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ALN - Robot
07.04.2005, 16:14
Amtsgericht Frankfurt/ Main
Fristlose Kündigung wegen anzüglicher Bemerkung

Eine anzügliche Bemerkung gegenüber einer Kollegin kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Dies entscheid das Arbeitsgericht Frankfurt/ Main im Oktober 2003.

Geklagt hatte ein Gasinstallateur, dem bereits wenige Wochen nach seinem Arbeitsantritt aus diesem Grund gekündigt worden war.

Er hatte dem Gericht zufolge zu einer Personalmitarbeitern nach einem Streit über die Fahrtkostenabrechnung gesagt:

"So Frauen wie dich hatte ich schon hunderte."

Die Richter wiesen aber die Klage des Mannes mit der Begründung ab, die Firma habe damit rechnen müssen, dass es auch künftig zu derart beleidigenden "Ausrastern" kommen würde.

Ein Abwarten bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist sei daher in diesem Falle nicht notwendig.

Aktenzeichen:
15 Ca 647/03