leistungen gedeckt wird.
Dieser ist im SGB II
bisher nicht ausnahmslos erfasst.
Der Gesetzgeber hat wegen dieser Lücke
in der Deckung des lebensnotwendigen Existenzminimums eine
Härtefallregelung in Form eines Anspruchs auf Hilfeleistungen zur
Deckung dieses besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II
Leistungsberechtigten vorzugeben. Dieser Anspruch entsteht allerdings
erst, wenn der Bedarf so erheblich ist, dass die Gesamtsumme der dem
Hilfebedürftigen gewährten Leistungen - einschließlich der Leistungen
Dritter und unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten des
Hilfebedürftigen - das menschenwürdige Existenzminimum nicht mehr
gewährleistet. Er dürfte angesichts seiner engen und strikten
Tatbestandsvoraussetzungen nur in seltenen Fällen in Betracht kommen.
Das Gericht grenzt die einmaligen Bedarfe, die zusätzlich entstehen, natürlich stark ein, da es hier nicht darum geht einzelne Bedarfe aufzutun, sondern an dem Gesamtkonzept zu arbeiten, da eine pauschalisierte Regelleistung grundsätzlich nicht als rechtswidrig erachtet wurde.
--Gedankensprung--
Das ganze kann man nun falsch verstehen, in dem man denkt, dass schulische Bedarfe nicht zum eigentlichen Bedarf gehören. Wenn jedoch der Bedarf nicht durch die Regelleistung gedeckt ist, sondern durch einen Paragrafen, der noch eingefügt wird (analog dem §24a), der dann den Bedar für schulische Materialien in vollem notwendigen Umfang beinhaltet, führt das also nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Regelsatzes, sondern kann durch anderweitige Leistung gedeckt werden.
Es Obliegt nun dem Gesetzgeber dies angemessen zu regeln.
Unterm Strich vermute ich, dass Kinder davon profitieren, wenn eine empirische Ermittlung des Bedarfs von Kindern erfolgt ist.
Wieder nicht aufgepasst oder nur halb hingehört?
Ich bin mir sicher, dass du zu dem selbigen Ergebnis gekommen wärst, wenn du dir den Text ganz durchgelesen hättest. :engel:
Das war auf die Regelsätze für Erachsene bezogen mit der Anmerkung das hiervon kein Geld für Kino, Bad usw usw einberechnet wurde.
Es wurden Abschläge gemacht. Diese wurden auch bei den Erwachsenen gemacht, deswegen kann speziell für die Kinder nicht unbedingt gesagt werden, dass ihnen ein höherer Bedarf zugesprochen wird.
Es muss im Endeffekt neu berechnet werden und erläutert werden, warum welche Abschläge vorgenommen wurden.
Lässt sich dies natürlich nicht begründen (Vermutlich bei Bildungsausgaben bei Kindern), muss es angepasst werden.
Das Gericht hat aber keine Prüfung der Höhe vorgenommen und kann deswegen die Aussage nicht treffen, dass die Leistung zu gering ist.
In dem Sinne, Shalom
Und Marslicht: Nicht aufregen :engel:
Hier noch die Meldung der BA dazu:
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regelleistungen (http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/forum/lexikon/?do=showentry&item=Regelleistungen) in der Grundsicherung (http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/forum/lexikon/?do=showentry&item=Grundsicherung) hat keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.
Es wird auch keine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen (http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/forum/lexikon/?do=showentry&item=Regelleistungen) geben. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt, werden die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst. Eine neue Antragstellung (http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/forum/lexikon/?do=showentry&item=Antragstellung) ist nicht erforderlich.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes räumt ein, dass in besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Beratungsstellen haben daher bereits aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Grundsicherungsstellen einzureichen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist darauf hin, dass es sich nur um seltene Einzelfälle handeln wird, die als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden können.
Das Bundessozialgericht (http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/forum/lexikon/?do=showentry&item=Bundessozialgericht) sieht zum Beispiel eine außergewöhnliche Belastung, wenn einem geschiedenen Elternteil Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit seinen Kindern entstehen. Einmalige Aufwendungen (Anschaffungen, Reparaturen) sind davon nicht betroffen. Dafür gibt es bereits entsprechende Regelungen.
„Wir werden uns nun zeitnah mit dem Arbeitsministerium verständigen, in welchen Fällen wir besondere Bedarfe gewähren können. Ich möchte aber nochmals betonen, dass dies nach Meinung des obersten Gerichts nur seltene Ausnahmen und nicht die Regel sein werden. Wir werden aktiv vor Ort zu den möglichen Zusatzleistungen informieren“, so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied bei der Bundesagentur für Arbeit.
Marsleuchte
09.02.2010, 17:38
Das Gericht hat entschieden, dass die Regelsätze bis Ende 2010 unverändert bleiben. Damit ist geklärt, dass für die Vergangenheit keine Veränderung an den Regelsätzen durch das Gericht vorgenommen wurde.
Damit wäre ein Überprüfungsantrag bezüglich der Höhe der Regelsätze abzulehnen.
Sollte das so eintreffen, was ich weniger glaube, wird die nächste Klageflut anrollen!
Warum?
1. Sollte das der Fall sein, wäre die ganze Rechtsprechung für die katz gewesen.
Sämtliche eingereichten Klagen die auf abgelehnte Überprüfungsanträge erfolgten wären hinfällig.
Das wäre dem Betroffenen bei Klagefristen von bis zu 3 Jahren gegenüber unfair.
Es würde keiner mehr Rückwirkend Geld bekommen weil es ja egal wäre ob man Klagt oder nicht!
2. Stimmt mit dem Urteil der Bezug zum KiZ nicht mehr.
Durch eine Rückrechnung, würden gezahlte KiZ Beiträge wieder in die Kassen fließen.
@ Maarc, das KiZ nicht Dein Lieblingsthema ist, haben wir erst vor ein paar Tagen gesehen.:engel:
Ich könnte hier immer mehr aufführen warum Sie jetzt nicht schon im Vorfeld mit einer Rechtsbeugung des Grundgesetzes beginnen können und das Urteil ist nicht einmal 12 Stunden alt und da kommen die verschiedensten Auslegungsvariationen zu Tage.
Desweiteren wäre es nett wenn Du einen Direktlink zu den Quellen in Zukunft mit einfügen könntest, das man einfach der Sache selber nachgehen kann.
Mal im Ernst, Du glaubst doch nicht im Ernst das die 2 Familien hier gekämpft haben und am Ende leer auszugehen weil sie vielleicht aus dem ALG II Bezug gefallen sind?
Die BA kann es im derzeitigen Augenblick zwar so schreiben, was aber letztendlich der Gesetzgeber jetzt macht steht auf einen anderen Blatt.
Oder ist die BA jetzt schon der Gesetzgeber?
MfG
Marslicht
1. Sollte das der Fall sein, wäre die ganze Rechtsprechung für die katz gewesen.
Sämtliche eingereichten Klagen die auf abgelehnte Überprüfungsanträge erfolgten wären hinfällig.
Das wäre dem Betroffenen bei Klagefristen von bis zu 3 Jahren gegenüber unfair.
Es würde keiner mehr Rückwirkend Geld bekommen weil es ja egal wäre ob man Klagt oder nicht!
Es ist aber leider so. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist eindeutig. Es ist verfassungswidrig, wie es ist, aber es bleibt bis Ende 2010 bestehen.
2. Stimmt mit dem Urteil der Bezug zum KiZ nicht mehr.
Durch eine Rückrechnung, würden gezahlte KiZ Beiträge wieder in die Kassen fließen.Wäre gegeben, wenn Nr. 1 positiv verlaufen würde. Jedenfalls für Personengruppen, die davon betroffen sind.
Ich wüsst aber grad nicht, wo steht, dass KiZ nicht mein Lieblingsthema ist. ;)
Die Regelungen bezüglich KiZ sind recht einfach gestrickt.
Desweiteren wäre es nett wenn Du einen Direktlink zu den Quellen in Zukunft mit einfügen könntest, das man einfach der Sache selber nachgehen kann.Hab leider kein Quelllink gefunden.
Die BA kann es im derzeitigen Augenblick zwar so schreiben, was aber letztendlich der Gesetzgeber jetzt macht steht auf einen anderen Blatt.
Oder ist die BA jetzt schon der Gesetzgeber?Da hast du Recht. Das wurde auch nie anders behauptet. Zumindest nicht von mir.
Marsleuchte
09.02.2010, 18:07
Ich wüsst aber grad nicht, wo steht, dass KiZ nicht mein Lieblingsthema ist. ;)
Die Regelungen bezüglich KiZ sind recht einfach gestrickt.
Wir hatten doch erst vor kurzen ein KiZ Thema, dem Du nach meiner ausführlichen Antwort fern geblieben bist.:sensationell:
Ich merk wie einfach die für Dich verstrickt sind, deswegen umgehst Du diese Beiträge um nicht zu antworten.
Hab leider kein Quelllink gefunden.
Ich habe Ihn schon gefunden!
Im Normalfall schreibt das BVerfG Regelungen für die Zukunft vor. Dass heißt, es gibt dem Gesetzgeber auf, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach den vom Gericht bestimmten Maßgaben eine Entscheidung zu treffen. Im vorliegenden Verfahren, hat das Hessische LSG den Fall einer Familie (Erwachsene und Kinder) aus dem Jahr 2005 dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt. Das BVerfG kann nun bestimmen, ob es die Regelleistungen ganz oder teilweise für die Vergangenheit verfassungswidrig erklärt, nur mit Wirkung für die Zukunft oder auch gar nicht. Nur wenn es eine rückwirkende Feststellung der Verfassungswidrigkeit gäbe, könnte ein Überprüfungsantrag zugunsten der Betroffenen wirken
Hat es nun das BVerfG oder hat es nicht?
Ich denke hier hat man den LSG´s bewusst ein Hintertürchen offen gelassen weil es keine klare Aussage getroffen hat.
Mal im Ernst, meinst Du wirklich die Leute Klagen, gewinnen, warten fast 5 Jahre und gehen dann leer aus?
Abwarten was kommt und bevor ich es vergess, das mit dem KiZ müssen und wollten Sie ja auch noch ändern.
MfG
Marslicht
Wir hatten doch erst vor kurzen ein KiZ Thema, dem Du nach meiner ausführlichen Antwort fern geblieben bist.
Noboby´s perfect. Auch ich sehe nicht alles oder weiß nicht alles.
Muss ich mal gucken, wo der Beitrag ist.
Soooo, jetzt hat sich ja schon der erste Politiker zu dem Urteil geäussert.
Herr Kauder sagte
... es könne auch zu einer Kürzung kommen:wut:
Kein Kommentar
Marsleuchte
09.02.2010, 18:48
Hier noch die Meldung der BA dazu:
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung hat keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.
Es wird auch keine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen geben. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt, werden die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst. Eine neue Antragstellung ist nicht erforderlich.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes räumt ein, dass in besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Beratungsstellen haben daher bereits aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Grundsicherungsstellen einzureichen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist darauf hin, dass es sich nur um seltene Einzelfälle handeln wird, die als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden können.
Das Bundessozialgericht sieht zum Beispiel eine außergewöhnliche Belastung, wenn einem geschiedenen Elternteil Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit seinen Kindern entstehen. Einmalige Aufwendungen (Anschaffungen, Reparaturen) sind davon nicht betroffen. Dafür gibt es bereits entsprechende Regelungen.
„Wir werden uns nun zeitnah mit dem Arbeitsministerium verständigen, in welchen Fällen wir besondere Bedarfe gewähren können. Ich möchte aber nochmals betonen, dass dies nach Meinung des obersten Gerichts nur seltene Ausnahmen und nicht die Regel sein werden. Wir werden aktiv vor Ort zu den möglichen Zusatzleistungen informieren“, so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied bei der Bundesagentur für Arbeit.
Noch einmal zu der Erklärung der BA (http://www.arbeitsagentur.de/nn_27042/zentraler-Content/Pressemeldungen/2010/Presse-10-008.html), ich gehe davon aus das Du @ Maarc auch gewusst hast das diese Pressemitteilung schon lange vor dem Urteil in der Schublade der BA gelegen hatte und das die BA bereits im Dezember die ersten Ablehnungsbescheide für diese Überprüfungsanträge verschickt hatte?!
Wie kann ich denn eine Ablehnung für was verschicken wo es noch kein Urteil gibt? :sensationell:
Mal zum nachdenken für Dich lieber Maarc, darfst gerne in Dein Forum übernehmen, wobei es mich wundert das Du hier so aktiv bist.:engel:
MfG
Marslicht
Marsleuchte
09.02.2010, 18:52
Soooo, jetzt hat sich ja schon der erste Politiker zu dem Urteil geäussert.
Herr Kauder sagte
:wut:
... es könne auch zu einer Kürzung kommen
Kein Kommentar
Ohne worte und das schreckliche ist, der kommt aus der Stadt hier wo ich her komme und seine Frau ist eine Top Herzspezialistin!
Aber der muss ja so reden, weill wir sonst Neuwahlen bekommen, weil der Herr Westerwelle nicht seine Steuerreform bekommt. :engel:
Noch einmal zu der Erklärung der BA (http://www.arbeitsagentur.de/nn_27042/zentraler-Content/Pressemeldungen/2010/Presse-10-008.html), ich gehe davon aus das Du @ Maarc auch gewusst hast das diese Pressemitteilung schon lange vor dem Urteil in der Schublade der BA gelegen hatte
Woher soll ich wissen, was wo bei der BA in einer Schublade liegt?
nd das die BA bereits im Dezember die ersten Ablehnungsbescheide für diese Überprüfungsanträge verschickt hatte?!
Das ist üblich, weil die keine Ahnung haben.
Marsleuchte
09.02.2010, 19:26
Das ist üblich, weil die keine Ahnung haben.
Komisch, vorhin hast Du hier Panik verbreitet das so oder so keiner was bekommt usw usw.
Und nun haben die keine Ahnung, das war doch Dein Zitat was Du hier eingefügt hast?! :confused:
Ich hätte das ganze noch mehr auseinander genommen, weil es unlogisch ist.
Aber ich belass es so wie es ist, denn es zeigt einmal mehr wie schnell mal Menschen verdummen will nur um die leeren Kasse zu schonen. :sensationell:
MfG
Marslicht
Zur Ergänzung:
Keine Ahnung haben die in dem Sinne, weil der Überprüfungsantrag abgelehnt wurde, ohne zu warten bis das Urteil verkündet wurde.
Anzunehmen war zwar, dass das BVerfG keine Höhe für das ALG2 festlegt, aber wissen konnte das im Voraus niemand.
Naürlich hast du Recht, dass es ohne die o.g. Ergänzung unlogisch ist.
PS: Das trifft natürlich nicht auf alle Mitarbeiter der ARGE zu.
Marsleuchte
09.02.2010, 20:28
PS: Das trifft natürlich nicht auf alle Mitarbeiter der ARGE zu.
Würde ich auch nie behaupten denn wir sind hier froh im Forum das SB´s hier mit Rat und Tat zur Seite stehen!
Bist Du ein Mitarbeiter der den das SGB II umsetzt?
Wobei jetzt im RTL Videotext auf Seite 432 steht, das es ab Juli eine Anhebung von 60 % auf 70% bei den Jugendlichen von 7 - 13 Jahren geben wird um 35 Euro.
Mal im Ernst, sollte dieses Gerücht so eintreffen und schon die Entgültige Änderung sein, wird wohl bei der Sache noch lange kein Ende in Sicht sein.
Vorteil hätten die, wo über den KiZ aus den ALG II Bezug fallen, weil es nur so eine niedrige Anpassung ist.
Würde diese höher ausfallen, würde es wieder Ablehnungsbescheide für den KiZ hageln mit der Begründung " Der Bedarf ist nur mit erhalten von ALG II gedeckt. Bitte beantragen die ALG II.!"
Das heisst, Du musst von 346 Euro Dein Kind ernähren, einkleiden, vielleicht noch ein Schwimmkurs, Kino und auch Geschenke zu den üblichen Anlässen bestreiten?!:patsch:
Mittagessen in der Schule kostet bei uns hier 3 Euro am Tag in einer Ganztagesschule, also würden die 346 Euro wieder ein Tropfen auf dem heissen Stein sein.
Interessanter wäre eine Variante bei der das Kindergeld nur zur Hälfte als Einkommen angerechnet würde, bleibt unter dem Strich mehr über. :2dafuer:
Mal abwarten was da jetzt passiert, ich denke da wird in den nächsten Wochen eine sichere Auskunft erfolgen.
MfG
Marslicht
Lehrmittelfreiheit (Bücher, Hefte), eventuell freies Mittagessen und eine Busfahrkarte / Zugfahrkarte für Kinder, die zu einer weit entfernten Schule müssen.
Für alle, die auf ALG2-Niveau leben (also auch KiZ-Bezieher) und eventuell für Menschen dir knapp drüber liegen.
Dann würde das Geld auch da ankommen, wo es benötigt wird.
Je mehr die Eltern verdienen, desto höher die Zuzahlung zum Essen / zur Busfahrkarte.
Das wäre eine Lastenverteilung, abhängig vom Einkommen und da kann sich eigentlich keiner Großartig beschweren. Natürlich gibts da immer ein paar, die rummeckern, dass der Nachbar weniger fürs Mittagessen der Kinder zahlen muss, aber das ist ist verschmerzbar.
Die genauen Modalitäten müsste man natürlich ausklügeln, aber die Idee an sich ist ganz nett.
Seebarsch
10.02.2010, 18:46
Hallo zusammen.
mal gut dass ich mich vorher nicht in den "Überprüfungsantragunfug" eingeschaltet habe.
Die Rechtsgrundlage der BA zur Ablehnung der Überprüfungsanträge war der § 330 Absatz 1 SGB III! (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__330.html)
Überprüfungsanträge können zusätzlich nur dann gestellt werden, wenn neue Tatsachen die den Einzelfall betreffen vorgebracht werden. Da aber die Bescheide bereits unanfechtbar waren, konnte man sich das Papier für Überprüfungsanträge sparen!
809)
Im Übrigen halte ich das Urteil für verheerend und sogar gefährlich.
Verfassungswidrig sind lediglich zwei Punkte:
a) Die nicht Nachvollziehbarkeit der Ermittlung der Regelsätze,
b) Das Fehlen von Regelungen eines darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf.
Zu dem "Zusätzlichen Bedarf sind allerdings auch im Urteil hinten die "Trauben" ganz hoch gehängt.
Es ist weder die Höhe der Regelsätze, noch die Zahlung des Bedarfs mit Regelsätzen als verfassungswidrig festgestellt worden.
Nach dem ersten Leitsatz des Urteils muss die Voraussetzung geschaffen werden, dem einzelnen Mensch seine physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu schaffen.
Was das bedeutet, ist dem Gesetzgeber und der Gesellschaft überlassen.
Im Gegenzug kann das aber auch bedeuten, dass
a) die Freibeträge zur Anrechnung von Einkommen wegfallen oder gesenkt werden,
b) das keine oder niedrigere Freibeträge für Vermögen gewährt werden,
c) das der befristete Zuschlag nach dem Alg 1 Bezug wegfällt,
d) das die Rentenversicherung wegfällt,
e) das die Krankenversicherung entfällt und wie zu Zeiten des BSHG eine Einzelfallabrechnung vorgenommen wird.
Mal nachdenken und das Urteil ganz lesen!
:confused:
Marsleuchte
10.02.2010, 19:00
Überprüfungsanträge können zusätzlich nur dann gestellt werden, wenn neue Tatsachen die den Einzelfall betreffen vorgebracht werden. Da aber die Bescheide bereits unanfechtbar waren, konnte man sich das Papier für Überprüfungsanträge sparen!
:
@ Seebarsch, stellt sich trotzdem die Frage, warum wurden aufgrund dieser Überprüfungsanträge Schreiben verschickt in dem dieser bestätigt wurde und die Aussetzung bis zum Urteil auch angekommen wurde von den ALG II Trägern?
Weiterhin stand in diesen Schreiben, das man sich nicht melden muß und je nach Urteilsausgang sich die ALG II Träger mit den Betroffenen in Verbindung setzen werden?
Du weisst schon um welchen Überprüfungsantrag es sich dabei handelte?
1. Überprüfungsantrag
nach § 44 SGB X Ihrer Bescheide von xxxxx (alle Bescheide)
sowie dem Bescheid über Fortzahlung ab Januar 2009
2. Auskunft und Beratung
nach §§ 14, 15, 16 Satz 3, 17 SGB I i.V.m. §§ 20, 33, 35, 44 SGB X;
Hinweis auf Art. 34 GG; § 839 BGB
3. Aussetzung des Verfahrens gem. § 114 SGG
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
hiermit stelle ich Antrag gem. § 44 SGB X gegen die Bescheide von xxxxx
Gleichzeitig bitte ich um Aussetzung des Verfahrens gem. § 114 SGG.
Begründung
mit seiner Entscheidung vom 29.10.2008, Az.: L 6 AS 336/07 hat das hessische Landessozialgericht die Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen nach dem SGB II angezweifelt und in mündlicher Verhandlung beschlossen, dass das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird. Die Regelsätze seien weder mit der Menschenwürde, noch mit dem Gleichheitsgebot und dem sozialen Rechtsstaat vereinbar und decken laut dem Beschluss des LSG nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen gegen das Grundgesetz.
Auch beim Bundesverfassungsgericht ist derzeit ein Beschwerdeverfahren anhängig, das ebenfalls die Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen und dem Zustandekommen anzweifelt. Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1523/08 vom 30.07.2008 wurde einer Beschwerdeführerin aus dem Neckar-Kreis Prozesskostenhilfe für ihre eingegangene Verfassungsbeschwerde gewährt. Gleichzeitig hat der Präsident des Bundesverfassungsgericht dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat, allen Landesregierungen, der Bundesagentur für Arbeit als Beteiligter des Ausgangsverfahrens die Verfassungsbeschwerde zugeleitet und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.11.2008 gegeben. Ferner wurden dem Statistischen Bundesamt, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Sozialverband VdK Deutschland e. V., der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dem Deutschen Caritasverband e. V., dem Diakonie Bundesverband, dem Deutschen Sozialrechtsverband e.V., dem Deutschen Sozialgerichtstag e.V., dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. als sachkundige Dritte, die Gelegenheit zur Stellungnahme gem. § 27a BVerfGG bis zum 30. 11. 2008 gegeben.
Aus diesem Grunde stelle ich einen Antrag auf Rücknahme der nicht rechtsbegünstigenden Bescheide ab xxxxxx bis xxxxxxxx und ab Januar 2009.
Sofern bei Antragstellung ein Neuantrag oder ein neuer Fortzahlungsantrag vorliegt (muss noch in der Widerspruchfrist liegen) Gleichzeitig lege ich Widerspruch gegen den aktuellen Bescheid vom Januar 2009 ein.
Ich bitte um Aussetzung des Verfahrens gem. § 114 SGG bis Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht getroffen sind. Sollte das Bundesverfassungsgericht ebenfalls das Zustandekommen und die Höhe der Regelleistungen anzweifeln, sind mir für die Vergangenheit und Zukunft die entsprechenden Leistungen zu gewähren. Mit meinem heutigen Antrag komme ich einer eventuell angestrebten Regelung des § 40 SGB II i.V.m. § 330 SGB III zuvor.
Sollten Sie meinen Antrag nicht entsprechen, bitte ich um ausführliche Begründung unter Berücksichtung aller relevanten Vorschriften des Sozialgesetzbuches.
Hierauf besteht Anspruch. So entspricht die Begründungspflicht bei belastenden Verwaltungsakten den rechtsstaatlichen Grundsatz, wonach der Bürger Anspruch auf Kenntnis der Gründe hat, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann (BVerfGE 6, 44; 40, 286; 49, 66; BSG, Urteil vom 10.06.1980 - 4 RJ 103/79).
Entsprechend den Anforderungen gemäß §§ 33, 35 Abs. 1 SGB X sind in der Begründung die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugeben, die die Behörde zur Entscheidung bewogen haben. Die Behörde ist ebenfalls verpflichtet, bei Ermessungsentscheidungen die Gesichtspunkte der pflichtgemäßen Ermessungsausübung darzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Genauere Erklärungen gibt es hier (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2010/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern_Update.aspx) entlang.
Hallo zusammen.
mal gut dass ich mich vorher nicht in den "Überprüfungsantragunfug" eingeschaltet habe.
Die Rechtsgrundlage der BA zur Ablehnung der Überprüfungsanträge war der § 330 Absatz 1 SGB III! (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__330.html)
Überprüfungsanträge können zusätzlich nur dann gestellt werden, wenn neue Tatsachen die den Einzelfall betreffen vorgebracht werden. Da aber die Bescheide bereits unanfechtbar waren, konnte man sich das Papier für Überprüfungsanträge sparen!
Das würde letztendlich bedeuten, das jeder abgelehnte Überprüfungsantrag richtig ist und das die Leute wo eine Klage eingereicht habe und mehrere Jahre warten mussten leer ausgehen?
Sollte das der Fall sein, dann wären zig tausend Klagen falsch gewesen!
MfG
Marslicht
Seebarsch
10.02.2010, 19:21
Meine Vermutung:
a) weil sie den § 40 SGB II i.V.m. § 330 SGB III nicht kannten,
b) sich nicht an Weisungen der BA gebunden fühlen,
c) ganz einfach unbedarft sind!
:confused:
Marsleuchte
10.02.2010, 19:35
Hmm und das passiert in Bayern genauso wie in Ba-Wü oder Sachsen-Anhalt? :confused:
Gruß und schönen Abend
Marslicht
Es ist weder die Höhe der Regelsätze, noch die Zahlung des Bedarfs mit Regelsätzen als verfassungswidrig festgestellt worden.
Richtig! Hier das Ganze:
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html
Marsleuchte
10.02.2010, 19:48
Einfach mal abwarten was passiert, die Sozialverbände fordern ca. 100 Euro mehr und eine Erhöhung bei den Kindern, aber woher mal kurz 12 Milliarden nehmen?
Es wird wohl noch mehr Änderungen geben auch beim KiZ war die Überlegung das man den so gestalten will, dass der Betroffene selber wählen kann zwischen ALG II und KiZ.
MfG
Marslicht
Nur 12 Milliarden?
Lass uns das Saarland verscherbeln und ein paar östliche Teile von M-V.
Was für uns Ballast, könnte jemand anders gut gebrauchen.
:evil:
Marsleuchte
10.02.2010, 20:05
Da stand immer was von 12, aber wir machen das einfacher, wir holzen den Thüringer Wald ab und verticken den Rennsteig nach China, da können die Ihrer Mauer ein Weg anbauen. :engel:
Thüinger Wald und Rennsteig generieren Steuereinnahmen. Davon würde ich abraten.
:sdagegen:
Marsleuchte
10.02.2010, 20:09
Ok ok verticken wir Berlin und Bonn und machen Leipzig zur Haupstadt und die wird dann von einem Bayer regiert!
Solltest mal hören, Sachse und Bayer! :sensationell:
Bleibt nur noch die Frage, wer das kauft!
Marsleuchte
10.02.2010, 20:15
Kannst ja mal einen Thread erstellen und anfragen oder es ins Ebay reinsetzen, dann entfremden wir diesen nicht zu arg! :laola:
Mutti mit 3 Kinder
16.02.2010, 12:29
Bundesagentur hat Katalog für Härtefälle
Zuvor hatte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) erklärt, sie wolle noch in dieser Woche einen Katalog mit Härtefall- Beispielen von Langzeitarbeitslosen für die Jobcenter erstellen. Dabei geht es nur «um wiederkehrende, außergewöhnliche Belastungen». Kostspielige Anschaffungen sollen auch künftig nicht zusätzlich vom Staat bezahlt werden. Gemeint sind Belastungen etwa von Aids-Kranken oder Kosten für Rollstuhlfahrer, die den Treppenflur nicht selbst reinigen. Von der Leyen hofft, dass das Gesetz zum 1. April in Kraft treten könne.
Ganzer Artikel : Quelle : http://www.zeit.de/newsticker/2010/2/16/iptc-bdt-20100216-111-23894684xml
da bin ich ja mal gespannt was da wieder fürn Blödsinn drinne steht
A la Kindergelderhöhung für alle (Außer Alg2 Kinder)
Ausergewöhnliche Belastung..da seh ich zb.die Stromnachzahlung von187€
Woher nehmen?
Wieder Ratenzahlung..wieder weniger im Monat..wieder öfters nein sagen beim Kind/er
ich hab echt keine Lust mehr
meine Tochter is krank,15 is se,und da muß man ja auch die Mediz bezahlen..frag mich warum das abgeändert wurde das Kinder bis 18 Frei sind
Auch wieder 10 € die fehlen
Bin schon froh das Sie die 10€ Praxisgebühr nicht zahlen muß
Ich frag mich echt wo das enden soll da darf man sich nicht wundern wenn sich viele Frauen gegen Kinder entscheiden
Hätte ich noch mal die wahl..Ich hätte keine sondern hätte meine Arbeit noch
In dem Sinne
Schönen Tag noch
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.