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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuschuss nach Wechsel von AlG I auf ALGII???


lipnik
24.08.2005, 22:35
Hi

Weiß einer, wie das genau mit diesem Zuschuss ist, auf den man anrecht haben soll, wenn man von Arbeitslosengeld I in Arbeitslosengeld II (Hartz IV) kommt? Hörte das von einigen Dozenten und Mitschülern aus der Trainingsmaßnahme, die ich zurzeit besuche.

Ich bekam z. B. vom 28.01.2004 bis einschließlich 31.12.2004 Arbeitslosengeld I, was ja nur 11 Monate sind, also kein ganzes Jahr und dann seit 01.01.2005 Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Hätte ich dann noch anrecht auf diesen Zuschuss???

Könnt ihr mir da näheres drüber erzählen.

Gruß Lipnik

Betroffener
24.08.2005, 22:50
Hallo lipnik,

jetzt sage bloss, Du hast den Zuschuss die ganze Zeit seit seit Januar nicht bekommen? Leider wird das gerne mal vergessen automatisch zu berücksichtigen, insbesondere wenn im Antrag keine Angaben zum vorherigen Arbeitslosengeld und dem letzten Zahlungstermin gemacht wurden.

SGB II § 24 sagt dazu:

§ 24 - Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
(1) 1Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. 2Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.

(2) Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrages zwischen
1. dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld und
2. dem an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen zu zahlenden Arbeitslosengeld II nach § 19 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 oder Sozialgeld nach § 28.

(3) Der Zuschlag ist im ersten Jahr
1. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 160 Euro,
2. bei Partnern auf insgesamt höchstens 320 Euro und
3. für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden minderjährigen Kinder auf höchstens 60 Euro pro Kind

begrenzt.

Also schau Dir Deine Bescheide nochmal ganz genau an. Widerspruch dürfte für den Erstbescheid wohl nicht mehr gehen, aber in diesem Fall wäre vielleicht die Beantragung der Überprüfung des Erstbescheides noch eine Möglichkeit. und ggf. der Widerspruch und ggf. ebenfalls die Überprüfung des Folgebescheides - wenn die Widerspruchsfrist da auch schon abgelaufen ist.

Die Dauer des ALG I Bezuges ist egal - ein Tag reicht. Wenn der/die SachbearbeiterIn rumzickt, gehe gleich zum Chef und versuche zu retten, was zu retten ist. Bei meiner Bekannten wurde das auch vergessen (aber es gab einen Widerspruch!) und nach 6 Monaten kam die rückwirkende Zahlung.

Da es hierzu keines zusätzlichen Antrages bedarf, muss das Amt das sozusagen automatisch berücksichtigen (wenn im Antrag die Daten des ALG I drin standen (was ich hoffe). Das wäre Deine Chance.