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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was bedeutet "maximale Höchstdauer"?


wombat1
12.02.2010, 15:07
Ich habe noch einen Restanspruch auf ALG 1 von 190 Tagen. Darüber hinaus einen neu erworbenen Anspruch in Höhe von 180 Tagen. Angenommen, ich melde mich nun erneut arbeitslos, was bedeutet dann: Ansprüche aus früheren Ansprüchen werden maximal bis auf die Höchstdauer des neuerworbenen Anspruchs gerechnet?

Seebarsch
12.02.2010, 15:58
Hallo,
mehr als der nach § 127 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__127.html)vorgesehene Höchstanspruch kann nicht erworben werden.
Für unter 50 jährige beträgt der Höchstanspruch 12 Monate= 360 Tage.
Neuanspruch 180 Tage + 190 Tage Rest sind 370 Tage. Wenn du unter 50 bist wird dann auf die maximale Dauer für dein Alter = 360 Tage gekappt!
:(

Maarc
12.02.2010, 16:01
Das würd ich so unterschreiben.

Hatte die Vermutung, aber genau wusst ich es nicht. :)

wombat1
13.02.2010, 09:25
Na, dann hab ich ja noch mal Glück gehabt, dass ich schon "so" alt bin. Hatte schon die Befürchtung, der Neuanspruch wird auf die Höhe des Altanspruchs gekappt. Danke Seebarsch.