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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urteile zum Merkzeichen B


Forumadmin
15.10.2006, 21:22
Urteil Oberverwaltungsgericht Lüneburg
vom 11. September 1984
9 A 220/82

Ein Beförderungsunternehmen darf die Beförderung von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B ohne Begleitperson nicht generell ablehnen.
Nur wenn eine Gefahr für den zu befördernden Behinderten oder andere entstehen würde,
darf die Mitnahme ohne Begleitung abgelehnt werden

Das Merkzeichen B bedeutet,
dass der Behinderte in öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig begleitet werden muss,
nicht aber, dass er immer eine Begleitung braucht.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat festgestellt (Urteil vom 11. November 1987 - 9a RVs 6/86),
dass einem Schwerbehinderten das Merkzeichen B entzogen werden kann, wenn er nicht mehr erheblich gehbehindert ist.

Das Merkzeichen B setzt nicht voraus, dass der Behinderte öffentliche Verkehrsmittel nie alleine benutzen kann
(Urteil LSG Berlin vom 19. November 1991 - L 13 Vs 5/90).

Nach Auffassung des Gerichts kann daher auch bei schweren Herzschäden das Merkzeichen B erteilt werden.
Dagegen haben Nierenkranke, die einmal wöchentlich zur Dialyse müssen und daher unter Schwindelanfällen leiden,
nicht generell Anspruch auf das Merkzeichen B
(Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 17. Oktober 1996 - L 4 Vs 145/95).
Schwindelanfälle in Verbindung mit Panikattacken können zwar Voraussetzungen für das Merkzeichen B sein,
nicht aber, wenn der Behinderte einen Führerschein hat
(Urteil des Hessischen LSG vom 6. Oktober 1998 - L 4 SB 1196/96).