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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : zustehende Kostenübernahme bei Miete?


itsmee35
25.08.2005, 12:12
ich wollte umziehen..in eine grössere wohnung

meine bisherige wohnung:
Miete Kalt: 229.-
NK: 31.-
=260.-

(Heizung Gas: 45.-/Monat)


gewährtes ALG II = 639.-
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neue Wohnung:Die Wohnung ist Vollmöbeliert!
Miete kalt: 250
NK: 80.-
=330.-

(Heizung Öl) ca. 15 euro/monat

gewährtes ALG II = ?

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Als ich im Jobcenter nachgefragt habe, sagte man mir dass die nebenkosten nur ohne die Heizung gewährt werden! also die öl heizkosten, müsse ich selbst tragen.
Ausserdem würde nur eine kaltmiete v. 217,30 Euro gewährt werden ?
(den rest müsse ich selbst dazuzahlen)
:sad:
nun frage ich mich u.a., wo denn bei meiner jetzigen wohnung die 34.- euro mehrzahlung herkommen? denn 260.- Miete+345.-ALGII = 605.-! Ich bekomme aber 639.-!

Ausserdem sagte mir die Sachbearbeiterin im Jobcenter, dass seit ALG II keine Kaution mehr übernommen wird, nicht mal als Darlehen!!!

StephanK
25.08.2005, 13:41
Ich verstehe es nicht so ganz, habe aber den Eindruck, dass da ein Missverständnis vorliegt.
Dieses Missverständnis scheint mir darauf zu beruhen, dass die unterschiedlichen Kostenblöcke von Dir und dem JobCenter unterschiedlich zugeordnet werden.
Das Gesetz unterscheidet zwischen "Leistungen für Unterkunft und Heizung". Zu den Unterkunftskosten gehören neben der Miete alle üblicherweise mit der Miete abgerechneten Nebenkosten (also z.B. Müllabfuhr, Straßenreinigung usw.). Heizung ist beim ALG II dagegen ein Extra-Block - auch dann, wenn sie vom Vermieter in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden.
Natürlich muss das JobCenter die Heizkosten tragen, unter der Voraussetzung, dass sie - ebenso wie die Miete selbst - "angemessen" sind.
Allerdings hast Du offenbar vor, in eine Wohnung zu ziehen, die teurer als die bisherige ist. Wenn in Essen eine Grenze von € 217,30 Kaltmiete gilt, hat man bisher vielleicht die € 11,70, die Deine bisherige Wohnung mehr kostet, durchgehen lassen, was ja auch vernünftig ist. Bei einem Umzug kannst Du aber leider nicht erwarten, dass eine Wohnung mit einer teureren Kaltmiete akzeptiert wird.

itsmee35
25.08.2005, 14:06
Natürlich muss das JobCenter die Heizkosten tragen, unter der Voraussetzung, dass sie - ebenso wie die Miete selbst - "angemessen" sind.

Vielen Dank für die Antwort.. :Respekt:


Die Nebenkosten sind mit 80.- Euro, worin auch dei Heizung enthalten ist, pauschal im Mietvertrag angegeben!

Die Sachbearbeiterin sagte mir: dass nicht die 80.- Euro voll übernommen werden, sondern nur 65.- euro von den 80.- Euro. Die restlichen 15.- Euro(Heizkosten) müsse ich selbst zahlen!

Gibt es einen Unterschied zwischen Möbelierte Wohnungen und Unmöbelierte???? oder wird für beide dass gleiche gezahlt?

StephanK
25.08.2005, 16:34
Hmm - das geht jetzt ziemlich in's Mietrecht hinein... :wink:
Unterschied möblierte / nicht möblierte Wohnungen: Ich kenne die Essener Praxis bzw. die - wenn es sie denn gibt - die kommunalen Richtlinien in Essen nicht. Natürlich ist der m2-Preis bei möblierten Wohnungen höher, und die Richtwerte für die akzeptierte Miete gehen von unmöblierten Wohnungen aus. Andererseits spart die Stadt dadurch die Kosten für Deine Erstausstattung, die sie sonst bezahlen müsste. Es ist also, wie Du merkst, ein bisschen Äpfel-mit-Birnen vergleichen. Wenn ich Dir als ARGE-Sachbearbeiter gegenüber säße, würde ich vermutlich erst mal dumm gucken... und mich dann von Deiner Verhandlungstaktik überzeugen lassen :lol: Jedenfalls ist das nicht so ganz einfach zu entscheiden und Du wirst argumentieren müssen.

Nebenkosten/Heizkosten: Da ist der Vermieter schwer hintendran, denn er ist gesetzlich verpflichtet, die Heizkosten separat zu erfassen und abzurechnen. Eine Ausnahme gibt's nur, wenn es ein kleines Haus ist, in dem der Eigentümer wohnt und nur eine Wohnung vermietet, nicht (mehr) aber für möblierte Wohnungen. Der Mietvertrag ist bzw. wäre insoweit sogar unwirksam (§ 2 Heizkostenverordnung). Aber als Mieter-Bewerber bist Du momentan natürlich nicht in der Position, in der Du das durchsetzen kannst. Ist für Dich jetzt eine ziemlich blöde Situation. Du kannst gegenüber dem JobCenter eigentlich nur mit Deiner schwachen Wohnungsbewerber-Position argumentieren und vorschlagen, dass sie nach ihren eigenen Erfahrungswerten von den Nebenkosten einen realistischen Wert für die Heizkosten rechnerisch abtrennen mögen, weil Du leider keine Nachweismöglichkeit hast.

itsmee35
25.08.2005, 17:50
von den Nebenkosten einen realistischen Wert für die Heizkosten rechnerisch abtrennen mögen, weil Du leider keine Nachweismöglichkeit hast.

Warum keine Nachweismöglichkeit?
Die Heizkosten des Vormieters der neuen Wohnung, sind schriftlich von der Ablesefirma berechnet worden und ich habe eine Kopie, vom Vermieter bekommen.
Oder wie meinst du dass?

StephanK
25.08.2005, 18:00
Wenn's denn so ist, ist's ja gut - nur war das aus Deinem vorigen Beitrag nicht erkennbar... :patsch:
Wenn also Heiz- und sonstige Nebenkosten sich nachvollziehbar trennen lassen, sollte darin kein Problem liegen.