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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeldzuschlag, Heizkostenabrechnung, Steuerausgleich???


Schwarzerrabe
26.08.2005, 13:35
:laola: :laola:

Muss erstmal ein großes Lob abgeben. Dieses Forum ist wirklich super. Habe hier schon viel gelesen, was auch für mich sehr interessant ist und Hilfe habe ich auch schon bekommen. Nun habe ich aber doch noch einige Fragen:

1.) Uns wurde nur Zuschuss für Wohnung und Heizung gewährt. Die anderen Einkünfte (ALG I 798€ und Ki-Geld 154 €) reichen für uns drei aus. Kann ich nun noch einen Antrag auf Kindergeldzuschlag einreichen? Oder welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen. Werde nicht ganz schlau aus dem Kindergeldzuschlagsrechner.

2.) Wie ich hier gelesen habe, muss man als ALGII- Empfänger seinen Lohnsteuerjahresausgleich melden, damit er mit den Bezügen verrechnet werden kann. Trifft dieses auch für uns zu, obwohl wir nur den Zuschuß für Wohnung und Heizung erhalten? ( Ich würde es mit Wohngeld gleichsetzen)

3.) Wie wird es mit Nachzahlungen für Heizkosten gehalten. Bekommt man dann auch noch einen Zuschuß vom Amt, oder muss man die Zahlungen alleine tragen?

Im Voraus schon einmal herzlichen Dank für Eure Hilfe.

Freundliche Grüße
Schwarzerrabe

Betroffener
26.08.2005, 13:57
Hallo Schwarzer Rabe,

ich habe mir mal erlaubt, Die Schriftgröße wieder zu normalisieren.
Das ist mir ja förmlich ins Gesicht gesprungen.

Zu den Fragen:
(1) Den Antrag kannst Du stellen (sonst wird es das Amt wahrscheinlich tun). Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich denke, das wird dann auch wieder gegen gerechnet.

(2) Ja - dann kann das Amt nämlich die Kosten der Unterkunft kürzen (das ist nicht vergleichbar mit Wohngeld!)

(3) Die Nachzahlungen bei Heiz- und Nebenkosten werden vom Amt getragen (allerdings zicken hier einige Ämter gerne rum, da es um Nachzahlungen für Perioden geht, wo das Amt noch nicht dafür zuständig war (im Gegensatz zur Anrechnung bei eingehenden Zahlungen aus zurückliegenden Perioden).

Gelegentlich kommt es dann auch vor, dass in diesem Zusammenhang neu die "Angemessenheit" der Kosten der Unterkunft in Frage gestellt wird.

Schwarzerrabe
26.08.2005, 18:18
Hallo Betroffener, herzlichen Dank für die Antworten.

dann lass ich mich mal überraschen, was die Damen und Herren hier entscheiden. Mir sind nämlich schon die merkwürdigsten Sachen passiert beim AA.

Vielen Dank nochmals bis demnächst.