Forumadmin
15.10.2006, 19:59
Akademische Grade sind kein Bestandteil des Namens.
Daher besteht kein Anspruch auf Aufnahme des Doktortitels in ein Führungszeugnis.
Oberlandesgericht Karlsruhe,
Beschluss vom 19. April 2001
- VAs 38/00
Daher besteht kein Anspruch auf Aufnahme des Doktortitels in ein Führungszeugnis.
Oberlandesgericht Karlsruhe,
Beschluss vom 19. April 2001
- VAs 38/00