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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann wird die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben?


Haselmaus
11.02.2010, 07:17
Hallo,

mich interessiert nach meiner Erstberatung bei der Arbeitsagentur vor allem die Frage, ob ich bei diesem Termin die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben muss.

Nach einem einstündigen Vortrag der Sachbearbeiterin in einem total überheizten Raum mit nur noch Spuren von Sauerstoff fühlte ich mich nicht so recht in der Lage, das 3-seitige Dokument zu erfassen, was ja wohl für eine Unterschrift die Voraussetzung ist.

Ich habe angeboten, mir die Vereinbarung in einer ruhigen Ecke durchzulesen, sie zu Hause zu lesen und zu unterschreiben und am gleichen Tag zurückzubringen - nichts ging. Ich wurde ca. 5 x energischst aufgefordert, die Eingliederungsvereinbarung "sofort zur Kenntnis zu nehmen und zu unterschreiben".

Am Ende habe ich die Vereinbarung gelesen und dabei festgestellt, dass mir Dokumente, die darin erwähnt waren, nicht ausgehändigt wurden. Wichtige Dokumente, z.B. 3 Stellenangebote, die nur online gestellt waren, ohne dass vorher geklärt wurde, ob ich täglich Zugang habe. Da ich gleichzeitig in der Vereinbarung unterschrieben habe, dass ich mich innerhalb von 3 Tagen bewerbe, empfand ich das schon als böse Falle.

Insgesamt fühlte ich mich genötigt und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das rechtens ist.

Wer weiss was dazu und kann mich aufklären? :)

LG
Haselmaus

P.S. Zum Glück habe ich ab nächsten Monat eine neue Arbeitsstelle und diese Eingliederungsvereinbarung kann mir piepegal sein - aber ich wüsste gerne für ein eventuelles nächstes Mal Bescheid. Man kann ja nie wissen!!!

Step
11.02.2010, 12:44
mich interessiert nach meiner Erstberatung bei der Arbeitsagentur vor allem die Frage, ob ich bei diesem Termin die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben muss.
Das ist ganz unterschiedlich. Beim ALG I kommt es häufig vor, daß überhaupt keine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt wird.

Ich habe angeboten, mir die Vereinbarung in einer ruhigen Ecke durchzulesen, sie zu Hause zu lesen und zu unterschreiben und am gleichen Tag zurückzubringen - nichts ging. Ich wurde ca. 5 x energischst aufgefordert, die Eingliederungsvereinbarung "sofort zur Kenntnis zu nehmen und zu unterschreiben". Du bist grundsätzlich gar nicht zur Unterschrift verpflichtet. Zudem hast Du das Recht, die EGV nach Hause mitzunehmen, um sie ggf. auch rechtlich überprüfen zu lassen. Wenn man Dich so genötigt hat, dann hättest Du Dienstaufsichtsbeschwerde beim Amtsleiter stellen können.

Am Ende habe ich die Vereinbarung gelesen und dabei festgestellt, dass mir Dokumente, die darin erwähnt waren, nicht ausgehändigt wurden. Wichtige Dokumente, z.B. 3 Stellenangebote, die nur online gestellt waren, ohne dass vorher geklärt wurde, ob ich täglich Zugang habe. Da ich gleichzeitig in der Vereinbarung unterschrieben habe, dass ich mich innerhalb von 3 Tagen bewerbe, empfand ich das schon als böse Falle.Ja, das ist ungewöhnlich. Hast Du denn nun unterschrieben?

Haselmaus
11.02.2010, 14:23
Hallo Step,

schön von Dir zu lesen und :danke: für die Infos.

Ja, ich habe unterschrieben. Ich werde von der Reha-Abteilung betreut und
gleich beim 1. Termin mit der Sachbearbeiterin aneinander zu geraten hielt ich nicht für sinnvoll. Ich habe ihr gesagt, dass ich auf eine Bewerbung telefonisch einen positiven Bescheid habe (öffentlicher Dienst) und jeden Tag den Arbeitsvertrag erwarte. Daraufhin meinte Sie, das wäre so, als würde ich einen Lottoschein abgeben und ihr von einem Hauptgewinn erzählen - reines Glückspiel. Ich meine, was soll man dazu wohl noch sagen?

Am gleichen Tag bin ich dann noch meinem neuen Chef auf die Pelle gerückt (obwohl mir das mehr als peinlich war) und habe ihm erklärt, dass ich den Arbeitsvertrag dringend brauche, weil ich sonst 3 Bewerbungen schreiben muss und wenn er sich noch weiter Zeit lässt, ev. noch einige mehr (was ja nun wirklich keinen Sinn macht). :patsch:

Ich muss sagen, dass ich auch diese 3 Vermittlungsvorschläge als Nötigung einschätze - das hätte wirklich nicht sein müssen, nachdem sie ja von meinem Arbeitsvertrag wusste. Sie hätte mir eine Woche Zeit geben können.

Nun denn, mein Arbeitsvertrag ist unterschrieben, ich habe mich zum Monatsende abgemeldet und hier gleich noch eine Frage:

Bei der Veränderungsmitteilung wird nach dem Arbeitgeber und der Position gefragt - muss ich das angeben?
Droht eine Sperre, wenn ich der Meinung bin, ich habe mir die Stelle selbst gesucht und deshalb geht das die Agentur für Arbeit nichts an?

Es wird immer geraten, sich mit den Sachbearbeitern gut zu stellen, weil sie am längeren Hebel sitzen - aber ich muss sagen, manchmal ist das nicht einfach :wut:

LG
Haselmaus

P.S. Während ich das hier geschrieben habe, hat mich die Sachbearbeiterin angerufen und ich habe ihr Einiges erzählt (und Dich zitiert). Fazit: sie hat sich entschuldigt.

Step
11.02.2010, 15:15
Bei der Veränderungsmitteilung wird nach dem Arbeitgeber und der Position gefragt - muss ich das angeben?
Eigentlich nicht. Es sind ja immerhin schutzwürdige Daten :wink: und wenn Du keine unterstützenden Leisungen vom Amt haben möchtest (z.B. Mobilitätshilfen etc.) geht`s das Amt nichts an.
Droht eine Sperre, wenn ich der Meinung bin, ich habe mir die Stelle selbst gesucht und deshalb geht das die Agentur für Arbeit nichts an?Wann trittst Du denn die Stelle an? Es könne ggf. Probleme geben, wenn Du Dich nicht auf die Stellenvorschläge bewirbst und das damit begründest, daß Du Arbeit in Aussicht hast, dies aber nicht durch Vorlage eines Arbeitsvertrages oder einer sonstigen Bescheinugung, aus der der neue Arbeitgeber hervorgejt, nachweisen kannst.

Es wird immer geraten, sich mit den Sachbearbeitern gut zu stellen,Du stellst Dich doch nicht gleich schlecht mit einem Sachbearbeiter, wenn Du ruhig und bestimmt auf die Wahrnehmung Deiner Rechte bestehst.

P.S. Während ich das hier geschrieben habe, hat mich die Sachbearbeiterin angerufen und ich habe ihr Einiges erzählt (und Dich zitiert). Fazit: sie hat sich entschuldigt.:sensationell:
Aber Du hast ihr doch wohl nicht die Adresse zu diesem Forum oder Thread gegeben?

Haselmaus
11.02.2010, 15:49
Hallo,

Wann trittst Du denn die Stelle an? Es könne ggf. Probleme geben, wenn Du Dich nicht auf die Stellenvorschläge bewirbst und das damit begründest, daß Du Arbeit in Aussicht hast, dies aber nicht durch Vorlage eines Arbeitsvertrages oder einer sonstigen Bescheinugung, aus der der neue Arbeitgeber hervorgejt, nachweisen kannst.Am 1.3. - von einer Vorlage des Arbeitsvertrages wurde nicht gesagt - bis jetzt, kann ja noch kommen.

Du stellst Dich doch nicht gleich schlecht mit einem Sachbearbeiter, wenn Du ruhig und bestimmt auf die Wahrnehmung Deiner Rechte bestehst.Doch, bei manchen Sachbearbeitern funktioniert "ruhig und bestimmt" einfach nicht. Leider. Und um seine Rechte wahrzunehmen, muss man sie erst mal kennen. Das mit der Unterschrift wusste ich z.B. nicht - beim Telefonat mit der Sachbearbeiterin habe ich nachgefragt, auf welcher Grundlage sie auf der sofortigen Unterschrift bestand - keine Antwort. Ich vermute mal, sie bastelt sich ihre eigenen Regeln.

Aber Du hast ihr doch wohl nicht die Adresse zu diesem Forum oder Thread gegeben?Neeee, mal keine Panik - das hab ich nicht :engel:

Vielen Dank, Step :3stern:

Gruß

Step
11.02.2010, 16:03
Am 1.3. - von einer Vorlage des Arbeitsvertrages wurde nicht gesagt - bis jetzt, kann ja noch kommen.Naja, Du sagtest ja, Du hast Stellenvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung bekommen. Wenn Du Dich darauf nun nicht bewirbst und eine eventuell folgende Sperrzeitprüfung damit begründest, daß Du eine Arbeit aufnimmst, dann müßtest Du das irgendwie beweisen. Das würde dann am Einfachsten sein, wenn Du den Arbeitsvertrag vorlegst, auf dem dann aber logischerweise auch der Arbeitgeber steht.

Ich vermute mal, sie bastelt sich ihre eigenen Regeln.Die haben wohl eher ihre Dienstanweisungen, schnell eine unterschriebene EGV vorzulegen. Wenn Du die erst mitnimmst und wieder reinreichst, dann muß sich doch der arme Sachbearbeiter den Vorgang nochmals vorholen, und das bringt den völlig aus seiner Zeitplanung.:mrgreen: