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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eingliederungsvereinbarung während Sperrzeit


jens82
13.02.2010, 14:02
Hallo euch,

Ich habe ein Problem. Undzwar habe ich seit kurzem eine Sperrzeit von einem Monat, da man es für zumutbar hielt bei minus sechs grad und hoch liegendem Schnee zehn km zum Bahnhof zu laufen und weitere sechs km zum Arbeitsamt selbst. Schön und recht. Nun habe ich den Folgetermin wahrgenommen, bei dem ich eine Eingliederungvereinbarung unterschreiben musste, was ich aber vorort nicht tat und hab mir den Vertrag mit nach Hause genommen. Meine Frage: muss ich während einer Sperrzeit die Eingliederungvereinbarung unterschreiben oder sonstigen Aufforderungen nachgehen? Somuss ich z.b. ab dem 21.2 bei einer maßnahme teilnehmen, die 25km entfernt ist und ich nicht die finanziellen Möglichkeiten aufbringen kann, um dort hin zu kommen.

Währe über Hilfe sehr danbar
Gruß

Step
13.02.2010, 14:14
Ich habe das Thema mal verschoben. Hier paßt es besser rein.


Nun habe ich den Folgetermin wahrgenommen, bei dem ich eine Eingliederungvereinbarung unterschreiben musste, was ich aber vorort nicht tat und hab mir den Vertrag mit nach Hause genommen.
Sehr gut gemacht. :Respekt:

Meine Frage: muss ich während einer Sperrzeit die Eingliederungvereinbarung unterschreiben oder sonstigen Aufforderungen nachgehen? Somuss ich z.b. ab dem 21.2 bei einer maßnahme teilnehmen, die 25km entfernt ist und ich nicht die finanziellen Möglichkeiten aufbringen kann, um dort hin zu kommen.Bei einer Sperrzeit hast Du dieselben Rechte und Pflichten wie ohne Sperrzeit, da Du weiterhin vermittelbar bist. Deshalb kann auch eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt und Maßnahmen zugewiesen werden.

Für die Teilnahme an der Maßnahme werden aber Fahrtkosten erstattet. Wurde Dir dafür kein Antrag ausgehändigt? Wenn nicht, bitte unbedingt nachfragen. Ggf. werden die Fahrtkosten vom Maßnahmeträger erstattet.