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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fristlose Kündigung - Fragen bei Vorstellungsgespräch?


sonse
22.02.2010, 10:55
Hallo,
ich bin neu hier und würde mich freuen wenn Ihr mir bei meinem Problem weiterhelfen könntet.
Am 01.02. wurde ich von meinem letzten Arbeitgeber fristlos gekündigt. Da die Gründe der Kündigung (schlechtes Reden über die Firma, Kontoauszüge Mitarbeiter gezeigt usw.) nicht richtig sind und ich dies nie getan habe bin ich mit dieser Kündigung zum Arbeitsgericht. Leider läuft das Verfahren noch und habe erst einen Termin am 01.03. zum Gütertermin beim Arbeitsgericht.
Jetzt habe ich allerdings heute ein Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma. Und ich weiß nicht was ich sagen soll, wenn Sie mich fragen wieso ich gekündigt wurde. Kann ich sagen das ich gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht klage eingereicht habe? Oder wie kann ich das am besten formulieren?
Danke für eure Antworten.

Tapir
22.02.2010, 12:35
Hallo,

Du musst doch gar nicht angeben, das Du gekündigt wurdest. Du möchtest Dich beruflich verändern, punkt.
Oder, falls Du schon erwähnt hast, dass Du arbeitslos bist: Du und Dein AG habt Euch getrennt (neutral formulieren). Wer da wen gekündigt hat würde ich wenn es geht nicht erwähnen. Auf Nachfrage kannst Du ja sagen, dass wer wem gekündigt hat, noch nicht abschließend geklärt ist :razz:

halte Dich bedeckt, was Deinen Ex-AG angeht. Immer schön neutral und sachlich bleiben, damit kommst Du bestimmt weiter.

sonnige Grüße, T.:)

sonse
22.02.2010, 12:39
Ich muss also nicht angeben das ich fristlos gekündigt wurde. Und das momentan alles über das Arbeitsgericht geregelt wird?
Kann ich auch sagen das, dass betriebsklima zwischen mir und meinem letzten arbeitgeber nicht mehr funktioniert hat. War über 6 Jahre in der Firma.

Step
22.02.2010, 12:49
Ich muss also nicht angeben das ich fristlos gekündigt wurde. Und das momentan alles über das Arbeitsgericht geregelt wird?
Nein, mußt Du nicht. Wenn weiter gebohrt wird, dann weise schalich und bestimmt darauf hin, daß Du auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Verschwiegenheit verpflichtet bist und Du da um Verständnis bittest.
Kann ich auch sagen das, dass betriebsklima zwischen mir und meinem letzten arbeitgeber nicht mehr funktioniert hat. War über 6 Jahre in der Firma.Nein, auf gar keinen Fall. Rede niemals schlecht über Deine bisherigen Areitgeber.

sonse
22.02.2010, 13:02
Und wenn nach dem Grund der Kündigung gefragt wird? :confused:

Sorry bin etwas aufgeregt!!!

Step
22.02.2010, 13:05
Und wenn nach dem Grund der Kündigung gefragt wird? :confused:
Betriebsbedingt wegen Auftragsmangel in der Krise.

sonse
22.02.2010, 13:08
Aber das wäre ja dann gelogen!!!

Step
22.02.2010, 13:15
Aber das wäre ja dann gelogen!!!
Nein, wiso? Du bist aus Sicht des Arbeitgebers betriebsbedingt gekündigt worden. Ob das fristlos war oder nicht, ist uninteressant.

Tapir
22.02.2010, 13:18
Also,

natürlich kannst Du Dich entscheiden, ob Du *räusper* vielleicht die Realität etwas verschiebst und "Auftragsmangel" als Kündigungsgrund angibst.
Erstmal vermute ich, wird es in dem Gespräch überhaupt nicht um die Kündigung und deren Grund gehen.

Wenn nachgebohrt wird und Du nicht mit der oben erwähnten Realitätsverschiebung argumentieren möchtest, dann sag "mein AG und ich haben unterschiedliche Auffassungen über mein Aufgabengebiet und deshalb haben wir uns getrennt"
Vielleicht hat sich ja auch Dein Vorgesetzter geändert und Du kannst darauf bezogen sagen, dass sich Veränderungen in der Geschäftsführung für Dich negativ ausgewirkt haben.

Entscheidend bei der Nummer ist, dass Du Dich immer neutral äußerst und niemals negative Äußerungen über Deinen alten AG von Dir gibst.

Gruß, T.:)

sonse
22.02.2010, 13:20
Da ich ja beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung klage läuft es wahrscheinlich eh auf eine betriebsbedingte Kündigung heraus.
Danke.
Ich werde allerdings bei einer Frage zur Kündigung angeben das mein ex chef und ich uns aus betrieblichen Gründen getrennt haben.
Meinst du da werden noch mehr fragen kommen?

Tapir
22.02.2010, 13:22
.... dann sagst Du, dass Du Dich zur Verschwiegenheit verpflichtet hast und feddisch.

Nun häng Dich mal nicht an der Kündigung auf, sieh lieber zu, dass Du auf evtl. andere -inhaltliche- Fragen Deines hoffentlich zukünftigen AGs gute Antworten hast!

Viel Erfolg, T.:)

Step
22.02.2010, 13:23
Meinst du da werden noch mehr fragen kommen?
Nein. Einem Personaler ist es bestimmt auch nicht angenehm, immer wieder nachzubohren.

sonse
22.02.2010, 13:23
Danke für eure Antworten.Unterschiedliche Auffassungen über meine Arbeitsgebiete? Dann wird doch bestimmt gefragt z.B?
Hoffe das ich das gut hinbekomme. Vielleicht wird es ja nicht so schlimm :razz: