Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenjob + Teilzeitjob
Gurki1982
16.02.2010, 11:07
Hallo!
Wir haben folgendes Problem, vielleicht hat hier irgendjemand Erfahrung damit.
Meine Freundin (ALG-II) übt zurzeit einen 400 Euro Job aus. Jetzt wurde ihr eine sozialversicherungspflichte Teilzeitstelle angeboten (ca. 550 Brutto)
Sie muss die Stelle annehmen und wird sie auch annehmen. Allerdings ist Sie auch darauf angewiessen, den 400-Euro-Job zu behalten.
Jetzt bleibt die Frage, wie ist dass steuerlich geregelt? Laut Chef der Teilzeitstelle und Beraterin der ARGE muss ein job auf Lohnsteuerklasse 6 laufen. Anderweitig bekommt man keine Auskunft?
Gibts da nicht irgendeine Regelung dass man steuerlich befreit ist bis zu einem bestimmten Betrag? Im Internet finde ich nichts klares.
Es kann nicht sein, dass man bei ner 38 Stundenwoche bei 6 Tagen die Woche gerade mal 600 Euro über hat.
Danke schonmal für die Antworten.
Das ist Bayern wa, in Thüringen und den anderen Ostländern nennt sich das Geringverdiener und für die ist das der normale Lohn .... zzz ... nicht schön, is aber so...
Soweit ich weiß ist lediglich bei zwei 400€ Jobs was möglich (§ 8 Abs. 2 SGB IV (http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__8.html) ). Bei Teilzeit und Mini-Job eher nicht, sorry. Über die Steuererklärung kann sie bei einem Brutto von (550 + 400 = 11.400€ p.a.) mit ein paar Werbungskosten aber alles wieder bekommen was an Lohnsteuer und Soli geflossen ist.
ratsuchende
20.02.2010, 06:29
Hallo!
Der Steuerfreibetrag beläuft sich 2010 auf 8004 EUR im Jahr. Plus ggf. der Werbungskosten etc., die ein evtl. höheres Brutto wieder vermindern, so daß das zu versteuernde Einkommen eben wieder auf das steuerfreie Existenzminimum runtergerechnet wird.
Es ist aber in dem Bereich schon wichtig, ob man zunächst die Abzüge hat und erst später wieder über die Rückerstattung zu seinem Geld kommt.
Auf der anderen Seite erschließt sich mir nicht, wieso ein Vollzeitbeschäftigter von den Vorteilen eines 400-EUR-Jobs profitieren kann (brutto für netto), ein SV-pflichtig Beschäftigter in Teilzeit jedoch nicht? Aus meiner Sicht sollte es so sein, daß sobald jemand einen sv-pflichtigen Job über 400 EUR hat, eben auch paralell dazu einen 400-Eur-Job ausüben kann, ohne daß hier über Lstkl. 6 gearbeitet werden muß.
Daß zwei 400-Eur-Jobs (je unter 400 EUR, aber zusammengerechnet eben über 400 EUR) nicht möglich sind, weil die dann zusammengerechnet und über sog. Gleitzone abgerechnet werden, ist logisch.
Es gibt zwei Stellen, wo Du dich erkundigen kannst: Das Finanzamt und die sog. 400-EUR-Jobzentrale bei der Knappschaft, wo die 400-EUR-Jobs alle angemeldet werden, die haben auch m.W. einen Internetauftritt.
Viele Grüße
trinity4
21.02.2010, 01:45
Hallo
Hat ein Arbeitnehmer mehrere (nicht geringfügige) Arbeitsverhältnisse, so wird für das erste Arbeitsverhältnis eine Steuerkarte in den Klassen 1 bis 5 ausgestellt, für jedes weitere dagegen eine Steuerkarte mit der Steuerkarte 6. ... Quelle (http://*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT* *ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/steuerklasse-6-bei-der-lohnsteuer.html)
Ich verstehe nicht, warum Du eine Steuerkarte für den Minijob benötigst. Mir ist zwar klar, dass der Arbeitgeber so abrechnen kann, aber er kann auch auf die Vorlage der Lohnsteuerkarte verzichten und die Steuer pauschal abführen mit 2 %: *klick*
*klick* 2 (http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2__AG/4__steuerrecht/InhaltsNav.html?__nnn=true)
*klick* 3 (http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/1__pauschalabgaben/InhaltsNav.html?__nnn=true)
*grübel-und-überleg*
Laut Chef der Teilzeitstelle und Beraterin der ARGE muss ...*lol* Beiden Stellen würde ich niiiiiiiiiiiiiiiie vertrauen ... meine "Beraterin" in der ARGE ist eine NULL. Die weiß noch nicht mal den Unterschied zwischen geringfügiger Beschäftigung und Tätigkeiten, für die es eine Aufwandsentschädigung gibt. Und meinen "Arbeitgeber" musste ich auch erst anhand von Zahlenmaterial überzeugen, dass er mit der Gleitzonenregelung (Einkommen zwischen 400,01 und 800 Euro) besser fährt, weil für ihn die Abgaben günstiger sind zu Beginn, als mit der ca. 30-%-Abgabe bei Minijobbern.
Gruß
Trinity
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