Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankengeld
Hallo,beziehe seid diesen Monat Krankengeld von der KK,nun muß ich meinen Job aus gesundheitlichen Gründen aufgeben.Wonach wird mein Alg. berechnet,vom Krankengeld oder von meinem letzten Verdienst?Wer kann helfen?Bekomme ich eine Sperre wenn meine Krankschreibung zu Ende ist ?
StephanK
14.10.2006, 11:54
:welcome: Stubsi,
ich bin mir zwar nicht wirklich sicher, meine aber, dass das Krankengeld bei der Berechnung des sog. Bemessungsentgelts (=Basis des Arbeitslosengeldes) außen vor bleibt, weil dafür nur Arbeitsentgelte berücksichtigt werden. Krankengeld ist aber kein Arbeitsentgelt, sondern eine Entgeltersatzleistung.
Zur Frage nach der Sperrzeit: Im Hinblick darauf ist selbst kündigen eigentlich immer problematisch und sollte, wenn möglich, vermieden werden, denn es stellt sich dann immer die Frage, ob Du von Dir aus die Arbeit aufgegeben hast.. Besser wäre es also, wenn Dein Arbeitgeber kündigen würde.
Allerdings wird er das auch nur dann tun, wenn eindeutig feststeht, dass Du Deine bisherige Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst und eine innerbetriebliche Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz nicht möglich ist.
Also: möglichst nicht selbst kündigen, sondern kündigen lassen. Wenn Du selbst kündigst, musst Du einen "wichtigen Grund" dafür nachweisen, d.h. in Deinem Falle die Unmöglichkeit, entweder überhaupt oder jedenfalls bei diesem Arbeitgeber weiter zu arbeiten.
:danke: Dir,bin mir auch wirklich noch nicht sicher welchen Weg ich gehen werde.Nach einer innerbetrieblichen Imsetzung habe ich meinen AG noch nicht gefragt.Aber er hat mir auch gesagt das er an mich weiterhin interessiert ist und ich zuerst an meine Gesundheit denken soll und nicht an Arbeit ,er möchte das ich wieder Gesund werde.:-) :-) stubsi
StephanK
14.10.2006, 14:27
Das liest sich doch nun wirklich so, als ob der Gedanke an eine Kündigung derzeit noch deutlich verfrüht wäre... :-)
Je nach gesundheitlichem Hintergrund und abhängig davon, wann/ob Aussagen über die voraussichtliche Dauer der Heilung, dürfte es in dieser Situation empfehlenswert zu sein, aktiv Kontakt zum Arbeitgeber zu halten, und vielleicht auch zu Kolleg(inn)en. Es ist einfach ein Unterschied, ob es heisst "Wann wird denn unser/e Herr/Frau stupsi wieder kommen?" oder schlicht "Ist der/die jetzt weg vom Fenster?"
In diesem Sinne wünsche ich guten Mut und gute Genesung :!:
Seebarsch
15.10.2006, 16:03
Hallo Stubsi,
was StephanK bisher sagte, kann ich nur voll unterstützen !
Zunächst einmal wird das Alg 1 nach Deinem letzten Arbeitsentgelt bemessen und nicht nach dem Krankengeld.
Warum solltest Du während Deiner Krankheit kündigen ?
Warum solltest Du deine Rechtsposition aufgeben ?
Das Krankengeld ist ja auch dazu da, während der Krankheit den finanziellen Verlust abzufedern. Zudem soll ja in dieser Zeit die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden.
Ausserdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Krankenkassen mit Krankengeldempfänger die während des Krankengeldbezuges kündigen, kurzen Prozess machen. Die müssen sich dem medizinischen Dienst vorstellen, werden für arbeitsfähig erklärt und beziehen dann durch die Agentur für Arbeit das wesentlich geringere Arbeitslosengeld !
Für Dich gibt es jetz eigentlich nur noch eine Pflicht !
Werde in Ruhe gesund !!!
:-)
.:danke:.. Seebarsch,ist wohl doch das Beste zu versuchen mich Innerbetrieblich umsetzten zu lassen als zu kündigen,aber an meinen alten Arbeitsplatz möchte ich nicht mehr zurück(wegen Mobbing),leide nun an Depressionen. Muß ab morgen in die Tagesklinik,wovor ich mich jetzt schon graule,bin lieber in meiner eigenen Umgebung . :-? :wut:
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