sigges49
10.02.2010, 00:04
Hallo,
eine Weihnachtsgeldzahlung von Arbeitgeber hat dazu geführt dass ALG II Leistung komplett eingestellt wurde. In dem Einstellungsbescheid wurde darauf hingewiesen dass jetzt möglicherweise Anspruch auf Wohngeld bestünde.
In dem Antragsformular auf Wohngeld, ist bei den Angaben zum Einkommen unter der Rubrik Sonderzuwendungen auch anzugeben ob , wann und wieviel man (hier: Weihnachtsgeld) bekommt...
Meine Frage:
Wird bei der beantragung von Wohngeld ein möglicherweise zu erwartendes Weihnachtsgeld ebenso voll als Einkommen angerechnet -so wie es bei ALG II bei den ARGE`n der Fall ist?
Ob der Arbeitgeber überhaupt wieder - und wenn ja - wieviel Weihnachtsgeld zum Jahresende zahlt kann ich jetzt ja auch nicht voraussagen. Man kann ja noch nichtmal sicher sein, dass man am Jahresende überhaupt noch in "Lohn und Brot" steht...
Für Antworten bedanke ich mich schonmal im Voraus.
Freundliche Grüße
sigges49
eine Weihnachtsgeldzahlung von Arbeitgeber hat dazu geführt dass ALG II Leistung komplett eingestellt wurde. In dem Einstellungsbescheid wurde darauf hingewiesen dass jetzt möglicherweise Anspruch auf Wohngeld bestünde.
In dem Antragsformular auf Wohngeld, ist bei den Angaben zum Einkommen unter der Rubrik Sonderzuwendungen auch anzugeben ob , wann und wieviel man (hier: Weihnachtsgeld) bekommt...
Meine Frage:
Wird bei der beantragung von Wohngeld ein möglicherweise zu erwartendes Weihnachtsgeld ebenso voll als Einkommen angerechnet -so wie es bei ALG II bei den ARGE`n der Fall ist?
Ob der Arbeitgeber überhaupt wieder - und wenn ja - wieviel Weihnachtsgeld zum Jahresende zahlt kann ich jetzt ja auch nicht voraussagen. Man kann ja noch nichtmal sicher sein, dass man am Jahresende überhaupt noch in "Lohn und Brot" steht...
Für Antworten bedanke ich mich schonmal im Voraus.
Freundliche Grüße
sigges49