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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkommensfragen bei Antragstellung


sigges49
10.02.2010, 00:04
Hallo,
eine Weihnachtsgeldzahlung von Arbeitgeber hat dazu geführt dass ALG II Leistung komplett eingestellt wurde. In dem Einstellungsbescheid wurde darauf hingewiesen dass jetzt möglicherweise Anspruch auf Wohngeld bestünde.

In dem Antragsformular auf Wohngeld, ist bei den Angaben zum Einkommen unter der Rubrik Sonderzuwendungen auch anzugeben ob , wann und wieviel man (hier: Weihnachtsgeld) bekommt...

Meine Frage:
Wird bei der beantragung von Wohngeld ein möglicherweise zu erwartendes Weihnachtsgeld ebenso voll als Einkommen angerechnet -so wie es bei ALG II bei den ARGE`n der Fall ist?

Ob der Arbeitgeber überhaupt wieder - und wenn ja - wieviel Weihnachtsgeld zum Jahresende zahlt kann ich jetzt ja auch nicht voraussagen. Man kann ja noch nichtmal sicher sein, dass man am Jahresende überhaupt noch in "Lohn und Brot" steht...

Für Antworten bedanke ich mich schonmal im Voraus.
Freundliche Grüße
sigges49

Janet9
20.02.2010, 12:27
Hallo sigges49,

hast Du den überhaupt keinen Anspruch mehr auf ALG II? Ich meine das Weihnachtsgeld wird doch in dem Monat angerechnet in dem es zufließt und in den anderen Monaten bekommst Du es ja nicht oder? Ok hier müssten mal die ALG II-Experten schauen.

Also Wohngeld wird für ein Jahr bewilligt außer man weiß jetzt bereits das sich etwas ändert oder ändern kann z. B. bei einem befristeten Arbeitsvertrag. Das Einkommen wird auf das Jahr hoch gerechnet. Weihnachts- und Urlaubsgeld werden bei dieser Berechnung mit berücksichtigt wenn sie im Vorjahr gezahlt wurden. Wenn der Arbeitgeber auf der Verdienstbescheinigung mit angibt das Weihnachtsgeld im nächsten Jahr defintiv nicht gezahlt wird, wird es nicht mit berücksichtigt. Eine andere Möglichkeit gibt es auch leider nicht irgendwie muss das Einkommen ja prognostiziert werden.

Gruß
Janet9

sigges49
20.02.2010, 23:55
Hallo Janet9,danke für die Antwort!

Hallo sigges49,

hast Du den überhaupt keinen Anspruch mehr auf ALG II? Ich meine das Weihnachtsgeld wird doch in dem Monat angerechnet in dem es zufließt und in den anderen Monaten bekommst Du es ja nicht oder? Ok hier müssten mal die ALG II-Experten schauen.

Gruß
Janet9


Die ARGE hat die Weihnachtsgeldzahlung auf 12 Monate aufgeteilt und uns somit -weil mtl. mit 56,00 EUR über dem sogenannten Bedarf- bis Jahresende aus dem Leistungsbezug gesteuert.
Ist ne längere Geschichte...



Freundlichen Gruß
sirius