PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bank-Kredite/privates Darlehen und Einstiegsgeld ?


Mona
24.08.2005, 22:47
Hallo...
Bei mir naht eine Selbstständigkeit, die ich aber nur realistisch hinbekomme, wenn ich doch Investitionskosten in Tausendern auf mich nehme. Da ich diese Summen als Hartzy nicht habe und als Risiko (Frau mit Familie...) wohl nichtmal die neuen Mikro-Darlehen bekommen werde, muß ich vesuchen private Sponsoren zu finden... Weiß jemand, ob diese Gelder, die ich ja umgehend ausgegeben habe werde, trotzdem auf mein ALG II mit Einstiegsgeld angerechnet werden können - Mein Fallmanager :shock: druckst nur herum. So von wegen, von dem Geld könnten Sie Ihre Familie doch ein paar Monate ernähren ... Wäre dankbar für konkrete Antworten ("§"?).

Grüße aus Berlin --- Mona

Betroffener
24.08.2005, 23:39
:welcome: Mona,

der hat Recht damit , das er rumdruckst, um Dir keinen reinen Wein einzuschenken. Das hast Du gut erkannt.
Immerhin hat er es ja eigentlich drucksend gesagt, was Dir blüht.

Das Problem ist das folgende:
Mit dem Einstiegsgeld bekommst Du eine Förderung über einen fixierten Zeitraum (meist 12 Monate mit einer Verlängerungsmöglichkeit auf weiter 12 Monate - max. insgesamt 24 Monate) zusätzlich zum ALG II + ggf. KdU.
Die Höhe ist bis zur Höhe des Regelsatzes frei vereinbar - oft gibt es aber nur pauschale 50% davon.

Jeglicher Geldzufluß wird für das ALG II aber als Einkommen angerechnet und auf die ALG II Leistungen und darüber hinaus auch auf die KdU angerechnet.

Da das meist übers Quartal (manchmal sogar monatlich gemacht wird bei den ganz "peniblen"), hast Du ewig Rennerei und Feilscherei um Geld mit Deiner GuV mit Leuten, die von unternehmerischer Tätigkeit Null Ahnung haben, sondern nur auf Zuflüsse von Geldern schauen (müssen), die Deine "Bedürftigkeit" ggf. sogar rückwirkend reduzieren können.

Sprich: es könnte Dir passieren, dass Deine Darlehen/Kredite von anderen ebenso wie Gewinne (die Du zum Wareneinkauf etc. brauchst) gerade bei kurzfristiger Betrachtung als Einkommen betrachtet und auf den ALG II Regelsatz bis hin zur KdU angerechnet werden. Damit bist Du dann sozusagen amtlich doppelt "plattgemacht" worden. Auf der einen Seite wird Dir das Geld entzogen (weil die Bedürftigkeit wegfällt), das Du auf der anderen Seite z.B. für den Wareneinkauf brauchst, um einen Gewinn zu erwirtschaften, der Dir dann wieder als Einkommen angerechnet wird (eine unendliche Eimerkette bis zur Insolvenz, wenn alles schiefgeht.

Vielleicht gibt es die Möglichkeit über die "Eingliederungsvereinbarung" hier mit dem Amt abweichende Regulierungen zu vereinbaren (dann hätte dieses Ding endlich mal eine sinnvolle und positive Auswirkung), was aber eigentlich vom Gesetz her nicht zulässig wäre.

ALG II ist als Ausgangsbasis denkbar ungeeignet für den Sprung in die Selbständigkeit, weil Dir das Amt ständig die Existenzgrundlage unter dem Hintern wegziehen (muss).

Die ICH-AG bietet an dieser Stelle eindeutig mehr unternehmerisches Handeln ohne dass ständig das Amt dazwischen funkt.

Ein weiterer böser Haken bei beiden ist die Sozialversicherungspflicht, was gerade bei Wegfall des ALG II durch vollständige Anrechung ggf. den Zwang auslöst, sich privat bei RV, KV+PV zu versichern (wobei man den Spielraum bei der KV+PV mit der mindestens einmonatigen Karenzeit ausnutzen kann.

Bei der ICH-AG reichen die Fördermittel nur im ersten Jahr für diesen Zweck gut aus, danach wird das dann schwierig.

Siehe auch hier:
Existenzgründung aus ALG I + ALG II: ICH-AG / Existenzgründerzuschuß / Einstiegsgeld (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#26)

Ich muss ehrlich gestehen, dass mir das unter diesen Bedingungen ohne rücksicherende Vereinbarung mit dem Amt, Dich über einen zu vereinbarenden Zeitraum in Ruhe zu lassen (gerade bei der Aufnahme von Krediten - die in diesem Zusammenhang eh kaum zu bekommen sind) ein zu hohes Risiko für einen massive Bauchlandung wäre - insbesondere wenn da noch Familie mit in der Bedarfsgemeinschaft ist, die ebenfalls vom ALG II lebt und durch alle Kürzungen massiv mit betroffen wäre.

Vielleicht solltest Du hierüber auch mit dem Amtsleiter sprechen, um zu einer brauchbaren Lösung zu kommen. Die Sachbearbeiterebene ist hier eindeutig inkompetent und massiv überfordert (und hat auch keinerlei Entscheidungsspielraum), bevor Du Dich in ein solches Abenteuer stürzt.

Ich habe hier bewußt schwarz gemalt, damit Dir klar wird, was da alles passieren kann - wogegen Du praktisch nichts tun kannst (ausser mit den Zähnen zu knirschen und die Fäuste zu ballen).

Paragraphen des SGB II:

§ 9 - Hilfebedürftigkeit

§ 16 - Leistungen zur Eingliederung

§ 29 - Einstiegsgeld

§ 30 - Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
Ab dem 1. Oktober erhöhen sich diese Freibeträge, kommen aber nur zur Anwendung, wenn die Tätigkeit ab oder nach dem 1. Oktober aufgenommen wurde!

Trotz aller negativer und zur Vorsicht mahnender Botschaften wünsche ich viel Erfolg

Mona
25.08.2005, 12:39
Hallo und guten Tag,
Danke B. für diese schnelle und konkrete "Schwarzmalerei"; gut zu wissen, dass ich wirklich sehr vorsichtig sein muss.
Hat denn jemand schon etwas von einer "positiven" Verwendung der Eingliederungsvereinbarung gehört, um Kredite/Darlehen/Gewinne bei einer Existenzgründung (immer noch doofes Wort) vom Zuflussverfahren auszuschließen? Mein Fallmanager mit Sicherheit nicht.
Ich müßte also in einem Vertrag schriftlich festhalten, dass Gelder, die nachweislich zweckgebunden zur Investition im eigenen Betrieb verwendet werden, nicht als Einkommen gerechnet werden... und noch ein paar Stunden Arbeitszeit dafür einplanen, dies dem Amt monatlich zu erklären...
Ich befürchte, ich brauche doch noch einen Rechtsbeistand.
Nur ein bisschen frustrierte Grüße aus'm Osten von Berlin

--- Mona