Forumadmin
15.10.2006, 02:02
Bekommen behinderte Menschen zusätzliche Leistungen?
Erhalten erwerbsfähige behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des SGB IX,
sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder
Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII,
bekommen sie einen Mehrbedarf von 35 Prozent der für sie geltenden Regelleistung.
Nicht erwerbsfähige Menschen, die Sozialgeld beziehen,
erhalten ebenfalls einen Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent der für sie geltenden Regelleistung,
wenn sie Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 2 SGB XII erhalten.
Erhalten erwerbsfähige behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des SGB IX,
sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder
Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII,
bekommen sie einen Mehrbedarf von 35 Prozent der für sie geltenden Regelleistung.
Nicht erwerbsfähige Menschen, die Sozialgeld beziehen,
erhalten ebenfalls einen Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent der für sie geltenden Regelleistung,
wenn sie Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 2 SGB XII erhalten.