PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Termin zum Bescheid erst 1 1/2 Monate nach Arbeitslosigkeit!


Jerome
24.08.2005, 19:18
Hallo zusammen,

wurde bei meiner ersten Stelle nach der Ausbildung mit ablaufen der Probezeit gekündigt, dies war am 28.7 welches ich auch sofort der zuständigen Agentur gemeldet habe, habe ich schnellstmöglich versucht diese zusammen zu bekommen, leider hat mein früher Ausbildungsbetrieb leider etwas gepennt so das ich sie erst am 20.8 komplett in der Hand hielt, so nun steht auf diesem Merkblatt das man sich erst einen Termin holen soll wenn man alles zusammen hat, ich dieses getan und der Termin wäre frühstens am 9.9 das ja wiederrum noch etwas Zeit ist, bis ich nach meinem letzten Gehalt erst wieder Geld bekomme. Da aber mit Ende der Ausbildung nun alle zuschüss ( Unterhalt etc.) wegfallen, sitze ich jetzt praktisch ohne Geld da und wollte fragen was ich tun kann, ich mein die Miete etc zahlt sich schließlich nicht von alleine und wenn das so weitergeht kann ich mich bald nicht mal mehr irgendwo bewerben.

Desweiteren habe ich gehört, das das komplette letzte Kalenderjahr zur Berechnung herangezogen wird und ich somit eigentlich nur ALG I Anspruch auf mein letztes Ausbildungsjahr habe womit ich mit unter 200,- Euro wenn die 60% regel noch gilt, Miete, Strom etc zahlen muss was leicht unmöglich ist...jemand ne Antwort für mich?

Ich fang langsam echt an zu verzweifeln...hoffe hier wird mir geholfen

Grüße

Betroffener
24.08.2005, 21:09
:welcome: Jerome,

zu aller erst. Wichtig ist die rechtzeitige Meldung sofort bei bekannt werden der Kündigung. Das hast Du offensichtlich getan und auch hoffentlich einen Bestätigungs-Beleg dafür von der Arbeitsagentur bekommen.

Damit wäre dann eigentlich die Zahlung ab dem Arbeitsende gesichert (wenn auch verzögert durch die lange Zeit). Mit den Bescheiden für ALG I sind die Agenturen eigentlich recht fix, wenn alles klar ist und liegen oft im Wochenbereich.

Da Du nur sehr wenig ALG I bekommst, kannst Du parallel aufstockendes ALG II + Kosten der Unterkunft beantragen, was Du schnellstens tun solltest (weil das Monate dauern kann.

Ggf. kannst Du Dir einen Vorschuss in Darlehensform auf das aufstockende ALG II + die Kosten der Unterkunft erkämpfen.

Wichtig: auch das aufstockende ALG II wird erst ab dem Tag der Antragstellung geleistet - also schnellstmöglich beantragen.

Jerome
25.08.2005, 10:20
Danke erstmal betroffener,

das hört sich ja wie schon erwartet mehr als übel an, weil wenn das Monate dauert, kann ich gleich auf die Straße wandern...

Naja das mit der Meldung ist rechtzeitig passiert, dafür gibt es ja die eingestempelten daten in den Anträgen etc. Mich überkommt das wirklich schlechte Gefühl das mich die Arbeitslosigkeit in den finanziellen Ruin getrieben hat und es noch ne ganze Ecke schlimmer wird...

Ich werde erstmal demnächst hingehen und um nen Vorschuss bitten mal sehen was ich dabei erreichen lässt...die Anträge werde ich dann schnellst möglich auf den Weg bringen.