Betroffener
14.10.2006, 22:06
Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II - was ist der Unterschied?
Es gibt viele Unterschiede zwischen beiden Leistungen und einige wenige Gemeinsamkeiten:
Unterschiede:
Arbeitslosengeld I (Alg I) ist eine Leistung, die auf der Zahlung von Versicherungsbeiträgen beruht. Die Arbeitslosenversicherung funktioniert im Prinzip wie andere Versicherungen auch, obwohl einige Dinge nicht so hart geregelt sind wie bei anderen Versicherungen. Das heisst vor allem: was man als Leistung herausbekommt hängt davon ab, wieviel man vorher eingezahlt hat.
Arbeitslosengeld II (Alg II) ist im Gegensatz dazu eine Sozialleistung, die nicht aus Versicherungsbeiträgen, sondern aus Steuergeldern finanziert wird. Ihre Höhe ist (mit gewissen Ausnahmen) nicht abhängig von einem früher mal bezogenen Lohn, sondern an einem (sehr bescheidenen) Bedarf orientiert und prinzipiell für alle gleich (wobei einige wenige besondere Bedarfslagen berücksichtigt werden).
Alg I wird immer für eine einzelne Person geleistet; die familiären Verhältnisse spielen nur begrenzt eine Rolle bei der Höhe. Das Alg II hingegen wird zwar rechnerisch auch für einzelne Personen ermittelt, ist aber immer an den persönlichen Verhältnissen des Alg II-Beziehers ("Bedarfsgemeinschaft") ausgerichtet.
Beim Alg I gibt es keine Anrechnung vorhandenen Vermögens - im Gegensatz zum Alg II und keine Prüfung, ob man die Leistung überhaupt braucht (Bedürftigkeitsprüfung).
Gemeinsamkeiten:
Beide Leistungen setzen voraus, dass man sich aktiv um neue Arbeit bemüht und angebotene Arbeit annimmt, wobei die Maßstäbe dafür, welche Arbeit als zumutbar gilt, beim Alg II allerdings deutlich strenger sind.
Bei beiden Leistungen wird Einkommen angerechnet, das man durch Arbeit (z.B. einen Mini-Job) erzielt - allerdings nach etwas unterschiedlichen Maßstäben.
Weiterführende Informationen:
Link zur Sitemap der Arbeitsagentur (http://www.arbeitsagentur.de/nn_27098/Navigation/zentral/Servicebereich/Inhalt/Inhalt-Nav.html)
Hier finden Sie die Übersicht der Webseiten der Arbeitsagentur.
Weisungen der Arbeitsagentur zum Arbeitslosengeld I (SGB III) (http://www.arbeitsagentur.de/nn_164878/Navigation/zentral/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitslosengeld-I/Arbeitslosengeld-I-Nav.html)
Weisungen der Arbeitsagentur zu anderen Themen, die Arbeitnehmer betreffen (http://www.arbeitsagentur.de/nn_165870/Navigation/zentral/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/Arbeitnehmer-Nav.html)
Diese Dokumente sind geordnet nach:
Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung (HEGA)
Durchführungsanweisung (DA)
Geschäftsanweisung (GA)
Sonstige Weisungen (Runderlass, E-Mail-Info, Arbeitshilfen etc.) Die Texte liegen alle im PDF-Format vor. Um sie lesen zu können braucht man ein Programm, das PDF-Dateien "lesen" kann, z.B. Adobe Reader (kostenlos).
"Weisungen" bedeutet: Das sind Texte, die sich an die Mitarbeiter der Arbeitsagentur richten und ihnen sagen, wie sie die Gesetze anwenden sollen. Sie haben keine Gesetzeskraft, sondern geben nur die Auffassung des Vorstandes der Arbeitsagentur wieder. Sie werden häufig geändert. Für Arbeitsuchende und Arbeitslose sind sie vor allem deswegen interessant, weil man aus ihnen oft sehen kann, wie und warum die Arbeitsagentur in einer bestimmten Weise entschieden hat oder wie sie entscheiden wird.
Es gibt viele Unterschiede zwischen beiden Leistungen und einige wenige Gemeinsamkeiten:
Unterschiede:
Arbeitslosengeld I (Alg I) ist eine Leistung, die auf der Zahlung von Versicherungsbeiträgen beruht. Die Arbeitslosenversicherung funktioniert im Prinzip wie andere Versicherungen auch, obwohl einige Dinge nicht so hart geregelt sind wie bei anderen Versicherungen. Das heisst vor allem: was man als Leistung herausbekommt hängt davon ab, wieviel man vorher eingezahlt hat.
Arbeitslosengeld II (Alg II) ist im Gegensatz dazu eine Sozialleistung, die nicht aus Versicherungsbeiträgen, sondern aus Steuergeldern finanziert wird. Ihre Höhe ist (mit gewissen Ausnahmen) nicht abhängig von einem früher mal bezogenen Lohn, sondern an einem (sehr bescheidenen) Bedarf orientiert und prinzipiell für alle gleich (wobei einige wenige besondere Bedarfslagen berücksichtigt werden).
Alg I wird immer für eine einzelne Person geleistet; die familiären Verhältnisse spielen nur begrenzt eine Rolle bei der Höhe. Das Alg II hingegen wird zwar rechnerisch auch für einzelne Personen ermittelt, ist aber immer an den persönlichen Verhältnissen des Alg II-Beziehers ("Bedarfsgemeinschaft") ausgerichtet.
Beim Alg I gibt es keine Anrechnung vorhandenen Vermögens - im Gegensatz zum Alg II und keine Prüfung, ob man die Leistung überhaupt braucht (Bedürftigkeitsprüfung).
Gemeinsamkeiten:
Beide Leistungen setzen voraus, dass man sich aktiv um neue Arbeit bemüht und angebotene Arbeit annimmt, wobei die Maßstäbe dafür, welche Arbeit als zumutbar gilt, beim Alg II allerdings deutlich strenger sind.
Bei beiden Leistungen wird Einkommen angerechnet, das man durch Arbeit (z.B. einen Mini-Job) erzielt - allerdings nach etwas unterschiedlichen Maßstäben.
Weiterführende Informationen:
Link zur Sitemap der Arbeitsagentur (http://www.arbeitsagentur.de/nn_27098/Navigation/zentral/Servicebereich/Inhalt/Inhalt-Nav.html)
Hier finden Sie die Übersicht der Webseiten der Arbeitsagentur.
Weisungen der Arbeitsagentur zum Arbeitslosengeld I (SGB III) (http://www.arbeitsagentur.de/nn_164878/Navigation/zentral/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitslosengeld-I/Arbeitslosengeld-I-Nav.html)
Weisungen der Arbeitsagentur zu anderen Themen, die Arbeitnehmer betreffen (http://www.arbeitsagentur.de/nn_165870/Navigation/zentral/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/Arbeitnehmer-Nav.html)
Diese Dokumente sind geordnet nach:
Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung (HEGA)
Durchführungsanweisung (DA)
Geschäftsanweisung (GA)
Sonstige Weisungen (Runderlass, E-Mail-Info, Arbeitshilfen etc.) Die Texte liegen alle im PDF-Format vor. Um sie lesen zu können braucht man ein Programm, das PDF-Dateien "lesen" kann, z.B. Adobe Reader (kostenlos).
"Weisungen" bedeutet: Das sind Texte, die sich an die Mitarbeiter der Arbeitsagentur richten und ihnen sagen, wie sie die Gesetze anwenden sollen. Sie haben keine Gesetzeskraft, sondern geben nur die Auffassung des Vorstandes der Arbeitsagentur wieder. Sie werden häufig geändert. Für Arbeitsuchende und Arbeitslose sind sie vor allem deswegen interessant, weil man aus ihnen oft sehen kann, wie und warum die Arbeitsagentur in einer bestimmten Weise entschieden hat oder wie sie entscheiden wird.