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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg2 habe 0€ Anspruch?!? AA will Ebay-nick??


Myuki
16.02.2010, 16:30
Hallo!

Ich weiss einfach nichtmehr weiter also schreibe ich mal hier.
Ich lebe seit Juni 2009 mit meinem Freund zusammen und habe eine 5 Jährige Tochter (nicht sein Kind). Nach dem Umzug habe ich mich erkundigt wieviel Alg2 mir zusteht und da wurde ich beleidigt und angeschrien, sodass ich irgendwann geflüchtet bin. Hatte seitdem das gesamte Geld das ich hatte sozusagen "verlebt" im Dezember ging ich einen neuen Versuch an und.. siehe da.. ich hab angeblich doch Anspruch. Jetzt kam heute aber die Bewilligung und dort steht, dass mir 0€ zustehen?? Was soll das? Heisst das er wurde nicht genehmigt?

Ich bin total entnervt davon und das zerrt so unglaublich an mir, denn bei jedem Einkauf (essen) wird mir schlecht, weil ich ja weiss das ich es mir eigentlich nicht Leisten kann. Zuerst wird mir unterstellt ich verkaufe bei Ebay und das ich noch irgendwo arbeite (hatte im Zeitraum des Weihnachtsmarkts gearbeitet). Jetzt wird immer wieder gebohrt das sie meinen Antrag nicht weiterbewilligen wenn sie meinen Ebay-Nick nicht bekommen... dürfen die das? Ich habe NIE bei Ebay etwas verkauft! Und dort werde ich so hingestellt als das ich total hohe Ansprüche hätte was das Geld angeht. Meine Tochter und ich haben im Monat (!) nur den Unterhaltsvorschuss zum leben und das soll reichen? Ich versteh es nichtmehr :?.

Allerdings wenn ich ausziehn würde, dann würde alles gezahlt werden oder wie?

Entschuldigt wenn das alles etwas durcheinander ist, aber in meinem Kopf ist es derzeit auch nicht gerade geordnet :(

Marsleuchte
16.02.2010, 17:30
Hallo,

ich poste Dir hier mal einen Link, es handelt sich hier fast um das gleiche Thema.
Da ist auch ein Link zum selber rechnen dabei!

Hier entlang! (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=140355)


MfG
Marslicht

Step
16.02.2010, 17:37
Jetzt wird immer wieder gebohrt das sie meinen Antrag nicht weiterbewilligen wenn sie meinen Ebay-Nick nicht bekommen... dürfen die das? Ich habe NIE bei Ebay etwas verkauft!

Wer hat denn die ARGE darauf gebracht, Du könntest bei Ebay etwas verkauft haben? Stand da was in Deinen Kontoauszügen?

Myuki
16.02.2010, 19:42
Bei dem Rechner kommt raus das ich 290€ Anspruch habe (das wurde mir damals auch so beim Amt ausgerechnet aber verschiedene Sachbearbeiter - verschiedene Ansichten).

Ja, die haben in einem Kontoauszug was von Ebay gelesen. Dort habe ich den Ebaynick + die Artikelnr. unkenntlich gemacht. Ausserdem war dieser Einkauf 1 Monat VOR Antragstellung.

Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten :)

Step
16.02.2010, 19:56
Ja, die haben in einem Kontoauszug was von Ebay gelesen. Dort habe ich den Ebaynick + die Artikelnr. unkenntlich gemacht.

Ich meine nicht, daß die Preisgabe des Ebay-Nicks verlangt werden kann. Wenn Du angibts, daß Du durch Ebay keine Einnahmen erzielt hast, dann sollte Dir das Gegenteil bewiesen werden. Alles Andere würde Dir unterstellen, daß Du lügst und unglaubwürdig bist. Die ARGE würde sich Deine Bewertungen ansehen und dann auf die Verkaufsaktivitäten schließen, wo es schnell neue Mißverständnisse gibt.

Tip:
Das nächste Mal mache die gesamte Zeile im Kontoauszug unkenntlich, bis auf den Betrag. Gib bei Überweisungen für Ebay-Käufe niemals den Nick mit an, auch nicht den des Empfängers. Die reine Artikelnummer (ohne irgendwelche Zusätze) reicht völlig aus, auch wenn das in den Auktionen anders behauptet wird. Notfalls setze Dich mit dem Verkäufer in Verbindung und teile ihm mit, was Du bei der Üerweisung als Verwendungszweck angegeben hast.

Marsleuchte
16.02.2010, 20:05
Jetzt zu dem ALG II Anspruch, wenn der Rechner 290 Euro anzeigt, dann bedeutet es soviel wie das Dir ALG II ca in dieser Höhe zusteht.
Der Betrag kann mal schwanken, ich sage mal so um 40 Euro hoch oder runter, aber nicht um 290 Euro!

Ich würde Dir hier mal den Gang zu einer Beratungstelle in Deiner Nähe empfehlen!

Beratungstellen (http://www.my-sozialberatung.de/adressen)

MfG
Marslicht

Myuki
18.02.2010, 19:12
Bei mir in der Nähe gibt es wohl keine Beratungsstelle :confused: :?

Also ich habe jetzt erstmal mein Ebay Profil auf Privat gestellt... dh es kann niemand mehr meine Einkäufe oder Bewertungen sehen (das ist mir einfach zu Privat und geht das Amt meiner Meinung nach garnichts(!)! an).

Gibt es nicht auch einen "Freibetrag" für meinen Freund? Also das er von seinem Gehalt etwas behalten darf das NICHT in denen ihre Milchmädchenrechnung mit einbezogen wird?

Kann es sein das mit den 0€ die mir das Amt zahlt gemeint ist das sie mir die Krankenkasse zahlen?

Am Montag habe ich einen Termin dort... ich werde sicher wieder wie ein Dorfdepp dort rausgehen müssen ich sehs schon kommen... :sad:. Das Arbeitsamt hier übt richtig professionell psychoterror aus!

Stefan1981
23.02.2010, 08:40
Das Amt darf gar nicht dein eBay-nick verlangen.
An deiner Stelle würde ich ein Schreiben formulieren, das du bei eBay keine Verkäufe tätigst da du kein Kundenaccount bei eBay besitzen tust.

Am besten beginnend mit dem Satz "Hiermit zeige ich an....." , andere Formulierungen gehen natürlich auch.
Bedenke auch das du dann reinschreiben kannst, das dieses sich zu jeder Zeit ändern kannst.

Sie dürfen dir ja nicht verbieten bei ebay mal was zu Verkaufen, das wäre ein Einschnitt in die Privatsphäre und in dein Grundrecht, und das dürfen sie nicht, solange du nicht im gewerblichen Bereich bei eBay tätig bist.

Step
23.02.2010, 10:12
An deiner Stelle würde ich ein Schreiben formulieren, das du bei eBay keine Verkäufe tätigst da du kein Kundenaccount bei eBay besitzen tust.
Das solltest Du allerdings nicht tun, wenn Du tatsächlich doch eine Ebay-Account besitzt. Alles Andere wären nicht wahrheitsgemäße angaben.

Sie dürfen dir ja nicht verbieten bei ebay mal was zu Verkaufen,Verbieten will es doch auch niemand. Es geht vielmehr darum, daß hier Einnahmen vermutet werden, die das ALG II mindern könnten.

Pharao
23.02.2010, 11:18
(...) Es geht vielmehr darum, daß hier Einnahmen vermutet werden, die das ALG II mindern könnten.
Hi,

wie schon Step erwähnt hat, geht es viel mehr um evtl Einnahmen die man dir anrechnen kann. Sicherlich wird ein gelegendlicher Verkauf von privten Sachen dir nicht angerechnet, aber wenn du jeden Monat xx € damit erziehlst, dann evtl schon.

Ein wichtiger Satz steht allerdings noch in der Hilfe/FAQ`s (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=einkommensanrechung_alg_ii#faq_einkomm ensbegriff/) :

"Ähnlich ist es, wenn man gebrauchte Gegenstände verkauft, die einem schon vor dem Alg II-Bezug gehört haben. Diese gehören nämlich zum Vermögen, und daran ändert sich auch nichts, wenn man sie "versilbert"."


Wenn du also deinen Vermögensfreibetrag (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_vermoegensanrechnung) noch nicht erreicht hast, dann sollte diese Einnahmen durch eBay kein Problem dastellen, wenn du sie jetzt angeben würdest.

ela1953
23.02.2010, 15:08
Ausserdem war dieser Einkauf 1 Monat VOR Antragstellung.

Es geht deinen SB überhaupt nichts an, was du bei Ebay kaufst.

Genau so wenig, wie deine Einkäufe bei Aldi, Lidl oder sonst wo.

Und wenn du etwas aus deinem Haushalt verkaufst sind das auch keine Einnahmen, sondern Vermögensumwandlung.

Erst wenn du bei was einkaufst, evtl. auch bei Ebay, um es mit Gewinn wieder zu verkaufen, dann ist es gewerblich im Sinne des Finanzamtes.

Myuki
01.03.2010, 15:49
Hallo!

Also letzte Woche bei dem Termin hat sie SB gemeint das noch ein Schreiben kommen würde, denn mir würden knapp 200€ zur Miete zustehen (und die Krankenkasse würde halt übernommen werden). Bisher kam nichts und auf dem Konto ist auch nichts. Jetzt siehts leider so aus, dass ich ab nächste Woche schon einen 1€ Job antreten soll. Aber ich habe doch noch garkeine Zustimmung bekommen das ich überhaupt Geld bekomme? MUSS ich dann dort überhaupt antreten BEVOR ich etwas bewilligt bekommen habe (0€ seh ich nicht als bewilligt an)? Oder kann ich mich auf stur stellen? Ich müsste für den 1€ Job extra eine Monatskarte für den Bus kaufen und mir argen Stress antun damit ich es schaffe meine Tochter in den Kindergarten zu bringen, dort zum 1€ Job zu kommen und das gleiche dann nochmal danach... da tu ich mir das sicher nicht NUR für die Fahrkostenentschädigung an :sdagegen: ! Hoffe ihr versteht was ich damit meine... ich bin nicht zu faul zum arbeiten, aber wenn der 1€ Job nicht wäre, dann bräuchte ich keine Monatskarte.

Myuki
25.03.2010, 16:49
Hallo!

Das Arbeitsamt treibt auch weiterhin seltsame Spielchen mit mir. Jetzt bin ich seit 3 Wochen bei meinem 1€ Job, aber es tut sich Geldtechnisch garnichts! Ich habe erneut (nachdem mal wieder 3 mal neue Unterlagen eingefordert wurden) einen Bescheid mit 0€ Anspruch bekommen! Jetzt war auch noch vom Landratsamt die Rede und ich habe hinterhertelefoniert und keiner konnte mir Auskunft geben wovon die Rede ist und was mir zusteht. Ich habe ende Dezember ALG2 beantragt und bald ist April! Kann man da nicht irgendwie gegen vorgehen? Wovon soll ich denn leben? Ich bekomme ja nichtmal die Krankenversicherung bezahlt (trotzdem ich den 1€ Job mache!) !! Kann mir jemand irgendeinen Tipp geben was ich noch tun kann?