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Hallo,
ich bin bezieherin von alg II.
Nun will ich mich selbstständig machen und dachte allerdings
das ich gefördert werde durch das arbeitsamt...
nun jetzt habe ich gelesen, das alg II empfänger keinen zuschuss bekommen, außer einstiegsgeld, jeddoch nach ermessen.
Nun habe ich viele fragen
Ich möchte einen online shop eröffen, selbstständig , d.h. gewerbe anmelden.
Inwieweit würde das AA fördern?
Ich hab jetzt auch gelesen, das man auch nebenberuflich geld verdienen darf gilt das auch für selbstständig mit gewerbeanmeldung? sozusagen als nebeneinkunft. wieviel darf man nebenberuflich als selbständiger und bezieher von alg II dazu verdienen...
Ehrlich gesagt leuchtet mir das irgendwie nicht ein, das man alg II beziehen kann, aber nebenberuflich einen zusatz verdienen darf bzw ein gewerbe anmelden... oder hab ich da irgendwas falsch verstanden??? :sad:
Habe nächste Woche einen Termin beim AA.
Habe sogar schon einen Businessplan erstellt, und das war wahrscheinlich umsonst denke ich... :sad:
denn wenn ich sowiso nicht gefördert werde.... :sad: :sad:
Hm habt ihr vielleicht ein paar tips, was ich beantragen kann, ob ich nebenberuflich selbständig werden kann als bezieherin von alg II ? Höchverdienst? Welche Anträge muss ich stellen?
Was genau hat es mit dem Einstiegsgeld auf sich? Wer kann beantragen, was wird bewilligt? Vorrausetzungen???
Würde mich sehr freuen wenn ich ein paar antworten bekäme
Viele grüße schon mal
jasmina
Betroffener
25.08.2005, 12:14
:welcome: Jasmina
dazu hatte ich gerade ein längeres Post für die Mona gemacht.
Vielleicht schaust Du da bitte erst Mal hinein?
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=28909#28909
Wenn Du dann noch Fragen hast, helfen wir gerne weiter.
Hallo,
also den beitrag habe ich gelesen allerdings sieht es bei mir anders aus...
Also ich will ein Kleingewerbe aufmachen im Online-Handel.
Hätte keine Kosten (Miete strom , was ich jetzt auch habe)weil ich
alles von zu Hause mache,
außer den Wareneinkauf.
Beim Wareneinkauf würde mein Freund mich unterstützen mit
einer gewissen Geldsumme.Also ich bräuchte kein Kredit etc. außerdem
würde ich klein klein anfangen, umso evtl Verluste besser kalkulieren zu können und nicht gleich einen hohen betrag verliere.
Also mein konkreten Fragen sind:
Kann ich ein Gewerbe anmelden als Nebenverdienst, trotz bezug von ALG II?
- muß ich mich dann pflichversichern , oder wäre ich weiterhin über AA versichert?
- Einkommengrenze ohne Abzug von ALG II ?
Einstiegsgeld: Wenn Einstiegsgeld vom AA gewährt wird, wie sieht es dann aus mit sozialversicherungen? Muß man sich dann auch selbst versichern? Rente, Krankenversichrg. etc.?
- Muß man auch dort einen Business plan erstellen?
Weiterhin würde ich mich für ein paar tips freuen, alles was mit selbstständigkeit zu tun hat... .)
Weiß jemand so pauschal was die Versicherungen kosten ?
Also Krankenversicherung ? Rentenversicherung?
Ich hab mal gelesen Rentenversicherun um die 400 Euro, was ist mit Krankenversicherung? Ich habe Kinder, erhöht sich dann der Betrag ( naja ich vermute mal )....
jasmina
Betroffener
25.08.2005, 18:10
Hallo Jasmina,
also den beitrag habe ich gelesen allerdings sieht es bei mir anders aus...
Glaube mir - es sieht nur so aus ...
Also ich will ein Kleingewerbe aufmachen im Online-Handel.
Hätte keine Kosten (Miete strom , was ich jetzt auch habe)weil ich
alles von zu Hause mache, außer den Wareneinkauf.
Ich will Dir nicht die Hoffnung nehmen für Deinen Web-Shop, aber wenn das nichts super-turbo-affen-geiles ist, ist Dein Webshop einer unter Millionen. Die große Masse davon findet man nicht mal bei Google, wenn man sich wirklich Mühe gibt beim Suchen.
Meine eigene Webseite hat nach einem Jahr inzwischen monatlich fast 2000 Besucher (lt. Statistik) - aber auf die vorhandene Werbung hat noch nie jemand so reagiert, das ich was von hätte (ist aber auch nicht für den primären Verkauf gedacht, sondern mehr als Präsentation).
Um die Gelder für den Wareneinkauf und die Einnahmen daraus geht es aber.
Beim Wareneinkauf würde mein Freund mich unterstützen mit
einer gewissen Geldsumme.Also ich bräuchte kein Kredit etc. außerdem
würde ich klein klein anfangen, umso evtl Verluste besser kalkulieren zu können und nicht gleich einen hohen betrag verliere.
Für Deinen Verluste interessiert sich niemand, nur für die Gewinne aus den Einnahmen, um Dir wegen mangelnder Bedürftigkeit das ALG II zu kürzen.
Also mein konkreten Fragen sind:
Kann ich ein Gewerbe anmelden als Nebenverdienst, trotz bezug von ALG II?
- muß ich mich dann pflichversichern , oder wäre ich weiterhin über AA versichert?
Ja - Du kannst immer eine Gewerbe anmelden - aber das ist nicht das Problem - egal ob als Haupt- oder Nebengewerbe.
Solange Du ALG II beziehst, bist Du von der ArGe versichert. Übersteigt Dein bereinigter Gewinn (hier wird es viele Streitpunkte bei den Sachbearbeitern geben) Deine ALG II Leistungen, wirst Du ein Fall für die
Selbstversicherung.
- Einkommengrenze ohne Abzug von ALG II ?
nachzulesen unter Freibetragsregelung hier: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)
Aktuell ist es noch weniger.
Einstiegsgeld: Wenn Einstiegsgeld vom AA gewährt wird, wie sieht es dann aus mit sozialversicherungen? Muß man sich dann auch selbst versichern? Rente, Krankenversichrg. etc.?
- Muß man auch dort einen Business plan erstellen?
Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum ALG II gewährt über die vereinbarte Zeitspanne. Solange Du ALG II Leistungen bekommst, bist Du auch versichert.
Bevor Du da die luxuriösen rund 170 € (50%) als Einstiegsgeld monatlich für ein Jahr bekommst, möchte das Amt natürlich sehen, ob diese Wahnsinnsausgabe von 2040 € für Dich auch gerechtfertigt ist.
Andererseits öffnet einem die Erstellung eines solchen Businessplanes an vielen Stellen auch die Augen für noch nicht bedachte Themenkreise ebenso die Rückfragen und Hinweise der später sachkundigen Stelle.
Weiterhin würde ich mich für ein paar tips freuen, alles was mit selbstständigkeit zu tun hat... .)
Weiß jemand so pauschal was die Versicherungen kosten ?
Also Krankenversicherung ? Rentenversicherung?
Ich hab mal gelesen Rentenversicherun um die 400 Euro, was ist mit Krankenversicherung? Ich habe Kinder, erhöht sich dann der Betrag ( naja ich vermute mal )....
Das wichtigste ist die Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Für Selbständige kannst Du ohne Krankengeldanspruch so knapp 280 - 320 € monatlich rechnen - wenn Du Glück und etwas Geschick hast, bei möglicherweise ständigem Wechsel zwischen Eigenzahlung und Zahlung durch die ArGe kannst Du vielleicht den ermässigten Satz bekommen von ca. 125 €, denn auch die ArGe zahlt nicht mehr.
Viele sinnvolle (und weniger sinnvolle) bekommst Du bei der regionalen IHK und auf deren Webseiten und auch hier:
BMWA Existenzgründer
BMWA - Existenzgründer (http://www.existenzgruender.de/01/)
Hallo
Also wollte mich mal kurz nach dem Gespräch mit dem
Arbeitsamt melden-
Soweit geht alles in Ordnung, ich brauche nur noch
einen Steuerberater oder IHK die mir das bestätigt-
Jetzt habe ich aber vergessen was zu fragen, vielleicht könnt ihr mir
auskunft darüber geben..
Also ich würde die Förderung/Einstiegsgeld 9 oder 12 Monate bekommen danach würde das wegfallen.
Meine Frage jetzt,
was wenn die Idee doch nciht so klappt und ich das wieder abmelden muß,
bekomme ich dann weiterhin ALG II , oder wie geht es dann weiter? Habe ich dann noch Anspruch?
vielen dank schon mal
grüße
jasmina
StephanK
31.08.2005, 11:24
Soweit geht alles in Ordnung, ich brauche nur noch
einen Steuerberater oder IHK die mir das bestätigt-Ob das wirklich ein "nur noch" oder eine hohe Hürde ist, wirst Du bald erfahren.
was wenn die Idee doch nciht so klappt und ich das wieder abmelden muß,
bekomme ich dann weiterhin ALG II , oder wie geht es dann weiter? Habe ich dann noch Anspruch?Ja - unter den gleichen Bedingungen wie jetzt auch.
Trotz Skepsis: gutes Gelingen!
habe gerade meinen online shop geschlossen, davon kann man nicht leben, KV habe ich 210,00 euro gezahlt weil Verdienst unter 400,00 euro monatlich war, mußte ich extra bei kv beantragen, RV habe ich 78,00 euro mindestbeitrag gezahlt, mußte ich bei der BFA darlegen da unter 400,00 euro.
Achtung weitere Kosten die ich nicht eingeplant hatte waren, du brauchst Allgemeine Geschäftsbedingungen, Anbieterkennzeichnung und den ganzen Schmus von einem Rechtsanwalt, damit dir nichts passieren kann. Die geseztlich vorgeschriebenen Garantiezeiten mußt du auch beachten Rücksand der Ware etc. Kosten ca. 200,00 euro
Solltest du die ganze Sache über Ebay machen, die Gebühren können dich Auffressen und das ganze unterbieten der Preise um ja was zu verkaufen kann einen Arm machen.
Online shop ist meiner Meinung nur für das Nebengewerbe geeignet
Und was ich gerade erlebt habe im Sommer guckt kein Schwein ins Netz um was zu kaufen.
Ich weiß hört sich alles scheisse an, aber das war meine Realität vom letzten jahr.
Trotzdem viel Glück
Hallo,
mich würde mal ínteressieren was du bzw. ihr verkauft oder verkauft habt???
Liebe Grüsse
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