Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jobangebot abgelehnt/ sperre oder Kürzung des ALG I
Guten Morgen,
ich bin seit dem 01.01.2010 arbeitslos gemeldet. Habe nun mein ERSTES Jobangebot bekommen für ein Job auf 400 Euro basis erhalten.
Da soll ich in einer Disko Toilettenputzen und das am Freitag und Samstag von 22.00 h bis 06.00 h !!!
In der Arbeitsbeschreibung stand allerdings bereits drin dass der job sehr schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht zu erreichen ist.
Habe also nachgeforscht und es stimmt. Habe keine Führerschein und bin somit auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen.
Werde die Stelle ablehnen mit den Grund, keine Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmittel den job zu erreichen.
NUn meine Fragen:
Was ist wenn das Arbeitsamt den Grund nicht akzeptiert?
Bekommt man sofort das Geld gesperrt oder wird es gekürzt?
Wenn sperre Wie lange?
Wenn Kürzung Wieviel?
Danke vorab für eure Ratschläge
Butterbrot
18.02.2010, 08:41
Hallo, du bekommst keine Kürzung.Lies mal §121 sgb Zumutbarkeit,dann weißte Bescheid !:razz:
Die Gesetztestexte habe ich schon gelesen !!!
Und ich gehe auch davon aus, das ich keine Sperre bekomme.
Ich wollte aber nun mal allgemein Wissen, ob es nur Sperren von ALG I gibt, oder ob es auch ne Kürzung gibt, wenn man in den ersten Monaten den Job ausschlägt???
Hier in dem Forum wird immer nur von ner Sperre gesprochen und net von ner Kürzung, die es mal gab als ich das letzte mal Arbeitslos war...
Butterbrot
18.02.2010, 10:04
Lies es noch mal.Du musst in den ersten 3 monaten keinen Job annehmen,wo du mehr als 20 % weniger von dem bekommst was du zuletzt netto verdienst hast,und inden darauffolgenden 3 Monaten nicht mehr als 30 % weniger und in der gesammten Zeit wo du Alg1 bekommst brauchst du nichts annehmen was unter deinem Alg 1 satz liegt.Dann bekommst du weder Sperre noch Kürzung. Du solltest dich vieleicht noch mal ausführlich beraten lassen.Bis denn!
Also so irgendwie glaube ich versteht man meine Frage nicht!!!
Ich hab nicht gefragt, was ist wenn weniger bezahlt wird in dem Job(gesetzt zumutbare Arbeit und soo).
Sondern meine Frage war und ist im allgemeinem:
Bei einer Jobablehnung wird man da sofort gesperrt oder bekommt man das Geld gekürzt????
KÜrzung Wieviel?
Sperre Wie lange?
Für ALG II gilt eine Absenkung für 3 Monate um 30 %.
§ 31SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html)
Beim ALG I kommt bei einer von der AA angebotenen Arbeit eine Sperrzeit von drei Monaten zur Anwendung.
§ 144 Abs.1 Nr. 2 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html)
Beim ALG I kann nur eine Sperrzeit eintreten, wenn eine versicherungspflichtige angebotene Arbeit von der AA abgelehnt wird.
1. Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe
(1) Sperrzeitrelevant ist auch das Lösen von
5. geringfügigen Beschäftigungen, soweit sie (beiZusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen) versicherungspflichtig waren.
DA § 144 SGB III (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p144.pdf)
Ein einzelner 400 € Job ist nicht versicherungspflichtig.
Vielen Dank Lopo01 für die kompetente Antwort. :sensationell:
Allerdings muss ich da nochmal nachhacken ob ich das richtigen verstanden habe:
Also wenn man mir ein 400€ job anbietet, der nicht nach deiner Aussage versicherungspflichtig ist, dann kann ich den Job ablehnen?
(Beim ALG I kann nur eine Sperrzeit eintreten, wenn eine versicherungspflichtige angebotene Arbeit von der AA abgelehnt wird.)
Der ist ja nicht versicherungspflichtig? Oder wie muss ich das verstehen???
Und was heisst die Abkürzung AA?
Sorry bin Neu hier und hab es noch nicht so mit den Abkürzungen betreffen?
Also wenn man mir ein 400€ job anbietet, der nicht nach deiner Aussage versicherungspflichtig ist, dann kann ich den Job ablehnen? Ein 400-Euro-Job ist generell nicht versicherungspflichtig. Es ist außergewöhnlich, daß Du sowas vom Arbeitsamt angeboten bekommen hast.
Der ist ja nicht versicherungspflichtig? Oder wie muss ich das verstehen???Daß Du ihn nicht annehmen mußt. Du bekommst doch mehr als 400 Euro Arbeitslosengeld, oder? Wenn ja, dann könntest Du das Angebot ablehnen, weil Du dann weniger Geld hättest als Dein Arbeitslosengeld.
Und was heisst die Abkürzung AA?AA = Arbeitsagentur oder Arbeitsamt
Vielen Dank Step für die Erläuterung.
Aber ich muss leider nochmal nachfragen (sorry)
Ist es aber nicht nach dem SGB so, das man einen Job annehmen muss sobald ich meine soziale Lage verbessere?
Und wenn ich ein 400€ Job annehme ich den Rest bis 500€, also 100€ vom Arbeitsamt bezahlt bekomme?
Somit kann ich doch nicht ablehnen sonder bekomm doch bestimmt ne sperre, da ich ja meine soziale Lage verbessere? Oder versteh ich das falsch?
Ich bekomme vom AA 500 € ALG I
(Berechnungsgrundlage wg. Steuerklasse 5)
Und ja beim Beratungsgespräch hat mir die Dame vom AA gesagt ich möge mir bitte ein Mini- bzw. ein 400,- Job suchen!!!
Hi Rehlein,
lies dir noch einmal den in meinem vorherigen Beitrag geschilderten Sachverhalt zum ALG I aufmerksam durch.
Nur eine von der AA ( Arbeitsagentur ) mit Rechtsfolgebelehrung angebotene versicherungspflichtige Arbeit ist mit einer Sperrzeit bedroht.
Ist es aber nicht nach dem SGB so, das man einen Job annehmen muss sobald ich meine soziale Lage verbessere?
Das trifft nur beim Bezug von ALG II zu.
§ 2 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__2.html)
Ist es aber nicht nach dem SGB so, das man einen Job annehmen muss sobald ich meine soziale Lage verbessere?
Nein. Du erhälst ALG I, was eine Versicherungsleistung ist. Beim ALG II sieht es anders aus. Da müßtest Du jede zumutbare Beschäftigung annehmen, um Deine Bedürftigkeit zu verringern.
Und wenn ich ein 400€ Job annehme ich den Rest bis 500€, also 100€ vom Arbeitsamt bezahlt bekomme?Wenn Du mehr als 165 Euro verdienst, wird der Rest angerechnet. Wenn Du zudem mehr als 14,99 Stunden pro Woche arbeitest, bist Du nicht mehr arbeitslos und die komplette Leistungszahlung wird eingestellt, unabhängig von der Höhe des Verdienstes.
Somit kann ich doch nicht ablehnen sonder bekomm doch bestimmt ne sperre, da ich ja meine soziale Lage verbessere? Oder versteh ich das falsch?Siehe oben. Eine Sperre bekommst Du nur, wenn Du ohne wichtigen Grund ablehnst. Der 400-Euro-Job wäre zum Einen nicht versicherungspflichtig und zum Anderen unzumutbar, da geringer als Dein Arbeitslosengeld.
Und ja beim Beratungsgespräch hat mir die Dame vom AA gesagt ich möge mir bitte ein Mini- bzw. ein 400,- Job suchen!!!Wie hat sie das begründet? M.E. kennt die sich nicht wirklich aus mit ihrem Job.
Hallo Lopo01,
Hallo Step,
vielen vielen Dank für eure Hilfe. :danke:
Ihr habt mir sehr weitergeholfen.
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