LordVader
09.02.2010, 16:28
Hallo
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen?!
Meine Partnerin ist in der 28. Woche schwanger.
Wir haben vor geraumer Zeit einen Antrag für Babyerstausstattung gestellt.
Dieser wurde Uns nun genehmigt und ist uns in voller Höhe von 390 Euro zugesprochen worden.
Das Geld haben wir auch schon erhalten.
Jetzt meine Frage;
Wenn wir jetzt dieses Geld für Kinderwagen ect. ausgeben und es passiert dem Kind etwas (Fehlgeburt o.Ä.) kann dann die Arbeitsagentur das Geld wieder zurück fordern?
Denn es hat sich zu einer Risikoschwangerschaft entwickelt(Schwangerschaftsdiabetis) und es ist es ja noch ein Weilchen hin bis zur Geburt.
Oder ist es ratsam das Geld zu verwahren und es erst kurz vor der Geburt zu verwenden?
Ich bedanke mich schon mal im Vorraus.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen?!
Meine Partnerin ist in der 28. Woche schwanger.
Wir haben vor geraumer Zeit einen Antrag für Babyerstausstattung gestellt.
Dieser wurde Uns nun genehmigt und ist uns in voller Höhe von 390 Euro zugesprochen worden.
Das Geld haben wir auch schon erhalten.
Jetzt meine Frage;
Wenn wir jetzt dieses Geld für Kinderwagen ect. ausgeben und es passiert dem Kind etwas (Fehlgeburt o.Ä.) kann dann die Arbeitsagentur das Geld wieder zurück fordern?
Denn es hat sich zu einer Risikoschwangerschaft entwickelt(Schwangerschaftsdiabetis) und es ist es ja noch ein Weilchen hin bis zur Geburt.
Oder ist es ratsam das Geld zu verwahren und es erst kurz vor der Geburt zu verwenden?
Ich bedanke mich schon mal im Vorraus.