PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwanger kurz vor Ende Elternzeit


ManuD
13.02.2010, 13:13
Hallo zusammen, ich habe viele Fragen....

ich bin schwanger kurz vor Ende der Elternzeit die ich auf 2 Jahre beantragt habe. Wie soll ich jetzt vorgehen, mein chef will mich loswerden das weis ich, da es bei meiner 1.Schwangerschaft Komplikationen gab und ich dauernd krank war und letztendlich ein Beschäftigungsverbot erhielt. Er hat nun einen Ersatz im Büro in Vollzeit, insgesamt hat er 3 Mitarbeiter es handelt sich also um eine Kleinbetrieb.
Wenn ich ihm jetzt die 2.Schangerschaft mitteile kann er mich dann noch kündigen? muß ich am Ende der Elternzeit wieder arbeiten? was ist wenn ich keine Betreuung fürs 1.Kind habe? Ich könnte höchstens auf 400,- arbeiten, auch auf dem Arbeitsmarkt wenn ich mich arbeitslos melden muß. aber kann ich mich überhaupt arbeitslos melden als Schwangere. und gibt es so eine Art Auflösungsvertrag von beiden Seiten daß ich nicht wieder hin muß zu meinem alten Chef? und bin ich dann gesperrt beim Arbeitsamt? wenn ja wie kann ich das umgehen? welche Kündigungsfrist als Kleinunternehmer muß er einhalten nach fast insg. 10 Jahren Beschäftigung (inkl.2 Jahre Elternzeit)

ich hoffe jemand kann mir Antworten und weiterhelfen. mir graut vor dem Gespräch mit Arbeitgeber!!

wodchuk
12.05.2010, 14:02
Wenn ich ihm jetzt die 2.Schangerschaft mitteile kann er mich dann noch kündigen?
und gibt es so eine Art Auflösungsvertrag von beiden Seiten daß ich nicht wieder hin muß zu meinem alten Chef?
welche Kündigungsfrist als Kleinunternehmer muß er einhalten nach fast insg. 10 Jahren Beschäftigung (inkl.2 Jahre Elternzeit)

Wenn dein Chef sich halbwegs im Arbeitsrecht auskennt, wird er es tunlichst vermeiden eine schwangere Mitarbeiterin zu kündigen (§ 9 MuSchG).

Du kannst natürlich von dir aus fristgerecht kündigen.
Wie die Fristen wären wenn du kündigst, kann man nicht sagen. Schau mal in deinen Arbeitsvertrag. Wenn da nichts steht geltend die gesetzlichen Fristen oder vielleicht auch ein Tarifvertrag. Nach 10 Jahren solltest du aber schon mit mehreren Monaten rechnen, also rechtzeitig informieren und zum Ende der Elternzeit kündigen.

Ob der Chef einem Aufhebungsvertrag zustimmt, musst du anfragen. Einmal wirst du also noch hin müssen.
Zumal ein Arbeitzeugnis auch nicht schlecht wäre, wenn du irgendwann wieder arbeiten willst.

muß ich am Ende der Elternzeit wieder arbeiten?
was ist wenn ich keine Betreuung fürs 1.Kind habe?

Bei wichtigen Grund kannst du einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stellen (§§ 15 und 16 BEEG).
Der Antrag hat aber rechtzeitig und nicht eine Woche vor dem geplanten Wiedereinstieg in die Firma zu erfolgen.

Wie lange müsstest du bis zum Beginn des Mutterschutzes arbeiten?

Ich könnte höchstens auf 400,- arbeiten,

Auch ein Teilzeitwunsch nach der Elternzeit ist beim Arbeitgeber rechtzeitig (spätestens 3 Monate vorher) zu beantragen.

auch auf dem Arbeitsmarkt wenn ich mich arbeitslos melden muß. aber kann ich mich überhaupt arbeitslos melden als Schwangere. und bin ich dann gesperrt beim Arbeitsamt?

Fall du kündigst kannst du dich auch schwanger arbeitslos melden. Dann gibt es aber erstmal eine 3-monatige-Sperre und danach fast nichts mehr, da sich die Höhe des Arbeitslosengeldes verringert, wenn du nicht mehr bereit oder in der Lage bist, die Zahl von Arbeitsstunden zu leisten, die du im Bemessungszeitraum geleistet hast (zum Beispiel wegen Betreuung eines Kindes).

Tapir
12.05.2010, 16:00
Hallo,

Du kannst zunächst mal die Elternzeit verlängern - die Rahmenbedingungen dazu und weitere Informationen gibts hier (http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de, rwb=true.pdf)

Für Deinen Chef bist Du dann sicherlich "angenehmer", wenn Du in der bestehenden Elternzeit erneut schwanger bist.

Ansonsten gilt: natürlich müsstest Du Deinen Arbeitsplatz in gleichem Umfang wieder antreten, wie Du vor Beginn Deiner Elternzeit gearbeitet hast, es sei denn: Du hast stundenweise während der Elternzeit bei Deinem alten AG gearbeitet, dann kann er Dir eine Teilzeitstelle nicht verweigern.

Sonst darf er schon darauf bestehen, dass Du im gleichen Stundenumfang wie vorher zur Verfügung stehst.
Das Du schwanger bist, ändert daran nichts.

Von einem Aufhebungsvertrag würde ich die Finger lassen, macht die Sachlage und die Situation mit dem Arbeitsamt unnötig kompliziert. Soll er Dich doch kündigen, wenn er Dich loswerden will - ob Du dagegen dann vorgehst, kannst Du Dir ja dann immer noch überlegen.

Gruß, T.:)